Amman/Ramallah/Jerusalem (KNA). Das jordanische Außenministerium hat ein Urteil eines Jerusalemer Gerichts zu jüdischen Betern auf dem Tempelberg (arabisch: Haram al-Scharif) verurteilt. Die Entscheidung für die jugendlichen Beter sei „ein eklatanter Verstoß gegen die internationalen Resolutionen zur Legitimität Jerusalems, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrates, die alle die Notwendigkeit betonen, den Status quo der heiligen Stadt zu erhalten“, sagte Ministeriumssprecher Haitham Abu al-Foul laut der staatlichen jordanischen Nachrichtenagentur „Petra“ am 21. Mai.
Die Entscheidung sei nichtig und habe keine rechtliche Wirkung nach internationalem Recht, das die Autorität der israelischen Justiz über die 1967 besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem nicht anerkenne, so al-Foul. Die heilige Stätte in ihrer Gesamtheit sei eine Gebetsstätte ausschließlich für Muslime und stehe unter der Verwaltung der jordanischen islamischen Wakf-Behörde.
Das Jerusalemer Amtsgericht hatte am 22. Mai ein Strafverfahren gegen drei jüdische Minderjährige abgewiesen. Sie waren laut israelischen Medienberichten festgenommen worden, weil sie an der heiligen Stätte gebetet hatten. Die Polizei hatte ihnen vorgeworfen, die Arbeit der Beamten zu stören und die öffentliche Ordnung zu gefährden.
Der zuständige Richter erklärte, dass „das Verhalten der Beschwerdeführer keinen Anlass zur Sorge gibt, dass die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit des Einzelnen Schaden nehmen könnte“. Gleichzeitig betonte er, das Urteil stelle weder eine Einmischung in die Polizeiarbeit auf dem Tempelberg dar noch „irgendwelche Festlegungen bezüglich der Freiheit der Religionsausübung auf dem Tempelberg“.
Das israelische Regierungssekretariat dementierte eine erfolgte oder geplante Änderung des Status quo am Tempelberg. Das Urteil des Gerichts betreffe ausschließlich den Fall der drei Jugendlichen und beinhalte „keine umfassendere Entscheidung über die Freiheit der Religionsausübung auf dem Tempelberg“. Gleichzeitig kündigte der Staat Berufung gegen das Urteil an.
Der rechtsgerichtete jüdischen Anwaltsverein „Honenu“, der die drei Jugendlichen vor Gericht vertrat, begrüßte das Urteil als Sieg für das jüdische Gebet auf dem Tempelberg. Es sei an der Zeit, dass die Polizei ihre „rassistische Behandlung“ von Juden einstelle, die ihr Recht auf freie Religionsausübung an der alten jüdischen heiligen Stätte wahrnehmen wollten.
Der Minister für Regionale Kooperation, Esawi Frej (Meretz), bezeichnete das Urteil dagegen als „fehlerhaft, unverantwortlich und gefährlich“.Und der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas nannte die Entscheidung einen „schweren Angriff auf den historischen Status quo“ sowie eine „Missachtung des Völkerrechts“.
Der Tempelberg ist für Juden, Muslime und Christen eine wichtige Heilige Stätte. Bis zur Zerstörung durch die Römer im Jahr 70 befand sich an dieser Stelle der jüdische Tempel, zentrales Heiligtum Israels. Zahlreiche biblische und religiöse Überlieferungen wie die Erschaffung Adams und Evas, die Opferung Isaaks oder aufseiten des Islam die Himmelsreise Mohammeds sind mit dem Ort verbunden.
Der geltende Status Quo gestattet Nichtmuslimen den Besuch, das öffentliche Gebet auf dem Tempelberg ist Muslimen vorbehalten. An Besuchen nationalistischer Israelis sowie an jüdischen Forderungen nach Gebetsrechten auf dem Tempelberg entzündete sich in der Vergangenheit wiederholt teils gewalttätiger Protest von Palästinensern.