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Forderungen wie die nach einem „Moscheeregister“ verletzen rechtliche Grundsätze

Ausgabe 311

Foto: Tim Reckmann, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

(iz). Anfang dieses Jahres diskutierten Innenpolitiker der Union Ideen rund um ein „Moscheeregister“. Bei diesen Vorstellungen ging es unter anderem um die Kontrolle eventueller Auslandsbeziehungen von Moscheegemeinschaften sowie eine stärkere ­Einbeziehung von Verfassungsschutzämtern. Obwohl die Idee momentan wieder fallengelassen wurde, bleibt das Vorhaben der gesteigerten Kontrolle von Moscheen bestehen.

Hierzu sprachen wir mit der Juristin und Verwaltungsrechtlerin Maryam Kamil Abdulsalam. Sie lehrt und forscht im Moment am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bonn.

Islamische Zeitung: Liebe Mariam Kamil Abdulsalam, könnten Sie sich unseren Leser*innen kurz vorstellen?

Maryam Kamil Abdulsalam: Ich bin momentan Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bonn am Lehrstuhl für Öffentliches Recht. Das heißt, ich forsche, arbeite und lehre im Bereich Verwaltungsrecht an der Uni und schreibe in dem Kontext meine Doktorarbeit. Zu Themen wie Islam und Recht habe ich immer mal wieder etwas geschrieben, weil ich gleichzeitig auch Vorstandsmitglied im Aktionsbündnis Muslimischer Frauen bin und wir in dem Kontext ganz viel zu Kopftuchverboten sowie Diskriminierung von Muslimen in der deutschen Öffentlichkeit arbeiten. 

Islamische Zeitung: Es gab Anfang des Jahres in Deutschland Vorschläge aus der Unions-Bundestagsfraktion zur Einführung eines „Moscheeregisters“. Wie bewerten Sie solche Vorschläge von Ihrer Warte aus?

Maryam Kamil Abdulsalam: Naja, vielleicht noch ganz kurz inhaltlich zur Erklärung, was das Moscheeregister umfassen würde: Zum einen Transparenz darüber zu schaffen, wo es Moscheen gibt und von wem sie verantwortet werden und wie ihre Mitgliederstruktur und Finanzierungsquellen aussehen. Es sind sehr unterschiedliche Aspekte, die hier alle zusammengeworfen werden. 

Zuallererst muss man wissen, wenn dieses Register kommen sollte, wäre das definitiv ein sehr starker Eingriff in die Religionsfreiheit des Einzelnen, also der einzelnen Moscheegänger und -gän­gerinnen. Sie werden zwar nicht daran gehindert werden, in die Moschee zu ­gehen, aber es entsteht so eine Art Überwachungseffekt und so ein Abschreckungseffekt, der für eine Grundrechtsbeeinträchtigung bereits ausreicht. Und wenn wir von Religionsfreiheit sprechen, dann meinen wir auch die ungestörte und jenseits der Öffentlichkeit stattfindende Ausübung von Religion. Gerade weil Religion immer auch als Recht zum Schutz von besonderer Vulnerabilität gemeint ist. Genau das heißt: es trifft den Einzelnen. 

Es trifft aber auch die Moschee oder die Gemeinde in ihrer kollektiven Religionsfreiheit. Man muss auch hier sagen: Wenn eine Moschee oder Gemeinde darin irgendwie beeinträchtigt wird, dass weniger Leute zum Freitagsgebet kommen oder weniger Leute vielleicht Mitglied sein wollen, dann ist das auch ein Eingriff in die eigene Organisationsstruktur. Aus juristischer Perspektive fragen wir immer welches Grundrecht betroffen ist, worin der Eingriff zu sehen ist und was ihn rechtfertigen kann. Auf der einen Seite ist die Religionsfreiheit betroffen, was einen sehr hohen Rechtfertigungsdruck hat. 

Wenn wir jetzt fragen, was das rechtfertigen kann, dann gibt der Vorschlag zwei Gründe: Transparenz und Sicherheit. Transparenz – das muss man sehr deutlich sagen – ist kein Rechtsgut. Es gibt keinen Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz, um zu wissen, was in Moscheen passiert. Es gibt keinen Rechtsanspruch zu wissen, wer in Moscheen geht oder was dort gepredigt wird. Also ist das kein Argument, das man irgendwie im Rahmen der Rechtfertigung nutzen könnte. Wenn wir uns das Argument Sicherheit genauer anschauen, müssen wir einerseits feststellen – oder würden es meiner Einschätzung nach –, dass Moscheen nicht der Ort sind, an dem sich Muslime radikalisieren. Sondern ich würde genau vom ­Gegenteil ausgehen. Das heißt, das ­Argument, wir bräuchten Einblick in Moscheegemeinden, um zu wissen, wo Radikalisierungsprozesse beginnen, hat weder Hand noch Fuß. 

