(fairinternational) Mit Urteil vom 28.02.2018 hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass die beklagte Stadt einer Beamtin das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen GrĂŒnden wĂ€hrend der Dienstzeit nicht verbieten darf. Damit hat das Gericht bestĂ€tigt, dass das Recht auf das Tragen des Kopftuches in unserer Verfassung verbrieft ist.
Das Gericht wertet in seiner Entscheidung das Kopftuchverbot fĂŒr stĂ€dtische Bedienstete als mit der Verfassung nicht vereinbar. Was sich selbstverstĂ€ndlich anhört, ist ein Novum fĂŒr den Bereich der Kommunalverwaltung.
Umso wichtiger war fĂŒr uns die Betreuung der KlĂ€gerin wĂ€hrend des hiesigen Verfahrens. Das Urteil ist ein positives Signal und Hoffnungsschimmer fĂŒr alle Frauen, die durch verfassungswidrige Praktiken von der AusĂŒbung ihres Berufes abgehalten werden oder gar nicht erst Zugang zu ihren Wunschberufen erhalten.
Zutreffend sieht das Gericht im Kopftuchverbot einen ungerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheit. So befindet sich die Entscheidung im Einklang mit der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur zum Kopftuch im Schulwesen. Der mĂŒhsame Weg, den kopftuchtragende Frauen fĂŒr die Erlangung ihrer Rechte beschreiten mĂŒssen, ist hingegen lange nicht abgeschlossen.
Zum einen spricht es fĂŒr sich, dass fĂŒr verschiedene hoheitliche TĂ€tigkeiten das Recht zum Tragen des Kopftuches einzeln eingeklagt werden muss. Zum anderen sind die Diskussionen um das Kopftuch im Justizwesen nach wie vor aktuell und bedĂŒrfen noch einer von Freiheit und Toleranz geprĂ€gten Entscheidung. Zum anderen schimmert auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel eine durchaus ablehnende Haltung gegenĂŒber dem Kopftuch durch. Die gerichtliche Bezeichnung des Kopftuches als âostentatives Zeichenâ mit âpolarisierender Wirkungâ ist ein anschauliches Beispiel dafĂŒr, mit welchen Vorurteilen kopftuchtragende Frauen zu kĂ€mpfen haben.
Die Religionsfreiheit ist ein gewichtiges Gut der Verfassung. Daran erinnern nicht nur Urteile wie die des Verwaltungsgerichts Kassel, sondern auch Frauen wie die KlĂ€gerin, die den Verfahrensgang trotz aller HĂŒrden wagen.