Koalitionsvertrag: GroKo-Positionen zu „Islam" sind erschreckend

(iz). Die Große Koalition steht. Wieder. Der 170-seitige Koalitionsvertrag gelangte über Medien an die Öffentlichkeit und wird aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Nur wenigen scheint dabei aufzufallen, dass die Absätze bezüglich […]

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Mit ihrer Unterstützung für das „Muslimische Forum Deutschland“ überschreitet die Konrad-Adenauer-Stiftung Grenzen der politischen Intervention

„Das erweckt das Zeichen der Spaltung der Community, weil der Eindruck erweckt wird, man sei besser, man sei liberaler und demokratiefähiger. Damit wird im Grunde den anderen unterstellt, man sei […]

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Den Parteien auf den Zahn gefühlt: Wichtige Fragen und Antworten der Politiker im Bundestag

Den Parteien auf den Zahn gefühlt Wahlkompass Islam, Integration & Internationales mit wichtigen Fragen und interessanten Antworten der Politiker im Bundestag von der Deutschen Muslim-Liga e.V. veröffentlicht

Die Deutsche Muslim Liga e.V. (DML) mit Sitz in Hamburg hat in Kooperation mit der Islamischen Zeitung (IZ) zur Bundestagswahl 2013 heute den „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ mit Antworten von Spitzenpolitikern und Parteien aus dem Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Was denken die Parteien über den Islam? Wie will Peer Steinbrück (SPD) die zunehmende Islamfeindschaft bekämpfen? Wird die CDU endlich das Kopftuchverbot abschaffen? Gibt es mit der Partei Die LINKE bald zwei Islamische Feiertage? Ist Rainer Brüderle (FDP) für den EU-Beitritt der Türkei? Was denken Bündnis‘90/Die Grünen über den Syrien-Konflikt? Und viele Fragen mehr.

„Der Islam ist nicht nur eine Weltreligion, sondern mittlerweile auch eine deutsche Religion. Im Bund haben wir als Liberale deshalb vier Millionen Euro für die Einrichtung islamischer Studien zur Verfügung gestellt. In den CDU/FDP-geführten Ländern Hessen und Niedersachsen haben wir islamischen Religionsunterricht eingeführt. Anders als das NRW-Modell erfüllen unsere Modelle den Anspruch der Muslime auf Religionsfreiheit und damit die Anforderungen des Grundgesetzes. In Hessen haben wir die erste islamische Gemeinschaft überhaupt als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.“ (FDP/ Spitzenkandidat Rainer Brüderle)

Im Wahlkompass der DML – der ältesten muslimischen Vereinigung in Deutschland und Gründungsmitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland – beantworten die Spitzenkandidaten und Bundestagsparteien insgesamt 23 Fragen zu Themen wie: Islam, Diskriminierung, Rassismus, Bürgerrechte und Integration.

„DIE LINKE tritt für eine konsequente Gleichbehandlung aller Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften ein. Daher ist es nur konsequent, wenn auch muslimische Gemeinden ihre Moscheen so bauen, dass sie äußerlich als solche zu erkennen sind.“ (Die Linke)

„Bestimmte Themen entscheiden für Muslime und Migranten die Wahl. Welche Partei ernsthaft versucht die Probleme und Sorgen dieser deutschen Bürger zu lösen, die Menschen gleichzeitig in ihrer religiösen Individualität anerkennt und respektiert, der kann am Wahltag von deren Stimme profitieren,“ erklärt Belal El-Mogaddedi, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Muslim Liga.

„Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zu strikter religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Keine Religion darf diskriminiert oder ungerechtfertigt bevorzugt werden. Allen Religionsgemeinschaften steht Gleichberechtigung und –behandlung durch den Staat zu. Während bisher vor allem die christlichen Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sind andere Gemeinschaften vereinsrechtlich organisiert. Grüne Politik wird ergebnisoffen nach Wegen suchen, diese rechtliche Ungleichheit zu beseitigen.“ (B’90/Grüne)

//2//

Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sind fast zwei der ca. vier Millionen deutschen Muslime und mehrere Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. „Die Muslime erkennen nach Jahrzehnten in Deutschland endlich das Gewicht ihrer Stimmen bei Wahlen. Und sie erkennen mit dem vorliegenden Wahlkompass, welche Partei vor allem allgemeine Aussagen liefert und welche Partei sich klar positioniert“, sagt Belal El-Mogaddedi weiter.