Andererseits können wir auch nicht ganz abstreiten, dass es Moscheen oder Gemeinden gibt, in denen grenzwertige Dinge gepredigt werden. Dann würde dieses Register keinen Mehrwert bringen, weil Behörden in diesen Fällen schon die Zugriffsrechte haben, die sie bräuchten, um Informationen zu erhalten. Ich glaube, wir sind alle mit Themen wie dem Verfassungsschutz vertraut. Und wenn es tatsächliche Anhaltspunkte gibt für Bestrebungen, die irgendwie staatsfeindlich sind, dann können schon heute genau diese Behörden Einblick erhalten. Darüber hinaus gibt es frei zugängliche Informationen über die Verantwortlichen. Die meisten Gemeinden sind als Vereine registriert und das Vereinsregister ist öffentlich zugänglich, Man kann sie jetzt schon einsehen. Wo gibt es Moscheen in der Umgebung? Wer ist als erster Vorstand verantwortlich, weil er eingetragen sein muss? Und deswegen lautet meine These: Es gibt überhaupt keinen in­formationellen Mehrwert durch das ­Register. 

Islamische Zeitung: Wir haben spätestens seit 9/11 auch hier eine teilweise Überwachung von Moscheegemeinden. Sie fand entweder im Rahmen Sicherheit statt oder nichtöffentlich im Rahmen des Verfassungsschutzes. Ist es nicht ein Widerspruch, dass einerseits von Moscheen Transparenz gefordert wird, aber die Erkenntnisgewinnung außerhalb des öffentlichen Raums stattfindet?

Maryam Kamil Abdulsalam: Ich würde nicht ganz sagen, dass es ein Widerspruch ist, weil das zwei unterschiedliche Interessen sind. Also einerseits Transparenz schaffen, um der Öffentlichkeit Ängste zu nehmen. Parallel gibt es das Projekt „Moscheepedia“. Da geht es auch um relativ ähnliche Interessen, nämlich Moscheen für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen: Wo sind ­Moscheen? Was passiert da? Und so weiter. Das ist ein viel weniger greifbares Interesse.

Und auf der anderen Seite bestehen sicherheitsrechtliche Aspekte. Die gehen natürlich nicht zusammen mit dem Punkt der Transparenz, weil eben genau die Behörden, die dann Zugriffsrechte hätten, immer geheim fungieren. Der Verfassungsschutz arbeitet nun mal als Nachrichtendienst, als innerstaatlicher Nachrichtendienst. Und ich würde als Verfassungsrechtlerin tatsächlich sagen: Wenn es Anlass dazu gibt, dann ist es auch sinnvoll, dass der Verfassungsschutz geheim arbeitet. Das aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass es Anlässe gibt und es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, die nahelegen, näher drauf zu gucken. Das ist die natürliche Arbeit, die der Verfassungsschutz machen würde. Er macht Strukturbeobachtung. Also schaut sich nicht in erster Linie einzelne Personen an, sondern Gemeinden und Strukturen. Man schaut, was da passiert. Und dann darf er in erster Linie eigentlich auch erstmal nicht direkt geheime Maßnahmen durchführen, sondern macht erst Informationssammlung aus öffentlich zugänglichen Quellen. Wenn diese Informationen den Verdacht bestätigen, dann dürfen auch wirklich geheime Maßnahmen durchgeführt werden. Dafür ist das Moscheeregister einfach nicht geeignet. Jeder Sicherheitsrechtler, der auf den bisherigen Vorschlag zum Register schauen würde, würde sagen, dass es uns nichts bringt.

Islamische Zeitung: Wie ist es zu bewerten, dass die Bewertung von Moscheegemeinschaften Strukturen zugewiesen werden, die der allgemeinen gesellschaftlichen Debatte entzogen sind?

Maryam Kamil Abdulsalam: Und den Vorwurf müssen sich alle Nachrichtendienste gerade machen, dass sie zu wenig diskursbereit sind. Aber vielleicht versöhnt das auch ein bisschen: zu ­wissen, wie Nachrichtendienste eigentlich arbeiten. Nämlich gehört es in erster Linie zu ihrer Tätigkeit, Informationen zu sammeln und Politik zu informieren. Also das ist der erste Schritt nachrichtendienstlicher Tätigkeit zu sagen: Wenn wir einen Verdacht haben, ist es unsere erste Pflicht, Politik zu informieren. Was sich dann tatsächlich an sicherheitstechnischen Maßnahmen anschließt, ist nochmal eine andere Frage. Und da liegt eine ganz große Schwäche – einerseits bei der Öffentlichkeitsarbeit von Nachrichtendiensten, aber auch beim Umgang der Politik mit diesen Informationen. Weil man auch in der Politik viel offener damit umgehen könnte. Zu sagen: wir haben diese Informationen von Nachrichtendiensten und wir müssen das jetzt zur Debatte machen, wäre ­eigentlich nicht Aufgabe der Nachrichtendienste, sondern der informierten Politik. Deswegen würde ich die Schuld gar nicht nur Richtung Nachrichtendienste schieben oder nur Richtung ­Verfassungsschutz, sondern auch sagen, dass da die Rechtslogik nicht funk­tioniert. Wenn der Verfassungsschutz Informationen sammelt und an die ­Politik weitergibt, dann ist diese auch dazu verpflichtet ist, die Debatte öffentlich zu machen. Dann liegt da auch ein Teil des Versagens. 

