Vor dem Bundespräsidenten-Besuch schlagen die Wellen hoch

Münster (KNA). Klappern gehört zum Handwerk. Vor allem zur rechten Zeit. Das haben offenbar auch die muslimischen Verbände verstanden. Sie sind unzufrieden mit dem Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Münster – kurz ZIT genannt. Diese Einrichtung, an der angehende Lehrer für den neuen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht studieren, findet besonderes Interesse bei Bundespräsident Joachim Gauck. Ende November will er die Universität besuchen. Da stößt die Kritik der Verbände auf besonderes Echo.

Der Unmut wurzelt im komplizierten Verfassungsrecht. Zwar feiert die Politik den neuen islamischen Religionsunterricht an Schulen und die bundesweit insgesamt vier Studiengänge für die Lehrerausbildung als Meilenstein, weil sich nur so die religiöse Unterweisung junger Muslime aus Hinterhofmoscheen herausholen lässt. Doch die Frage, wer verbindlich über die Inhalte von Unterricht und Studiengang sowie das Lehrpersonal an Schulen und Uni bestimmt, ist nur behelfsmäßig gelöst.

Bei der christlichen Theologie sind die Kompetenzen klar in Konkordaten und Staatskirchenverträgen geregelt: Die Uni als staatliche Behörde garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit, die Inhalte aber bestimmen die Kirchen. Das Personal wird nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht, aber nur mit Zustimmung der Kirchen ernannt.

Solche Rechte kommen den Muslimen nicht zu. Sie werden wegen fehlender Mitgliederlisten vom Staat nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. Allerdings kann eine Landesregierung nicht festlegen, was zum muslimischen Glaubensbekenntnis gehört. Diese Aufgabe soll in Münster nach einem Vorschlag des Wissenschaftsrates ersatzweise ein Beirat übernehmen: Vier Vertreter benennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM), vier weitere schlägt der KRM selbst vor.

Die Zahl vier passt genau auf den Zuschnitt des Koordinationsrates. Denn er ist Dachverband von eben genau vier Verbänden: dem Zentralrat der Muslime, der DITIB, dem Verband der Islamischen Kulturzentren und dem Islamrat. Intern gilt die Regelung, dass jede Organisation einen Vertreter entsendet. Für den Islamrat sollte das sein Generalsekretär Burhan Kesici sein. Der Bund aber, der das Zentrum in Münster mitfinanziert, zweifelt an dessen Verfassungstreue und meldete Vorbehalte an. Auch für eine weitere vorgeschlagene Theologin gab es kein grünes Licht. Die Folge: Der Beirat hat sich noch gar nicht konstituiert, obwohl der Lehrbetrieb in Münster bereits seit einem Jahr läuft.

Die Verbände fühlen sich nun übergangen. Vor allem aber stoßen sie sich an dem mit ihrer Zustimmung berufenen ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. In Büchern wie „Scharia – der missverstandene Gott“ vertritt Khorchide eine gemäßigte Form des Islam und lehnt eine buchstabengetreue Erfüllung von Gesetzen ab. Nun haben die Verbände ein Gutachten über den Professor angekündigt.

Die Rektorin der Universität Münster, Ursula Nelles, weist entschieden zurück, die Mitspracherechte der Verbände zu übergehen. Bislang seien mitwirkungsbedürftige Beschlüsse nicht gefällt und Professoren nur befristet beschäftigt worden. Auch die Lehrinhalte seien nur für ein Semester fortgeschrieben und vom NRW-Schulministerium abgesegnet worden.

Auch dort gibt es einen Beirat, der über die Lehrpläne für den Religionsunterricht befindet. Das Pikante: Dort darf Islamrat-Generalsekretär Kesici mitarbeiten, der auch Vizevorsitzender der Islamischen Föderation Berlin ist. Die muslimischen Verbänden verstehen die Ungleichbehandlung ihres Kandidaten nicht und machen vor dem Gauck-Besuch in Münster ordentlich Druck. Uni-Rektorin Nelles hält eine Abberufung Khorchides sogar für möglich – wenn der Uni-Beirat das so entscheidet. Dazu muss er sich aber formieren. Der KRM sucht nach einem neuen Kandidaten.

