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Razzia gegen IS-Finanzierungsnetzwerk in mehreren Bundesländern

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Die Terrormiliz IS kämpft nach wie vor unter anderem in Syrien. Dafür wird auch in Deutschland Geld gesammelt. Der Justiz ist nun ein nahezu bundesweiter Schlag gegen die Helferinnen und Helfer gelungen.

Karlsruhe (dpa). Weil sie Spendengelder für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gesammelt haben sollen, hat die Bundesanwaltschaft sieben mutmaßliche Unterstützer festnehmen lassen. Zudem habe es am Mittwochmorgen Durchsuchungen in zehn Bundesländern gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit.

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Masseneinsatz gegen IS-Unterstützer

Mehr als 1.000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie der Polizei seien bei der großangelegten Razzia im Einsatz gewesen. Insgesamt wurden mehr als 100 Objekte durchsucht. Darüber hatten auch die B.Z. und Bild berichtet.

Durchsuchungen gab es einem Sprecher zufolge in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auch in den Niederlanden wurde den Angaben nach ein Objekt durchsucht.

Festgenommen wurden drei Männer und vier Frauen in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), in Bremen sowie je zwei im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis (beide Nordrhein-Westfalen).

Sie seien als Finanzmittler in das internationale Finanzierungsnetzwerk eingebunden gewesen. „Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein.“

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Beschuldigte sollen terroristische Vereinigung unterstützt haben

Die oberste Anklagebehörde Deutschlands wirft den Beschuldigten – überwiegend deutscher, aber auch kosovarischer, marokkanischer und türkischer Staatsangehörigkeit – in erster Linie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.

Sie sollten noch an diesem Mittwoch und am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Der entscheidet, ob sie in Untersuchungshaft müssen. Weiteren Beschuldigten werfen die Ermittler Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vor.

Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“ Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden – insgesamt mindestens 65 000 Euro.

Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. „Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt“, erläuterte die Bundesanwaltschaft. „Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht.“

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Spendenkampagnen sollen seit einigen Jahren laufen

Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie „Deine Schwester im Camp“ laufen nach dpa-Informationen schon seit einigen Jahren. Sie sollen IS-Frauen finanziell unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.

Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden.

Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.

Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland.

Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.