„Ich habe bei der Bundestags-Abstimmung zum Bescheidungsgebot vergangenes Jahr dafür gestimmt, dass die Beschneidung erlaubt bleibt. Durch das Gesetz gibt es nun endlich Rechtssicherheit. Bei der Schächtung ist es rechtlich ja so geregelt, dass es möglich ist, das Schächtungsgebot zu befolgen und die religiöse Schlachtung, natürlich im Einklang mit dem Tierschutz, vorzunehmen. Ich respektiere das, denn ich habe Respekt vor religiösen Bräuchen.“ (SPD/Steinbrück)

Der vollständige „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ steht auf der Internetseite der Deutschen Muslim Liga e.V. in Layout- und Druckversion zur Ansicht und zum Download ab sofort bereit.

„CDU und CSU haben zunehmend auch Mitglieder muslimischen Glaubens in ihren Reihen. Religiöse Feste wie Fastenbrechen oder Weihnachtsfeiern werden in den Gremien unserer Parteien gemeinschaftlich begangen. Erstmals bewirbt sich mit Cemile Giousouf eine muslimische CDU-Kandidatin im Wahlkreis Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis um ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag.“ (CDU/CSU)

Die Fragen des Wahlkompasses hat die DML in ihrem 60-jährigen Jubiläumjahr unter der Überschrift „Welche Themen und Fragen entscheiden ihre Wahl?“ bei Migranten und Muslimen im Vorfeld gesammelt.

Links zum Download:
1.) DML-Wahlkompass Islam Integration Internationales
2.) Druckversion DML-Wahlkompass zur Bundestagswahl

Presseerklärung der SCHURA Niedersachen zum neuen Handlungskonzept des Innenministeriums

Hannover (PE Schura). Arbeitgeber sollen laut Schünemann in die Lage versetzt werden, „Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen“, so im Handlungskonzept. Das Netzwerk des Arbeitsbereichs Wirtschaftsschutz soll in Unternehmen und Wirtschaftsverbänden eine Sensibilisierung für die Themenfelder „Islamismus“ und „Radikalisierung“ übernehmen. Sie werden aufgefordert, „in gebotenen Einzelfällen konkrete fallbezogene Informationen über die betroffene Person zwischen den Kooperationspartnern und den Sicherheitsbehörden auszutauschen“. Arbeitgeber sollen also ihre muslimische Mitarbeiter beobachten und Erkenntnisse den Sicherheitsdiensten melden.

„Schura Niedersachsen wurde im Rahmen des Handlungskonzepts weder über die einzelnen Vorhaben informiert, noch hat sie Bereitschaft zu einer diesbezüglichen partnerschaftlichen Zusammenarbeit erklärt, wie es vom Niedersächsischen Innenministeriums behauptet wird“, erklärte Avni Altiner, Vorsitzender der Schura Niedersachsen, anlässlich des am 6. März 2012 vorgestellten Handlungskonzept zur „Antiradikalisierung“. Altiner weiter: „Es ist befremdlich, wenn Innenminister Uwe Schünemann erklärt, dass ‘schon bei der Erarbeitung des Konzeptes muslimische Vertreter mitgewirkt haben‘. Das entspricht nicht der Wahrheit. Vorschläge und Einwände der Schura Niedersachsen wurden weder berücksichtigt noch haben sie Eingang in das Handlungskonzept gefunden. Wenn dies dennoch behauptet wird, entspricht das allenfalls dem Wunsch, nach außen Einigkeit vorzutäuschen.“

„Richtig ist, dass beide Islamischen Religionsgemeinschaften ab einem gewissen Zeitpunkt auf ihr Drängen hin eingeladen worden sind. Nur zufällig haben die Islamischen Religionsgemeinschaften nach einer lange verstrichenen Arbeitsphase von den Arbeits- und Projektgruppen erfahren. Bedenken, Kritik und Vorschläge, die dazu geäußert wurden, wurden außer Acht gelassen. Daher ist es falsch, dass die Islamischen Religionsgemeinschaften dieses Handlungskonzept für aus unserer Sicht untragbare Maßnahmen mitgestaltet oder mitgetragen hätten.