Universität Münster weist Kritik am Islam-Zentrum zurück

Münster (KNA). Die Universität Münster hat die Kritik der muslimischen Verbände an ihrem Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) zurückgewiesen. Es würden keine Fakten ohne Mitsprache des Koordinationsrates der Muslime (KRM) geschaffen, sagte Rektorin Ursula Nelles am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Münster. Bislang seien keine mitwirkungsbedürftigen Entscheidungen gefällt worden, etwa die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten.

Da die muslimischen Verbände im Gegensatz zu den Kirchen nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind, soll ein Beirat aus acht Personen über Curriculum und Personal entscheiden. Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem Koordinationsrat; weitere vier schlägt der KRM selbst vor. Das Gremium hat bislang noch nicht seine Arbeit aufgenommen, obwohl der Lehrbetrieb seit 2012 läuft. Laut Nelles gab es gegen einen vom KRM vorgeschlagenen Kandidaten mit Nähe zum Islamrat Vorbehalte wegen der Verfassungstreue. „Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen.“ Andernfalls riskiere die Uni, dass der Bund seine Zuschüsse fürs Zentrum streicht.

Nach den Worten der Rektorin hat die Universität bislang keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben dem ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide am Zentrum lehren und forschen, hätten nur auf ein Semester befristete Verträge. Zudem seien Lehrpläne nur semesterweise fortgeschrieben worden. Dabei habe die Hochschule eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen könne.

Die vier im KRM zusammengeschlossenen Verbände hatten kritisiert, dass sie entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht an der Auswahl von Dozenten und Lehrinhalten beteiligt seien. Zudem übten sie heftige Kritik an ZIT-Leiter Khorchide und kündigten ein Gutachten über seine Theologie an. Dazu betonte Nelles, die Verbände hätten der Berufung Khorchides selbst zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände gegen ihn hätten, mische sich die Universitätsleitung „grundsätzlich nicht ein“. Wie bei der christlichen Theologie sei die Universität auch bei der islamischen dazu verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren. Wenn der Beirat sich konstituiert habe, könne er Khorchide abberufen.

Laut Nelles haben sich im laufenden Wintersemester 1.000 Bewerber für 260 Plätze am ZIT beworben, das Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausbildet. Ende des Monats besucht Bundespräsident Joachim Gauck die Universität.

Interview: Uni-Rektorin Nelles weist Kritik am Islam-Zentrum Münster zurück

(KNA) Das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) an der Universität Münster steht in der Kritik der muslimischen Verbände. Uni-Rektorin Ursula Nelles äußerte sich am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und wies die Vorwürfe zurück.

KNA: Frau Rektorin Nelles, der Bundespräsident besucht Ende November das Zentrum für Islamische Theologie (ZIT)…

Nelles: Bundespräsident Joachim Gauck besucht vorrangig die Westfälische Wilhelms-Universität Münster. Er hat aber sein besonderes Interesse für das ZIT bekundet, weil er dem interreligiösen Dialog einen großen Stellenwert einräumt.

KNA: Die muslimischen Verbände attackieren öffentlich ZIT-Leiter Mouhanad Khorchide. Ist das ein guter Zeitpunkt für den Besuch?

Nelles: Der Bundespräsident ist jederzeit willkommen. Möglicherweise kommt die Kritik der Verbände auch gerade jetzt im Vorfeld der Visite des Staatsoberhauptes auf, um besondere öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen.

KNA: Der Koordinationsrat der Muslime mit seinen vier Verbänden klagt darüber, bei Lehrinhalt und Lehrpersonal nicht mitreden zu dürfen.

