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Friedhöfe verändern sich. Migration als Chance

friedhöfe

Gestorben wird immer, aber nicht jeder möchte mehr auf Friedhöfen bestattet werden. Fachleute diskutieren darüber, wie dieser als letzte Ruhestätte für Menschen attraktiv bleiben kann.

(KNA). Die Zuwanderung ist eine Chance für den Friedhof: Das stellen Dagmar Kuhle und Gerold Eppler von der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal fest. Überlegungen für einen zeitgemäßen Friedhof haben sie im jetzt veröffentlichten „Jahrbuch für Sepulkralkultur“ formuliert.

Alle Menschen bräuchten einen Ort zum Trauern – das sei der Friedhof, dem für die Gesellschaft „zentralen Ort für die Bewältigung schwerer Verlusterfahrungen“. Von Angelika Prauß und Christiane Laudage

Wandel: Friedhofslandschaften ändern sich

Nach Ansicht von Kuhle und Eppler wird die Friedhofslandschaft in Deutschland vielfältiger, weil zugewanderte Menschen ihre eigene Trauer- und Bestattungskultur mitbringen. Zwar fänden sie wegen der vielen Vorschriften nicht immer die Möglichkeit, ihre Trauer zu leben, doch gebe es an verschiedenen Orten ein Entgegenkommen:

So habe die Stadt Hamm schon 2015 das erste hinduistische Grabfeld in Deutschland eröffnet. Bei Muslimen, die der größten Zuwanderungsgruppe angehören und die eigene religiöse Bestattungsrituale haben, zeichneten sich zunehmend Lösungsansätze bei kommunalen Friedhöfen ab, so die Autoren.

Bestattungen Friedhöfe Tod

Foto: IGMG Berlin

Kuhle und Eppler sehen in einem gelungenen Miteinander verschiedener Kulturen und Religionen eine Möglichkeit, dem Friedhof wieder zu dem gesellschaftlichen Stellenwert zu verhelfen, den er früher gehabt habe. Voraussetzung dafür seien ein Überwinden von Vorurteilen und ein neues Dienstleistungsverständnis.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, Matthäus Vogel, sieht Entwicklungsbedarf bei den Friedhöfen. In der Öffentlichkeit müsse ein Bewusstsein für diesen Trauer- und Kulturraum geschaffen werden, damit die Menschen dort bestattet werden möchten, erklärte er bei einer Online-Veranstaltung des Kuratoriums Deutsche Friedhofskultur in Unna.

Keine Begrenzung von Liegezeiten

Zudem plädierte Vogel dafür, die Liegezeit im Grab nicht zu begrenzen. Dies vermittle die Botschaft „Das ist Dein Platz, den musst Du nicht wieder ablösen“ und trage dazu bei, sich mit dem Friedhof und der Grabstelle zu identifizieren.

Foto: 1971markus@wikipedia.de, Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-Sa 4.0

Friedhöfe würden heute zunehmend als Orte der Erholung, Freizeit und von Events wahrgenommen, erklärte Vogel, der das Friedhofs- und Bestattungsamt Karlsruhe leitet. Zugleich bleiben sie aus seiner Beobachtung vor allem ein Ort des Todes, der Trauer und der Trauerarbeit. Kirche und Kommunen als Friedhofsträger müssen laut Vogel die Trauernden deshalb ernst nehmen: „Trauernde haben keine Lobby.“

Dabei seien Trauer und Verlust „ein Riesenthema – das ernsteste Thema im Leben überhaupt“. Vogel beobachtet eine große Dankbarkeit bei Hinterbliebenen, wenn ihnen an dieser gravierenden Schnittstelle geholfen werde. Wichtig seien in diesem Zusammenhang die Kirchen – „mit den Kirchen im Boot ist man ganz anders aufgestellt“.

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Bestattungen – ohne Sarg in Richtung Mekka

Bestattungen Friedhöfe Tod

Studie über Bestattungen: Es gibt zu wenig Fachwissen über die Bedingungen für islamische Beerdigungen. (KNA). Für Bestattungen von Muslimen nach islamischen Ritus auf deutschen Friedhöfen fehlt laut einer Studie oft […]

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Bestattungen werden immer vielfältiger

Bestattungen Friedhöfe Tod

Im Begräbniswald oder am Friedhof, in Urne oder Eichensarg, mit individuell gestalteter Trauerfeier oder anonymer Bestattung: Unsere Bestattungskultur ist immer vielfältiger geworden. Ein kleiner Überblick. (KNA). Nicht nur der Anteil […]

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Bestattungskultur in Deutschland immer vielfältiger

Im Begräbniswald oder am Friedhof, in Urne oder Eichensarg, mit individuell gestalteter Trauerfeier oder anonymer Bestattung: Die Bestattungskultur in Deutschland ist immer vielfältiger geworden. Ein kleiner Überblick.

