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Religionsunterricht: Zentralrat in NRW beendet Bemühungen um Kommission

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Foto: Jasmin Merdan, Shutterstock

Der Zentralrat in NRW zog eine Klage zurück, mit der er eine Mitgliedschaft in der Kommission erreichen wollte.

(KNA/iz). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kann weiterhin keinen islamischen Religionsunterricht im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mitgestalten.

Der Verband zog seine Klage zurück, mit der er eine Mitgliedschaft in der Kommission erreichen wollte, die in NRW über die Lehrinhalte des islamischen Religionsunterrichts und die Lehrerlaubnis für die Religionslehrkräfte entscheidet. Das teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag KNA mit. Für Freitag war eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Foto: Falkschule, Hamm

Zentralrat und andere nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt

Weil die muslimischen Verbände nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, bestimmt ersatzweise eine Kommission über die Inhalte des Religionsunterrichts. In ihr sind ein halbes Dutzend muslimische Verbände vertreten. Regierung in Düsseldorf hatte die Kommission vor zwei Jahren gegründet und damit einen Beirat ersetzt, dem staatliche Vertreter und nur vier große muslimische Dachverbände angehörten, darunter der ZMD.

Die Landesregierung verweigerte dem Zentralrat die Mitarbeit in der neuen Kommission mit der Begründung, er würde Verbindungen zu Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen pflegen. Mit der Rücknahme der Klage und der Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei diese Entscheidung nun bestandskräftig geworden, hieß es auf KNA-Nachfrage aus dem Schulministerium.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte die Existenz der Kommission verteidigt. Ohne sie könne das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Alle teilnehmenden Verbände hätten der Landesregierung vertraglich zugesichert, dass sie eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten, sagte sie im November im KNA-Interview.

Foto: LV Zentralrat NRW, Facebook

Dachverband will sich neu ausrichten

Als Reaktion entschied sich nun der NRW-Landesverband (LV ZMD NRW) in seiner Vorstandssitzung am 15.05.2023, das Verfahren gegen das das Bundesland nicht weiter zu betreiben. Man werde sich in Kürze zudem sowohl inhaltlich als auch personell neu ausrichten. Das Klageverfahren war ohnehin im Wesentlichen im Kontext des seinerzeit geführten Eilverfahrens (2020) angestrengt worden“.

Es „von Beginn an“ die Rechtsauffassung des Verbands gewesen, wonach das von der NRW-Regierung einsetzte Kommissionsmodell „eine unzulässige Einmischung“ in die verfassungsgemäße Zuständigkeit einer Religionsgemeinschaft darstelle. Diese Ansicht „konnte im Laufe der Entwicklungen bedauerlicherweise nicht entkräftet werden“.