Nelles: Grundsätzlich gilt für die islamische Theologie das Gleiche wie für die christliche: Kirchen beziehungsweise Religionsgemeinschaften einerseits und der Staat andererseits sind in unserem freiheitlichen Gemeinwesen getrennt. Die Universität als Teil der staatlichen Behörden garantiert die Forschungs- und Lehrfreiheit. Bei den bekenntnisorientierten Studiengängen sind wir aber verpflichtet, die Glaubensfreiheit der Religionsgemeinschaften zu respektieren und deren Mitwirkungsrechte sicherzustellen. Die entsprechenden Konkordate und Staatskirchenverträge haben wir analog konsequent auf die islamische Theologie übertragen. Wir berufen die Professoren nach wissenschaftlichen Kriterien, ernennen sie aber erst, wenn die Religionsgemeinschaften ihre Zustimmung gegeben haben.

KNA: Mit den Kirchen haben sie ein direktes Gegenüber. Die staatlich nicht als Religionsgemeinschaften anerkannten muslimischen Verbände sollen ihre Vertreter in einen Beirat des ZIT entsenden und darüber mitreden. Das Gremium hat sich aber noch gar nicht konstituiert. Klagen die muslimischen Verbände nicht zu Recht darüber, dass ohne sie Fakten geschaffen werden?

Nelles: Nein, denn wir haben bislang keinerlei mitwirkungsbedürftige Entscheidungen wie beispielsweise die Ernennung eines Professors oder die Verabschiedung von Lehrinhalten gefällt. Nach der Beiratsordnung beruft die Universität acht Mitglieder: Vier Personen ernennt die Universität im Einvernehmen mit dem KRM, und weitere vier schlägt der Koordinationsrat selbst vor. Gegen einen von diesen mit Nähe zum Islamrat gab es Vorbehalte des Bundes wegen der Verfassungstreue. Deshalb konnte ich ihn nicht für den Beirat berufen – andernfalls würde die Universität riskieren, dass der seine Zuschüsse für das Zentrum wieder streicht.

KNA: Zeigt der Vorgang, dass das Beiratsmodell nicht funktioniert?

Nelles: Die Beiratslösung ist sicher nicht optimal und eine Art Hybrid-Lösung. Bei den christlichen Fakultäten haben wir ein klares Gegenüber: die Universität auf der einen Seite und die davon organisationsrechtlich getrennten Kirchen andererseits. Beim Beirat macht man die Bekenntnisgemeinschaft zu einem Teil der Binnenstruktur der Universität. Das löst Probleme aus. Es wäre besser und ehrlicher, wenn man eine legitime Vertretung der islamischen Religionsgemeinschaften neben der Universität hätte – mit all den Mitspracherechten, wie sie die Kirchen auch haben.

KNA: Auch Khorchide lehnt die Beiratslösung ab…

Nelles: Das stimmt nicht. Er hat die selben Vorbehalte wie ich. Aber im Moment gibt es keine andere Lösung zu dem vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Modell.

KNA: Der Lehrbetrieb läuft seit einem Jahr. Wie stellen Sie die in der Verfassung abgesicherte Religionsfreiheit denn sicher?

Nelles: Wir haben, wie gesagt, seitdem keine einzige endgültig bindende Entscheidung getroffen. Die beiden Lehrstuhlvertreter, die neben Herrn Khorchide im Zentrum lehren und forschen, haben nur Verträge, die auf ein Semester befristet sind. Zudem haben wir keine Lehrpläne abschließend beschlossen, sondern nur semesterweise das Curriculum fortgeschrieben. Dabei haben wir eine vorläufige Genehmigung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums eingeholt, das sich nach der Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in NRW auf einen eigenen Beirat stützen kann.

KNA: Die Verbände haben ein Gutachten über die Arbeit Khorchides angekündigt. Was ist, wenn sie ihm das Vertrauen entziehen?

Nelles: Die Verbände haben selbst der Berufung von Khorchide zugestimmt. Wenn sie nun inhaltliche Einwände haben, mischt sich die Universitätsleitung grundsätzlich nicht ein – eben wegen der Trennung von bekenntnisorientierten Wissenschaftsinhalten einerseits und staatlicher Sicherstellung von Forschungsfreiheit andererseits. In der aktuellen Diskussion vermischen sich aber leider politische und theologische Fragen – ob beispielsweise alles verfassungsrechtlich korrekt organisiert ist und ob Khorchides Positionen allgemeine Meinung innerhalb der muslimischen Gemeinschaft sind.