Königswinter (KNA). Nicht nur der Anteil der Bundesbürger, die einer der beiden großen Kirchen angehören, ist unter die 50-Prozent gefallen. Auch der Anteil kirchlicher Bestattungen macht bundesweit erstmals weniger als die Hälfte aus. Insgesamt wird die Bestattungskultur in Deutschland immer vielfältiger.

Wie die in Königswinter bei Bonn ansässige Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“ ermittelt hat, wurden 2020 in Deutschland 489.664 Bestattungen katholisch oder evangelisch begleitet. Damit gab es 49,7 Prozent christliche Beerdigungen. Im Jahr 2000 machte ihr Anteil noch 71,5 Prozent aus.

Einen Wandel stellen die Experten auch bei der Form der Bestattungen fest. Wurden vor 30 Jahren noch weniger als ein Drittel der Verstorbenen eingeäschert, sind es mittlerweile rund 70 Prozent. Der Trend dürfte sich noch verstärken. Denn nach einer aktuellen Umfrage von „Aeternitas“ wollen nur noch 12 Prozent der Befragten klassisch in einem Sarg auf einem Friedhof begraben werden. 25 Prozent bevorzugen demnach die Beisetzung in einem Bestattungswald. Auch pflegefreie Grabangebote würden mit 18 Prozent immer beliebter. Dazu zählen etwa Urnenwände. Ein klassisches Urnengrab auf einem Friedhof wünschen 14 Prozent und eine Beisetzung auf See 6 Prozent.

Rund drei Viertel halten es laut Umfrage für veraltet, dass Verstorbene auf Friedhöfen beigesetzt werden müssen. 13 Prozent hätten gerne ihre Asche in der freien Natur verstreut; 8 Prozent würden bevorzugen, dass Angehörige die Urne zuhause aufbewahren oder die Asche im heimischen Garten beisetzen.

„Traditionen, Konventionen und religiöse und familiäre Bindungen verlieren an Bedeutung“, so fasst es der Vorstand der Verbraucherinitiative, Christoph Keldenich, zusammen. „Mobilität und Vielfalt der Lebensentwürfe nehmen zu.“ Das hat auch Auswirkungen auf Tod und Sterben.

Kirchen, Friedhofsverwalter und Bestatter beobachten zwei gegenläufige Trends: auf der einen Seite immer mehr pflegeleichte Grabstellen, etwa Rasengräber oder Urnenwände. Das klassische, über Generationen gepflegte Familiengrab wird Auslaufmodell. Auf der anderen Seite wächst der Wunsch nach persönlich gestalteten Grabmalen.

Der Trend zu anonymen Gräbern scheint allerdings durch das stärkere Angebot pflegeleichter Grabstellen gestoppt, sagt Aeternitas-Pressesprecher Alexander Helbach. Zugleich nimmt die Zahl der Baumbestattungen weiter zu. Rund 250 Bestattungswälder gebe es mittlerweile in Deutschland, schätzt Helbach. Auch auf immer mehr öffentlichen und kirchlichen Friedhöfen sind Baumbestattungen möglich.

Weit flexibler sind die Regelungen zum Sargzwang: Insbesondere aus Rücksicht auf Muslime, bei denen die Bestattung in einem Leichentuch stattfindet, wurden in allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausnahmen von der Sargpflicht zugelassen.

Solche Vielfalt war lange unmöglich: Es war die Angst vor Seuchen, die etwa im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 zu der Vorschrift führte, dass Tote nur auf festgelegten Flächen außerhalb der bewohnten Orte beerdigt werden durften. Seit 1934 gilt dies zwingend auch für die Asche von Toten. Eine Ausnahme ist die Seebestattung. Während andere Länder inzwischen erlauben, die Asche Verstorbener auch daheim aufzubewahren, bleibt Deutschland streng. Lediglich Bremen hat seit 2015 Ausnahmen ermöglicht.

Insbesondere die Kirchen wehren sich gegen eine Aufhebung der Friedhofspflicht: Friedhöfe sollten als Orte des Gedenkens, der Mahnung und des gemeinschaftlichen Trauerns erhalten bleiben. Auch Städte und Gemeinden haben ein Interesse am Erhalt von Friedhöfen. Schließlich können sie ihre Kosten kaum noch decken, weil es immer weniger Erdbestattungen gibt.

Jahrzehntelangen Streit gab es um die Zulassung von Feuerbestattungen. Die Kirchen wehrten sich lange gegen das Verbrennen der Leichen, sollten die Toten doch für den Tag ihrer „fleischlichen“ Auferstehung in ein Grab gelegt werden. Leichenverbrennungen galten als besonders schändliche Bestattungsform, etwa für vermeintliche Hexen.

1960 waren gerade mal zehn Prozent der Bestattungen in der Bundesrepublik Feuerbestattungen. Die evangelische Kirche gab 1920 ihren Widerstand auf. Erst 1963 erlaubte der Vatikan auch Katholiken Einäscherungen.

