Kurzmeldungen Deutschland (Nr. 349): von Extremismus, über Abschiebungen nach Afghanistan bis Mannheimer Studie Union scheitert beim Thema „politischer Islam“ BERLIN (hib). Die CDU/CSU-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Antrag zur […]
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Syrische Geheimdienste haben zurückgekehrte Flüchtlinge inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen – das dokumentiert ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, Menschen aus Syrien internationalen Schutz zu gewähren und keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Die europäischen Regierungen müssen zudem auf Länder wie die Türkei und den Libanon hinwirken, Menschen nicht nach Syrien abzuschieben.
BERLIN (Amnesty International). Syrische Geheimdienste haben Syrer_innen, die nach ihrer Flucht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, inhaftiert, gefoltert und verschwinden lassen, so Amnesty International in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht „You’re going to your death“. Der Bericht dokumentiert schwerste Menschenrechtsverletzungen, die syrische Geheimdienstangehörige an 66 Zurückgekehrten, darunter 13 Kinder, begangen haben. Neben sexualisierter Gewalt und anderen Misshandlungen dokumentierte Amnesty International fünf Todesfälle; in weiteren 17 Fällen ist der Verbleib der Menschen bis heute nicht bekannt.
Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, sagt: „Amnesty International hat kontinuierlich in den vergangenen Jahrzehnten in Syrien systematische Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen dokumentieren müssen. Die militärischen Auseinandersetzungen mögen in zahlreichen Landesteilen nun nachgelassen haben – die systematischen Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung, wie Misshandlungen, Folter und Mord, gehen aber weiter. Dieser jüngste Bericht belegt, dass syrische Behörden weiter schwerste Menschenrechtsverletzungen begehen.“
Amnesty International kommt anhand der im Bericht dokumentierten Fälle zu dem Schluss, dass es für Rückkehrende nirgendwo in Syrien sicher ist. Das bedeutet, dass jede Rückführung nach Syrien zum jetzigen Zeitpunkt gegen das Non-Refoulement-Verbot verstößt.
Beeko sagt: „Die erschütternden Aussagen in unserem Bericht sind ein Beleg dafür, dass Syrien kein sicherer Ort für Rückkehrer_innen ist. Sie zeigen im Gegenteil: Die Geheimdienste haben es gezielt auf zurückgekehrte syrische Flüchtlinge abgesehen – sie sind in besonderer Gefahr.“
Vor dem Hintergrund der abnehmenden kämpferischen Auseinandersetzungen in Syrien wollen sich einige Aufnahmeländer ihrer Schutzpflicht für Menschen aus Syrien entziehen. In Deutschland wurde der Abschiebungsstopp nach Syrien bereits Ende 2020 nicht verlängert. In Dänemark sitzen Syrer_innen in Abschiebungshaft, nachdem ihr Schutzstatus widerrufen wurde. Im Libanon und in der Türkei, wo Flüchtlinge unter prekären Bedingungen leben und Diskriminierung ausgesetzt sind, üben die Regierungen zunehmend Druck auf Syrer_innen aus, damit sie zurückkehren.
Beeko sagt: „Es verstößt gegen das Völkerrecht, Menschen in ein Land abzuschieben, in dem sie Gefahr laufen, verschleppt und gefoltert zu werden. Genau das ist aber in Syrien der Fall. Alle Regierungen bleiben in der völkerrechtlichen Pflicht, geflüchteten Syrer_innen internationalen Schutz zu gewähren. Amnesty International fordert, jede Praxis einzustellen, die Menschen direkt oder indirekt zur Rückkehr nach Syrien zwingt. Die Bundesregierung sollte auf Länder wie die Türkei und den Libanon einwirken, damit Menschen aus Syrien weiter Zuflucht gewährt wird. Abschiebungen in die Hände staatlicher syrischer Folterer – ob aus der Türkei, dem Libanon oder aus Deutschland – sind verantwortungslos, völkerrechtlich verboten und menschlich widerwärtig.“
Der Bericht dokumentiert schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 unter anderem aus Deutschland, Frankreich, der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Syrien zurückgekehrt sind. Amnesty International führte 41 Interviews mit Syrer_innen, darunter Rückkehrende, deren Angehörige, Freund_innen und Anwält_innen sowie Mitarbeiter_innen von Hilfsorganisationen.
Amnesty International dokumentierte 24 Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer Flucht massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. In einigen Fällen wurden Rückkehrende allein deshalb verfolgt, weil sie sich in Landesteilen Syriens aufgehalten hatten, die von der Opposition kontrolliert worden waren.
Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte. In sieben Fällen handelte es sich dabei um Vergewaltigungen, betroffen waren fünf Frauen, ein Teenager und ein fünfjähriges Mädchen. Die Sicherheitskräfte verübten die Gewalt an Grenzübergängen oder bei Verhören in Hafteinrichtungen.
Insgesamt dokumentierte Amnesty International 59 Fälle von Männern, Frauen und Kindern, die nach ihrer Rückkehr in Syrien willkürlich festgenommen wurden. 33 Menschen wurden in Haft oder während eines Verhörs gefoltert oder anderweitig misshandelt. Die Menschenrechtsorganisation dokumentierte außerdem 27 Fälle von Verschwindenlassen. In fünf von diesen Fällen wurden die Familienangehörigen schließlich informiert, dass ihre Angehörigen in Haft gestorben waren. Der Verbleib von weiteren 17 Menschen ist nach wie vor unbekannt.
BERLIN/KABUL (GFP.com). Trotz einer gegenläufigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hält die Bundesregierung an Abschiebungen nach Afghanistan fest. Der EGMR hatte am 3. August eine Abschiebung aus Österreich […]
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