KNA: Kann es sein, dass Khorchide wie sein Vorgänger Sven Kalisch den Lehrstuhl verliert?

Nelles: Der Vergleich mit Herrn Kalisch ist unsinnig. Herr Kalisch hatte öffentlich erklärt, kein Muslim mehr zu sein. Vor diesem Hintergrund kann er natürlich nicht mehr islamische Theologie lehren, weshalb die Universitätsleitung ihn als Beamten mit einer anderen Aufgabe betraut hat – erneut in Analogie zu den Konkordaten und Staatskirchenverträgen. Solche Fälle gab es auch in der katholischen Kirche. Das zeigt, dass wir das Mitspracherecht der Glaubensgemeinschaften respektieren.

KNA: Eine Abberufung von Khorchide ist also auch möglich?

Nelles: Ja. Wenn der Beirat sich konstituiert, kann er das machen.

KNA: Und Sie haben wieder ein Problem.

Nelles: Das sind keine Probleme, das sind Herausforderungen – in diesem Fall übrigens eher hypothetischer Natur. Wann immer man etwas Neues anfängt, muss man damit rechnen, dass es am Anfang Verwerfungen gibt. Wir haben noch keine allzu lang zurückreichenden Erfahrungen mit der islamischen Theologie und sind in einer Art Experimentierphase. Wo, wenn nicht an Universitäten, sollte dieses Experiment Schritt für Schritt durchgeführt werden?

KNA: Drohen nicht Dauerauseinandersetzungen, wenn der Beirat seine Arbeit aufnimmt?

Nelles: Ohne Auseinandersetzungen gäbe es keine Wissenschaft, keine Streitkultur und keine Debatten. Ich bitte geradezu um die Auseinandersetzung mit der islamischen Theologie. Diese müssen aber die Theologen und die Religionsgemeinschaften selbst führen und nicht die Universitätsleitung. Ich fürchte mich ja auch nicht vor der katholischen Kirche, nur weil sie schon mehrfach Professoren die Lehrbefugnis entzogen hat.

KNA: Wie entwickelt sich – unabhängig von den aktuellen Querelen – das islamische Zentrum?

Nelles: Sehr gut. Das Interesse ist groß. Für das laufende Wintersemester hatten sich rund 1.000 Bewerber auf 260 Plätze beworben. Durch die Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichtes in NRW ist ein attraktives Berufsfeld entstanden. Auch in der öffentlichen Diskussion über die Inhalte des Studienganges sehe ich einen Erfolg. Sie zeigt, dass wir ihn brauchen.

Düsseldorfer Urteil: Kopftuch kann kein Grund für Nichteinstellung von Beamtinnen sein

Düsseldorf (iz). Vor Kurzem jährte sich der zehnte Jahrestag des bekanntesten Kopftuchverfahrens der Republik. Für die Klägerin und andere angehende Lehrerinnen bedeutete es nicht nur ein Ende ihrer Hoffnungen, Anstellung im Staatsdienst zu finden. Es diente ebenso als Legitimation für viele öffentliche und private Arbeitgeber, die keine Frauen mit Kopftuch einstellen wollten.

Gerade hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf mit einer Entscheidung (gegen die am Oberverwaltungsgericht Münster eine Berufung möglich ist) eine gegenteilige Entscheidung getroffen, soweit es die Einstellungspraxis im allgemeinen Verwaltungsdienst von Nordrhein-Westfalen betrifft. Nach Ansicht der Richter ist Kopftuchtragen kein Ausschlussgrund für eine Einstellung als Beamtin in den Diensten des Bundeslandes.

Die Düsseldorfer Richter entschieden, dass der Kreis Mettmann, der von einer Muslimin verklagt wurde, die während der Arbeitszeit Kopftuch tragen wollte, über deren Einstellung auf Probe neu zu entscheiden habe.

