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Deutscher Anwaltverein: Gauland betreibt Hetze an der Grenze zur Strafbarkeit

Foto: Deutscher Bundestag | Achim Melde

Düsseldorf (ots). AfD-Chef Alexander Gauland betreibt mit seiner Einstufung des Nationalsozialismus als „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte nach den Worten des Deutschen Anwaltvereins „populistische Hetze an der Grenze zur Strafbarkeit“.
Die Aussage werde vermutlich nicht für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung ausreichen, sagte der Präsident des Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg, am Montag (4. Juni) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Für eine Strafbarkeit nach § 130 Strafgesetzbuch habe Gauland zu pauschal und ausdrücklich zeitlich eingeordnet formuliert und nicht konkret über Opfer oder den Unrechtsgehalt der NS-Zeit gesprochen.
Seine Äußerung sei dennoch im Subtext menschenverachtende, populistische Hetze an der Grenze zur Strafbarkeit. Gauland hatte am Samstag beim Bundeskongress der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative erklärt: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“