Somit wurden der Einladung des Innenministeriums zu einem gemeinsamen Auftritt in der Landespressekonferenz folglich auch nicht entsprochen, würde dies doch zu einer öffentlichen Fehlinterpretation dieser Arbeiten führen.

Wir hatten uns schon dem Versuch der Instrumentalisierung während der langjährigen und äußerst diskriminierenden verdachtsunabhängigen Kontrollen des Innenministers vor Moscheen widersetzt und werden dies auch in Zukunft tun; solche waren vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages als verfassungswidrig eingestuft worden.

Die Islamischen Religionsgemeinschaften sitzen seit Jahren gemeinsam mit den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden an einem Tisch. Für uns ist es wichtig, gemeinsam Konzepte zu entwickeln und diese umzusetzen. In konkreten, nachweisbaren Fällen unterstützen wir die Verfolgung terroristischer Umtriebe unter voller Ausschöpfung der strafermittelnden und -rechtlichen Möglichkeiten. Es ist aber mehr als laienhaft anzunehmen, dass sich fragliche Personen innerhalb der Gemeinden profilieren würden. Die Sicherheit im Lande, in der Gesellschaft und auch für unsere Gemeinden ist uns wichtig! Insbesondere wenn es um die Sensibilisierung und Aufklärung der Sicherheitsbehörden und der Mehrheitsgesellschaft geht. Allerdings muss dies im gegenseitigen Respekt, einem angemessenen Procedere und auf entsprechender Augenhöhe geschehen.

Die ‘vertrauensbildenden Maßnahmen’, von denen im Papier des Innenministeriums die Rede ist, können mit den vorgelegten Handlungskonzepten nicht erreicht werden. Denunziantentum im Arbeits- oder sozialen Umfeld oder gar in Schulkassen sind allenfalls geeignet, Vorurteile zu schüren, Muslime unter Generalverdacht zu stellen und sie letztendlich in das soziale Abseits zu drängen. In einem Klima des Misstrauens, wo Arbeitgeber, Dialogpartner oder Lehrer aufgefordert werden, bei ‘Auffälligkeiten’ ‘fallbezogene’ Informationen an die Sicherheitsbehörden zu liefern, kann kein Vertrauen entstehen.

Wenn Schünemann in Niedersachsen wieder eine Blockwart-Mentalität installieren möchte, dann macht er gesamtgesellschaftlich ein Fass auf, über das auch in der gesamten Gesellschaft der Diskurs geführt werden muss. ‘Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant’ – Dieser Satz des Dichters August Heinrich Hoffmann von Fallersleben hat ja in der Geschichte der deutschen Diktaturen seine unrühmliche Bestätigung gefunden. Will jemand dorthin zurück? Dies widerspricht auch dem Selbstverständnis der Schura Niedersachsen.

Wir sehen die konkrete Gefahr darin, dass der gesamtgesellschaftliche Frieden in Niedersachen durch solche unbedachten Schritte nachhaltig gestört wird. Diese Arbeiten sind einerseits rechtlich bedenklich, anderseits entsprechen sie einem politischen Taktieren, das dem Ethos der Demokratie und den Grundlagen einer offenen, pluralistischen Gesellschaft widerspricht, indem es aus unserer Perspektive zunehmend den Zug einer Einschüchterungspolitik trägt.

