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Bestattungen – ohne Sarg in Richtung Mekka

Bestattungen Friedhöfe Tod

Studie über Bestattungen: Es gibt zu wenig Fachwissen über die Bedingungen für islamische Beerdigungen. (KNA). Für Bestattungen von Muslimen nach islamischen Ritus auf deutschen Friedhöfen fehlt laut einer Studie oft […]

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Sachsen-Anhalts Regierung will sarglose Bestattungen erlauben

Berlin Bestattung Totengebet

Um sarglose Bestattungen zu ermöglichen, will die Landesregierung einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen

Magdeburg (KNA). Jüdische und muslimische Gläubige können sich voraussichtlich bald auch in Sachsen-Anhalt entsprechend ihren religiösen Traditionen ohne Sarg und in einem Leichentuch beisetzen lassen. Dies sieht der Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz vor, den die Landesregierung am Dienstag in Magdeburg verabschiedete. 

Sie bringt die Gesetzesnovelle nun in den Landtag ein, damit sie 2024 in Kraft treten kann. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden bereits Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

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Foto: Yaseer Booley

Bestattungen: Landesregierung will kulturelle Vielfalt berücksichtigen

Die Neufassung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen solle die zunehmende kulturelle Vielfalt berücksichtigen, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). 

Dies erfolge, indem die Tuchbestattung zugelassen und der Sargzwang aufgehoben werde. Die Änderung des Bestattungsrechts sei ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und solle der Vielfalt der Religionen gerecht werden.

Nach Angaben der Staatskanzlei sollen die Friedhofsträger in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen eine Bestattung in Tüchern erhalten. Betreffen könne dies etwa kirchliche Friedhofsträger oder den Fall, dass Bodenbeschaffenheiten gegen eine Tuchbestattung sprächen.

Pandemie Türkei Tod

Foto: Shutterstock, H. Aldemir

Regelungen für Sternenkinder, Grabmäler und SoldatInnen

Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Pflicht zur Bestattung von „Sternenkindern“. Kinder, die vor oder bei der Geburt gestorben sind, sollen von den Einrichtungen zu bestatten sein, in denen die Geburt stattfand, falls kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit werde die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt, so die Staatskanzlei.

Nach deren Angaben soll künftig überdies vor jeder Bestattung verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen. Damit setze Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um.

Gesetzlich verankert werde überdies ein Verbot von Grabmalen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess Kinder mitgewirkt haben könnten. Auch soll die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate verlängert werden.

Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten.

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Bestattungen werden immer vielfältiger

Bestattungen Friedhöfe Tod

Im Begräbniswald oder am Friedhof, in Urne oder Eichensarg, mit individuell gestalteter Trauerfeier oder anonymer Bestattung: Unsere Bestattungskultur ist immer vielfältiger geworden. Ein kleiner Überblick. (KNA). Nicht nur der Anteil […]

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Sarglose Bestattungen sind trotz Gesetzeslockerungen noch ein Nische

Tod kurzmeldung

Fast alle Bundesländer erlauben Bestattungen ohne Sarg. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Dem Zentralrat der Muslime zufolge ist die sarglose Bestattung in Deutschland auch eine Generationenfrage.

Nürnberg (dpa). In fast allen Bundesländern können Tote inzwischen aus religiösen Gründen ohne Sarg bestattet werden. Doch bisher wird diese Möglichkeit nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter nur wenig genutzt. „Aktuell ist die sarglose Bestattung eine Nische“, sagt Generalsekretär Stephan Neuser. Die Lockerung der Sargpflicht richtet sich vor allem an Muslime, die ihre Verstorbenen in ein Leichentuch gehüllt beerdigen.

Bisher seien Bestattungen ohne Sarg deshalb eher in Großstädten mit größeren muslimischen Gemeinschaften gefragt, erläutert Neuser. Diese seien aber nicht flächendeckend auf jedem Friedhof möglich. Am Ende liege die Entscheidung bei den Kommunen, da es auch auf die Bodenverhältnisse ankomme.

Während Städte wie Berlin oder Köln bereits jahrelange Erfahrungen mit Bestattungen im Leichentuch haben, wird das in Nürnberg zurzeit noch erprobt. Bayern war im vergangenen Frühjahr eins der letzten Bundesländer, die die Sargpflicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abgeschafft oder gelockert hatten. Nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt diese aktuell noch. Beide Bundesländer planen aber, ihr Bestattungsrecht zu ändern.

Mit einem Dummy, also einer lebensgroßen Figur, hat die Nürnberger Friedhofsverwaltung verschiedene Szenarien durchgespielt. Vor allem müsse eine Möglichkeit gefunden werden, die Toten auf eine würdige Weise im Tuch in das Grab herabzulassen und diese korrekt Richtung Mekka auszurichten, sagt Leiter Armin Hoffmann. Am Dienstag wollen er und sein Team den muslimischen Verbänden und dem Stadtrat ihre Lösung vorführen.

Dem Zentralrat der Muslime zufolge ist die sarglose Bestattung in Deutschland auch eine Generationenfrage. Man könne davon ausgehen, dass ältere Muslime mit Migrationshintergrund immer noch mehrheitlich in ihrem Geburtsland beigesetzt werden wollen, erläutert ein Sprecher. Deren Kinder hätten diesen Wunsch dagegen kaum noch.

