Warum Religionsgemeinschaften sich politisch äußern dürfen – und sollen. Ein Gastbeitrag von Murat Gümüş.
Christdemokratin und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner äußerte sich kritisch über Wortmeldungen der Kirchen. (Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler/photothek)
In einem Interview äußerte sich die neue Bundestagspräsidentin, Julia Klöckner (CDU), kürzlich kritisch gegenüber der Rolle der Kirchen und forderte, sie sollten sich nicht zu sehr in politische Debatten einmischen.
Diese Aussage ist – gerade aus dem Mund der zweithöchsten Repräsentantin unserer parlamentarischen Demokratie – nicht nur irritierend, sondern auch kurzsichtig.
Sie offenbart ein Verständnis von Religion, das sie in die private Sphäre verbannen möchte, obwohl unser Grundgesetz ausdrücklich eine andere Haltung vertritt.
Verfassungsrechtlich fundiertes Engagement
Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit – und diese ist nicht auf das stille Gebet im Privaten begrenzt. Sie umfasst auch das Recht, Überzeugungen öffentlich zu vertreten, Position zu gesellschaftlichen Fragen zu beziehen und das Leben in Gemeinschaft zu gestalten.
Darüber hinaus erteilen Religionsgemeinschaften in Zusammenarbeit mit dem Staat Religionsunterricht an Schulen, bieten Seelsorge in staatlichen Einrichtungen an, sind größter Träger der Wohlfahrtspflege.
Einige sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. All das und viele weitere Beispiele zeigen: Religion ist Teil der gesellschaftlichen Verfasstheit. Sie in politischen Fragen in die Schranken zu weisen, steht in einem totalen Widerspruch dazu.
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