Nur ganz kurz als Ergänzung: Verfassungsschutz und BND sind sich dieser Vorwürfe auch bewusst und ich habe das Gefühl, dass man gerade versucht, das irgendwie aufzunehmen. Aber Behörden arbeiten einfach extrem langsam und verändern extrem langsam ihre Strukturen.

Islamische Zeitung: Wir operieren seit Jahren mit bestimmten Schlagworten wie „legalistischer Islamismus“ etc. Gerade hat der CDU-Po­litiker De Vries die Tautologie „politischer Islamismus“ eingeführt. Wie problematisch ist es eigentlich, dass wir auf einer politischen oder ideologischen Ebene mit Begriffen operieren, die gar keine rechtlichen oder verfassungsrechtlichen sind?

Maryam Kamil Abdulsalam: Vielleicht bin ich da als Juristin ein bisschen überfragt, weil ich natürlich den juristischen Diskurs kenne, aber gar nicht so sehr den soziologischen beziehungsweise politischen. In der Rechtswissenschaft ist man sich sehr darüber bewusst, dass all diese Definitionen überhaupt nicht handhabbar sind; also irgendwelche Straftatbestände zum Beispiel bei terroristischen Vereinigungen. Dazu gibt es viel Literatur, die besagt, dass es eigentlich viel zu unbestimmt ist. Damit können wir nicht arbeiten. Und auch nicht mit „politischer Islamismus“ oder „politischer Islam“ usw. Wir werden uns in der juristischen Debatte schnell einig, dass wir damit nicht umgehen können. Herr De Vries benutzt diesen Begriff, weil er weiß, dass er wirkt und dass ­gerade Wahljahr ist. 

Ich würde diesen Vorschlag zum ­Moscheeregister genau in diesen Kontext einordnen. Es geht nun mal darum, mit bestimmten Schlagwörtern Aufmerksamkeit zu erregen. Und mit einem ­Begriff wie „politischer Islamismus“ können sehr viele Leute sehr ­vieles assoziieren – auch wenn er sehr unzutreffend ist. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu differenziert und differenzierte Debatten sind irgendwie langweilig, weil sie dann schon wieder Wissenschaft sind. Und damit lässt sich in der Öffentlichkeit nicht sehr viel ­gewinnen.

Islamische Zeitung: Wir haben in Deutschland Forderungen wie diese gehabt. Es gibt jetzt in Dänemark einen Gesetzentwurf auf dem Tisch, wonach Predigten nicht in fremden Sprachen gehalten werden dürfen. Was übrigens die deutsche Minderheit in Dänemark auf die Palme bringt. 1.) Sehen Sie hier die Gefahr einer rechtlichen Ungleichbehandlung und 2.) die Möglichkeit, dass es zu Sondergesetzgebungen für Minderheiten kommen könnte?

Maryam Kamil Abdulsalam: Konkret wäre das Moscheeregister eine Ungleichbehandlung von Muslim*innen oder muslimischen Gemeinden. Sogar in zweierlei Hinsicht: Zum einen, warum sollten Moscheen pauschal gefährlicher als christliche Einrichtungen oder freikirchliche Gemeinden sein? Es gibt sehr unterschiedliche muslimische Communities. Sie alle über einen Kamm zu scheren, wäre eine ungleiche Belastung aller muslimischen Communities. 

Und ich würde in dem Kontext eine Stärke herausarbeiten, die uns das Grundgesetz gibt: Wir können sagen, dass eine Ungleichbehandlung der ­Religionen oder das Moscheeregister nicht realisierbar ist, weil wir Artikel 3 Absatz 3 GG und die staatliche Neutralitätspflicht haben, wonach Religionen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Wenn es ein Register gäbe, dann müsste es eines für alle geben. Und dann wären wir uns – so glaube ich – sehr schnell darin einig, dass wir kein Register wollen, in dem Moscheen, Synagogen und Kirchen stehen. Dieses könnte, wenn es öffentlich wäre, so schnell umgewidmet werden, um zu wissen, wo ich in einer Moschee ein Fenster einwerfen oder wo ich die nächstgelegene Synagoge angreifen kann. Das ist ein sehr starkes Argument gegen ein Register. Der Aspekt der Gleichheit hat eine enorme Stärke. Soweit ich das richtig verstanden habe, ist der Vorschlag eines Registers auch deshalb vom Tisch, weil man einge­sehen hat, dass eine einzelne Inanspruchnahme von Moscheen absolut gleichheitswidrig wäre. Als Juristin vertraue ich darauf, dass dieser Grundsatz auch zukünftig beibehalten wird.

Islamische Zeitung: Liebe Frau Abdulsalam, wir bedanken uns recht herzlich für das Gespräch.

Ein Kommentar zu “Forderungen wie die nach einem „Moscheeregister“ verletzen rechtliche Grundsätze

  1. Ich denke, das Problem, was ist, das es vielen fremd ist und viele sich unwohl fühlen. Es sollte Leute einladen oder der Jugend zeigen wie ist das so in der Religion, was muss ich machen. Kochen, Backen, Putzen und mit den Kindern Klettern gehen oder springen

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