Hansestädte haben die Nase vorn bei Verhandlungen mit Muslimen

Bremen/Köln (iz). Nach der Hansestadt Hamburg ist es wieder eine Hansestadt, die einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften unterzeichnet hat. In Bremen und Bremerhaven sind von nun an islamische Feiertage, die Besetzung einiger, öffentlich-rechtlicher Gremien, Bestattungsrituale oder der Bau von Moscheen vertraglich geregelt.

Mit diesem Staatsvertrag gehört der Islam nun auch zu Bremen. Zuvor hatte Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Islam in die Hansestadt „eingebürgert“.

Zu den Unterzeichnern des Bremer Staatsvertrags gehören neben der Schura Bremen auch der Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen (DİTİB), unter dem erfolgreichen Vorsitzenden Yılmaz Kılıç aus Melle und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Alle Beteiligten, angefangen vom Bremer Senat über Kirchen, Moscheen und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen bewerten den Staatsvertrag als einen „Meilenstein“ und wichtige Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit.

Den islamischen Religionsgemeinschaften ist es nun gesetzlich erlaubt, Moscheen mit Kuppeln und Minarette zu bauen, sofern diese sich mit den geltenden Baugesetzen vertragen. Außerdem bekennen sich beide Seiten ausdrücklich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass dieser Punkt in dem Vertragstext ausdrückliche Erwähnung findet, weist auf eine offene Wunde in der Einwanderergesellschaft hin: Noch immer gibt es in den oftmals patriarchalischen Familienstrukturen vieler Muslime, Araber und Türken Defizite bei der geschlechtlichen Gleichstellung.

Dies hat aber im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung in der Mehrheitsgesellschaft überhaupt keine Grundlage in der islamischen Religion. Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen und geschlechtliche Diskriminierung haben vorislamische Zusammenhänge, die öffentlich auch klar benannt werden müssen. Kulturelle Eigenschaften mit pseudoreligiösen Merkmalen zu vermischen, bringt die Migrantencommunity nicht voran. Bei der Geschlechtergleichstellung müssen sich viele Muslime noch weiter anstrengen. Der kulturelle, soziale und wirtschaftliche Erfolg der muslimischen Frau sollte die Männer nicht irritieren.

In dem Bremer Vertragstext finden weiterhin Abkommen zu Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen, die Beteiligung in öffentlich-rechtlichen Institutionen, zum Beispiel in den Rundfunkräten sowie die Achtung islamischer Speisevorschriften für die Bremer Muslime Erwähnung. Des Weiteren können sich die Muslime an islamischen Feiertagen wie dem Ramadan-Ende und dem Opferfest unbezahlten Urlaub nehmen und die Kinder vom Schulunterricht befreien lassen. Muslimische Schüler bekommen grundsätzlich frei an den Feiertagen und müssen nicht, wie früher, um Erlaubnis bei der Schulleitung fragen.

Daneben müssen Betriebe ihrem Personal an diesen Tagen die Teilnahme an dem Gebet erlauben, falls seitens des Arbeitgebers keine ernstzunehmenden Gründe dagegen sprechen. Weitere wichtige Fragen, wie etwa der Schwimm- und Religionsunterricht oder die Speisevorschriften auf Klassenfahrten, finden in dem Staatsvertrag keine Erwähnung. Diese müssen aber ebenso schnell geklärt werden.

In dem Stadtstaat (Bremen und Bremerhaven) leben nach Schätzungen etwa 50.000 Muslime. Diese bekommen durch den Vertrag, zwar mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten im Alltag. Dennoch bedeutet ein Staatsvertrag noch keinen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erst dadurch wäre es aber möglich, auf „gemeinsamer Augenhöhe“ zu diskutieren, wie so oft von Integrationsexperten gefordert wird. Erst durch einen Körperschaftsstatus können wichtige Mitspracherechte und nötige Finanzmittel für eine qualitativ wertvolle Arbeit beansprucht werden.

Sie müssen aber auch mehr Finanzmittel bekommen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten zu professionalisieren und geeignete sowie dringend benötigte Fachkräfte einzustellen. Bei der Finanzmittelvergabe und der zukünftigen Einstellungspraxis des Landes Bremen wird sich herausstellen, ob sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche und zivile Organisationen wirklich über diesen Staatsvertrag freuen und es ernst meinen oder ob dies nur Politik mit Symbolcharakter ist.

Man muss sich nichts vormachen: Es geht hier auch um die Verteilung von knappen Ressourcen. Wo Geld und Macht geteilt werden, muss jeder zu Kompromissen bereit sein. Mit der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften und der Unterzeichnung des Staatsvertrags kommt ein weiterer „Akteur“ hinzu, den die etablierten Kräfte als Konkurrenz ansehen könnten.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Situation zu neuen Kooperationen und gegenseitigem Nutzen führen wird; ein Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Eine „win-win-Situation“ gewissermaßen, in der alle Seiten profitieren und keiner verliert.

Zum Autor:
Yasin Bas ist Politologe, Historiker, Autor und freier Journalist. Zuletzt erschienen seine Bücher: „Islam in Deutschland – Deutscher Islam?“ sowie „nach-richten: Muslime in den Medien“.