Berlin (KNA). Im Rechtsstreit um das Kopftuchverbot für Berliner Grundschullehrerinnen ist eine muslimische Lehramtsbewerberin vorerst gescheitert. Am Donnerstag wies das Arbeitsgericht Berlin ihre Entschädigungsklage gegen das Land Berlin zurück, das sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Gegen sein Urteil ließ das Gericht die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu (58 Ca 13376/15).
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts verstieß die Ablehnung der Klägerin in dem Bewerbungsverfahren nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Es untersagt Lehrkräften an öffentlichen Schulen, religiös geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Die Berliner Regelung widerspreche nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10), so das Berliner Arbeitsgericht.
Die Karlsruher Richter hatten im Januar 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Das Berliner Arbeitsgericht führte an, dass diese Entscheidung auf Nordrhein-Westfalens Schulgesetz abgestellt gewesen sei. Im Unterschied dazu sehe die Berliner Regelung jedoch „keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ vor.
Das Berliner Neutralitätsgesetz behandle alle Religionen gleich, urteilte das Arbeitsgericht. Außerdem gelte dessen Verbot religiöser Bekleidung nicht für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei es möglich, dort mit Kopftuch zu unterrichten. Ein Vertreter des Landes Berlin hatte ihr zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung nur für berufliche Schulen angeboten. Die Klägerin lehnte dies ab.
Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg kritisierte das Urteil. Die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden, habe mehr mit Vorurteilen zu tun als mit der Realität. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass die befürchteten Konflikte ausblieben. Der Türkische Bund sicherte der Klägerin seine weitere Unterstützung zu.
Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Rechtsauffassung des Senats zum Neutralitätsgesetz.
Ein Kommentar zu “Senat begrüßt Entscheidung”
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Ein Gesetz, das scheinbar alle Religionen gleich behandelt, kann dennoch ungerecht sein. Dann nämlich, wenn es nur für Angehörige einer Religion überhaupt relevant ist, für die anderen hingegen gar keine Relevanz hat. Die Frage wäre doch aber auch, ob ein Kopftuch tatsächlich ein religiöses Symbol ist oder nicht doch einfach nur ein Kleidungsstück, mit dem neben Scham und Busen noch die Haare bedeckt werden sollen.