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Menschenrechtler zu Butscha: Jetzt ein zweites Srebrenica verhindern!

Krieg Ukraine
Foto: Tomas Ragina, Shutterstock

Göttingen (GfbV). Das kürzlich entdeckte Massaker an der Zivilbevölkerung des ukrainischen Ortes Butscha weckt schlimmste Erinnerungen an die Verheerungen des Bosnien-Krieges (1992-1995). Angesichts der erschreckenden Bilder gelte es nun, einen Völkermord ähnlich dem von Srebrenica zu verhindern, fordert Jasna Causevic, Referentin für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV): „Putins Soldaten haben uns vor Augen geführt, dass sie zu enormer Grausamkeit gegen wehrlose Menschen bereit sind. Von dort aus ist es nur ein kleiner Schritt bis zum systematischen Auslöschen ganzer Bevölkerungsgruppen. Leider müssen wir damit rechnen, dass wir das gesamte Ausmaß des Mordens noch längst nicht kennen.“

Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft werde deutlich dadurch erschwert, dass der Aggressor ein Veto-Recht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besitze und mit einer weiteren Veto-Macht, China, eng verbündet sei: „In der aktuellen Situation ist das wichtigste Gremium der UN praktisch handlungsunfähig. Einen speziellen Rechts-Mechanismus zur Ahndung der Verbrechen dieses Krieges gibt es nicht – und durch die Blockaden innerhalb der UN wird er schwer einzurichten sein“, so Causevic.

Die UN-Generalversammlung und der Menschenrechtsrat haben inzwischen eine UN-Untersuchungskommission zu Menschenrechtsverstößen in Ukraine eingerichtet. Auch die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ermittelt bereits wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. „Jetzt müssen die Rechtsmechanismen voll ausgereizt und unterstützt werden. Sollte das IStGH-Statut dahingehend geändert werden, dass auch die UN-Generalversammlung unter dem Uniting for Peace-Instrument einen Fall an den Gerichtshof verweisen und damit dessen Zuständigkeit begründen kann, wäre das fast eine Revolution“, erklärt Andreas Bummel, von der Organisation Demokratie ohne Grenzen. „Denn dann könnte der Sicherheitsrat umgangen werden. Ganz sicher würden die USA und andere dagegen Sturm laufen. Aber es würde den IStGH immens stärken.“ Zudem wäre eine Suspendierung Russlands aus dem UN-Menschenrechtsrat geboten. 

Der Internationale Gerichtshof (IGH) sollte prüfen, ob Russlands Veto vom 25. Februar gegen eine Resolution des Sicherheitsrates nach Kapitel VI der UN-Charta rechtens war. Denn nach Artikel 27 (3) der Charta darf eine Konfliktpartei in solchen Fällen nicht selbst abstimmen. Das Veto gegen eine Verurteilung der Aggression war vermutlich unzulässig. Diese Überprüfung müsste die UN-Generalversammlung in die Wege leiten. Deutschland sollte zudem die Initiative Liechtensteins unterstützen, nach der die Generalversammlung nach jedem Veto automatisch tagt und jedes Veto gerechtfertigt werden muss.

Dem Völkermord von Srebrenica (11. bis 19. Juli 1995) gingen zahlreiche Massaker an der bosniakischen Bevölkerung voraus, die ebenfalls von bosnisch-serbischen Einheiten begangen wurden. Darunter waren Massaker in Višegrad, Foča, Zvornik, Žepa, Tuzla und Bijeljina im Osten und Nordosten Bosniens, die beiden Markale-Massaker in Sarajevo, sowie eines an den Koricani Klippen. Für das Massaker in Ahmići waren bosnisch-kroatische Einheiten verantwortlich.