Stuttgart: "Wegen Unzuverlässigkeit abgeschaltet"
(iz) Mit Urteil von dieser Woche hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot des "Multi-Kultur-Haus Ulm e.V." (MKH) bestätigt. Im Dezember 2005 hatte das Bayer. Staatsministerium des Innern den in Neu-Ulm ansässigen Verein verboten. Das Gericht war in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung, wie […]
25.01.2007 .Redaktion 2 Min. Lesezeit
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