Es dürfte zudem abschreckend wirken, wenn die Federführung für diese Maßnahmen beim Verfassungsschutz bleibt. Leider hat dieser durch die letzten schrecklichen Ereignisse in Bezug auf den rechtsradikalen Terrorismus große Verluste an Vertrauen – nicht nur unter den Muslimen – einstecken müssen. So empfindet sich die breite Masse der Muslime in Niedersachsen wieder mal unter Generalverdacht, vorverurteilt und als Opfer eines schlichten politischem Populismus.“

Niedersachen: DITIB widerspricht ministerieller Presseerklärung in ihren entscheidenden Punkten

Hannover (iz). Es ist eine Binsenweisheit, dass wichtige Entwicklungen etwas länger brauchen, um auch in der Provinz Eindruck zu machen. Daher muss es nicht verwundern, dass sich die Nachwirkungen der Anschläge in Norwegen, die Grauzonen der extremen Islamkritik und das offene Ende der Ermittlungen zum rechtsextremen Terrornetzwerk der so genannten „Zwickauer Zelle“ noch nicht überall Bahn gebrochen haben. Doch selbst in der ansonsten idyllischen Landeshauptstadt Hannover sollten diese Ereignisse jetzt wahrgenommen und verarbeitet worden sein.

Am Donnerstag, den 7. März 2012 veröffentlichte das niedersächsische Innenministerium seine „Kernaussagen zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus“. Hierzu sei insbesondere auf die Bestandsaufnahme der Arbeitsgemeinschaft „Deradikalisierung“ des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin zurückgegriffen worden. Im Rahmen der Projektgruppenarbeit seien zudem umfangreiche Materialien gesammelt und ausgewertet worden sein.

„Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Projektgruppe 'Antiradikalisierung' ein Handlungskonzept zur Antiradikalisierung und Prävention im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus in Niedersachsen“ erarbeitet, hieß es in dem ministeriellen Papier.

Erstens solle im Rahme so genannter „Präventionspartnerschaften“ die Zusammenarbeit mit muslimischen Institutionen weiter intensiviert werden, um Radikalisierungstendenzen möglichst früh zu erkennen. „Aufbauend auf den hier gesammelten Erfahrungen und Kontakten sollen nun gemeinsam institutionalisierte Präventionspartnerschaften auf lokaler sowie auf Landesebene entwickelt werden.“ Ein „Gesprächskreis“ solle genutzt werden, um das weitere Vorgehen „in Angelegenheiten der Islamismusprävention im Sinne des Handlungskonzeptes“ mit muslimischen Organisationen zu besprechen.

Dies dürfte einer der kritischen Punkte sein, da bisher in der bundesdeutschen Debatte ungeklärt ist, was eigentlich unter „Islamismus“ zu verstehen sei. Bereits in der Vergangenheit wurde von unterschiedlichen Seiten zu Recht angemerkt, dass der so genannte „Islamismus“-Begriff deutscher Sicherheitsdienste auch Aspekte betrifft, die vom Grundgesetz gedeckt sind. Auf lokaler Ebene wolle man zudem, so das Papier, „auch auf extremistische Moscheevereine“ zugehen, die keine salafitischen und jihadistischen Strukturen aufwiesen. Um welche Moscheevereine es sich dabei handeln soll, veröffentlichte das Innenministerium in Hannover bisher noch nicht.

Im nächsten Schritt solle das Netz der Radikalismusprävention für potenziell gefährdete Personen auch in der Zusammenarbeit mit den Landesbehörden ausgeweitet werden. Die Bandbreite des ministeriellen Blicks reicht von „Schulen“, über „Ausländerbehörden“ bis zu den „Finanzbehörden“. Diese „Kooperationspartner“ sollen in die Lage versetzt werden, „Radikalisierungsprozesse in ihrem eigenem Zuständigkeitsbereich selbstständig zu erkennen“.

Darüber hinaus wolle das Ministerium sie dazu anhalten, „Radikalisierungsprozesse mit eigenen Mitteln und im Rahmen der eigenen rechtlichen Möglichkeiten entgegenzuwirken“. In so genannten „gebotenen Einzelfällen“ müssten „konkrete fallbezogene Informationen über die betroffene Person“ mit den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden. Wie das konkret auszugestalten wäre, erklärten die ministeriellen Extremismusexperten nicht. Reicht bereits ein Besuch beim Finanzamt in orientalischer Tracht oder mit langem Bart, um im Netz der Radikalismusprävention zu landen?