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Bestattungskultur in Deutschland immer vielfältiger

Im Begräbniswald oder am Friedhof, in Urne oder Eichensarg, mit individuell gestalteter Trauerfeier oder anonymer Bestattung: Die Bestattungskultur in Deutschland ist immer vielfältiger geworden. Ein kleiner Überblick.

Königswinter (KNA). Nicht nur der Anteil der Bundesbürger, die einer der beiden großen Kirchen angehören, ist unter die 50-Prozent gefallen. Auch der Anteil kirchlicher Bestattungen macht bundesweit erstmals weniger als die Hälfte aus. Insgesamt wird die Bestattungskultur in Deutschland immer vielfältiger.

Wie die in Königswinter bei Bonn ansässige Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“ ermittelt hat, wurden 2020 in Deutschland 489.664 Bestattungen katholisch oder evangelisch begleitet. Damit gab es 49,7 Prozent christliche Beerdigungen. Im Jahr 2000 machte ihr Anteil noch 71,5 Prozent aus.

Einen Wandel stellen die Experten auch bei der Form der Bestattungen fest. Wurden vor 30 Jahren noch weniger als ein Drittel der Verstorbenen eingeäschert, sind es mittlerweile rund 70 Prozent. Der Trend dürfte sich noch verstärken. Denn nach einer aktuellen Umfrage von „Aeternitas“ wollen nur noch 12 Prozent der Befragten klassisch in einem Sarg auf einem Friedhof begraben werden. 25 Prozent bevorzugen demnach die Beisetzung in einem Bestattungswald. Auch pflegefreie Grabangebote würden mit 18 Prozent immer beliebter. Dazu zählen etwa Urnenwände. Ein klassisches Urnengrab auf einem Friedhof wünschen 14 Prozent und eine Beisetzung auf See 6 Prozent.

Rund drei Viertel halten es laut Umfrage für veraltet, dass Verstorbene auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. 13 Prozent hätten gerne ihre Asche in der freien Natur verstreut; 8 Prozent würden bevorzugen, dass Angehörige die Urne zuhause aufbewahren oder die Asche im heimischen Garten beisetzen.

„Traditionen, Konventionen und religiöse und familiäre Bindungen verlieren an Bedeutung“, so fasst es der Vorstand der Verbraucherinitiative, Christoph Keldenich, zusammen. „Mobilität und Vielfalt der Lebensentwürfe nehmen zu.“ Das hat auch Auswirkungen auf Tod und Sterben.

Kirchen, Friedhofsverwalter und Bestatter beobachten zwei gegenläufige Trends: auf der einen Seite immer mehr pflegeleichte Grabstellen, etwa Rasengräber oder Urnenwände. Das klassische, über Generationen gepflegte Familiengrab wird Auslaufmodell. Auf der anderen Seite wächst der Wunsch nach persönlich gestalteten Grabmalen.

Der Trend zu anonymen Gräbern scheint allerdings durch das stärkere Angebot pflegeleichter Grabstellen gestoppt, sagt Aeternitas-Pressesprecher Alexander Helbach. Zugleich nimmt die Zahl der Baumbestattungen weiter zu. Rund 250 Bestattungswälder gebe es mittlerweile in Deutschland, schätzt Helbach. Auch auf immer mehr öffentlichen und kirchlichen Friedhöfen sind Baumbestattungen möglich.

Weit flexibler sind die Regelungen zum Sargzwang: Insbesondere aus Rücksicht auf Muslime, bei denen die Bestattung in einem Leichentuch stattfindet, wurden in allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

Solche Vielfalt war lange unmöglich: Es war die Angst vor Seuchen, die etwa im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 zu der Vorschrift führte, dass Tote nur auf festgelegten Flächen außerhalb der bewohnten Orte beerdigt werden durften. Seit 1934 gilt dies zwingend auch für die Asche von Toten. Eine Ausnahme ist die Seebestattung. Während andere Länder inzwischen erlauben, die Asche Verstorbener auch daheim aufzubewahren, bleibt Deutschland streng. Lediglich Bremen hat seit 2015 Ausnahmen ermöglicht.

Insbesondere die Kirchen wehren sich gegen eine Aufhebung der Friedhofspflicht: Friedhöfe sollten als Orte des Gedenkens, der Mahnung und des gemeinschaftlichen Trauerns erhalten bleiben. Auch Städte und Gemeinden haben ein Interesse am Erhalt von Friedhöfen. Schließlich können sie ihre Kosten kaum noch decken, weil es immer weniger Erdbestattungen gibt.

Jahrzehntelangen Streit gab es um die Zulassung von Feuerbestattungen. Die Kirchen wehrten sich lange gegen das Verbrennen der Leichen, sollten die Toten doch für den Tag ihrer „fleischlichen“ Auferstehung in ein Grab gelegt werden. Leichenverbrennungen galten als besonders schändliche Bestattungsform, etwa für vermeintliche Hexen.

1960 waren gerade mal zehn Prozent der Bestattungen in der Bundesrepublik Feuerbestattungen. Die evangelische Kirche gab 1920 ihren Widerstand auf. Erst 1963 erlaubte der Vatikan auch Katholiken Einäscherungen.