Die Verhinderung der Radikalisierung gefährdeter Muslime bleibt, wenn es nach den Plänen des niedersächsischen Innenministeriums geht, nicht vor den behördlichen Grenzen stehen. Man wolle auch Unternehmen und Wirtschaftsverbände „für die Gefahren des islamistischen Extremismus und Terrorismus“ sensibilisieren. „Diese sollen damit in die Lage versetzt werden, Radikalisierungsprozesse im eigenen Firmenumfeld frühzeitig zu erkennen.“ Natürlich werde man dafür Ansprechpartnern und Sicherheitsbeauftragten in der Wirtschaft Informationsmaterialien zur Verfügung stellen.

„Ziel aller Vorschläge und Maßnahmen ist (…) auch die muslimische Bevölkerung in Niedersachsen als Unterstützer und Partner zu gewinnen und die Öffentlichkeit insgesamt über Islamismus als politischen Extremismus zu informieren und für die Gefahren zu sensibilisieren“, hieß es in dem Papier. Zugleich solle deutlich werden, „dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger selbstverständlich nicht unter einem Generalverdacht stehen und nicht stigmatisiert werden dürfen“. Ob dies funktioniert, wenn zugleich angekündigt wird, ein gesamtgesellschaftliches Netz der Prävention über das Bundesland zu legen, ist durchaus fraglich. Das ständige in Zusammenhangbringen von Muslimen und potenziellen Gefährdern hat bekanntermaßen eine untergründige psychologische Wirkung.

Die Erklärung versicherte der Öffentlichkeit, dass die „Vorsitzenden bzw. Vertreter von Ditib und Schura Niedersachsen (…) über die einzelnen Vorhaben informiert“ worden seien und ihre „grundsätzliche Bereitschaft“ erklärt hätten.

//2//Die Entgegnung auf diese Tatsachenfeststellung folgte auf dem Fuße. Am Nachmittag des gleichen Tages erklärte der DITIB Landesverband Islamischer Religionsgemeinschaft Niedersachsen und Bremen e.V. in seiner Stellungnahme zu den „Kernaussagen des Handlungskonzepts“, dass es „grundsätzlich falsch“ sei, wonach die Islamischen Religionsgemeinschaft dieses Handlungskonzept mit gestaltet oder mitgetragen hätten. Man habe überhaupt nur zufällig und „nach einer lange verstrichenen Arbeitsphase von den Arbeits- und Projektgruppen überhaupt“ gehört.

Ein entscheidendes Missverständnis des Innenministers sei es gewesen, dass man die gefährdeten, junge Muslime gar nicht im Rahmen der Moscheegemeinden erreichen könne. Diese seien „nicht in unseren Moscheegemeinden anzutreffen“. Seine früheren verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen – ein Novum für die Bundesrepublik – hätten nicht nur bisheriges Vertrauen verspielt. Sie seien auch ergebnislos geblieben. Bereits damals hätte Minister Schünemann behauptet, dass diese Überwachungen in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften vonstatten gegangen sei.

„Zu berücksichtigen ist zudem, dass es abschreckend wirken wird, wenn die Federführung beim Verfassungsschutz bleibt. Leider hat dieser durch die letzten schrecklichen Ereignisse in Bezug auf den rechtsradikalen Terrorismus große Verluste an Vertrauen – nicht nur unter den Muslimen – einstecken müssen. Und wenn man den ähnlichen Weg wie beim Inlandsgeheimdienst gegen Rechtsextremisten einschlagen möchte, dann möchten wir betonen, dass dieser Schuss schon mehr als einmal nach hinten losgegangen ist.“

Die breite Masse der Muslime in Niedersachsen fühle sich derart wieder einmal unter Generalverdacht gestellt, pauschal vorverurteilt und politischem Populismus ausgesetzt. „Unter dem Deckmantel der Prävention wird hier jedoch ein breit angelegtes Denunziantentum als Netz über Gesellschaft, Wirtschaft und Institutionen gespannt und erschüttert damit das Fundament unserer Gesellschaft.“

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