//1//„Die junge Frau hatte sich mit einem Foto ohne Kopftuch beworben. Nicht ohne Grund war sie davon ausgegangen, andernfalls würde ihre Bewerbung sofort aussortiert. Zum Bewerbungsgespräch war sie mit Kopftuch erschienen in der Hoffnung, durch ihre Persönlichkeit überzeugen zu können, was auch der Fall war. Sie selbst brachte ihr Kopftuch am Ende des Bewerbungsgesprächs zur Sprache und wurde gefragt, ob sie das Tuch auch ablegen würde“, hieß es in einer Erklärung des Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AMF).

„Das Bewerbungsfoto ohne Kopftuch – im Übrigen ein Tipp, den Kopftuchträgerinnen von Sachbearbeitern der Bundesanstalt für Arbeit häufig hören und der auch in Bewerbungsratgebern für Migrant/innen zu finden ist – sowie ihre Bereitschaft, im Notfall auf das Kopftuch zu verzichten und das Kopftuch für das Gruppenfoto abzulegen, hatte für die junge Frau unvorhersehbare Konsequenzen. Der Kreis Mettmann konstruierte daraus ‘wechselnde und widersprüchliche Aussagen der Klägerin im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten’ und konstatierte, es sei ein ‘irreparabler Vertrauensverlust’ eingetreten. Die Bewerberin sei ‘charakterlich ungeeignet’ und habe zudem einen ‘deutlichen Hang, private Interessen ohne Rücksicht auf dienstliche Belange durchzusetzen.’ Entsprechend wurde die Abweisung der Klage beantragt“, so der Bericht des AMF.

//2//Anders als im Schuldienst, so die Richter, könne ein Kopftuch nicht als Ausschlussgrund gelten. Zurückgewiesen wurde auch die Behauptung des Kreises Mettmann, der Klägerin fehle es wegen des Kopftuches an der nötigen charakterlichen Eignung.

In einem abschließenden Statement, so der Bericht der muslimischen Frauenvereinigung, äußerte die Klägerin ihr Unverständnis darüber, mit welchem Verhalten sie einen Vertrauensverlust verursacht haben solle. Vielmehr sei es ihr Arbeitgeber gewesen, der durch sein Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört habe.

Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen forderte die NRW-Landesregierung – deren Parteien in der Opposition gegen ein Kopftuchverbot gewesen seien – auf, bei allen Ministerien nachdrücklich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. „Beenden Sie diesen Wildwuchs der Sachbearbeiter-Selbstherrlichkeit, bevor er noch mehr Schaden anrichtet, als ohnehin in den letzten Jahren schon geschehen ist!“ (mk)

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Muslime wollen Neustart in politischer Debatte über den Islam

Berlin (KNA). Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, erhofft sich von den Koalitionsverhandlungen einen Neustart für die deutsche Religionspolitik hinsichtlich der Muslime. Die dritte Auflage der […]

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Journalistische Arbeit in Syrien wird immer gefährlicher

Berlin (KNA). Die Berichterstattung vom Bürgerkrieg in Syrien wird nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) in vielen Teilen des Landes zu einem „unkalkulierbaren Risiko“. Als Grund nannte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Donnerstag in Berlin, die immer häufigeren Entführungen durch militante Islamisten.

Zugleich greife das Regime neben der Repression verstärkt zu gezielten Tötungen. Ohne Berichte vor Ort drohe jedoch das Leid der Menschen in Vergessenheit zu geraten, warnte Mihr.

Laut ROG machen systematische Entführungen und ständig wechselnde Frontverläufe die journalistische Arbeit in Syrien schwieriger als in Afghanistan oder Libyen auf dem Höhepunkt der Gewalt. Insgesamt seien seit Beginn des Aufstands gegen Präsident Baschar al-Assad mindestens 110 Medienschaffende getötet worden, davon 81 Prozent von der Armee des Regimes.

Mindestens 67 Journalisten befinden sich in der Gewalt einer der Konfliktparteien oder werden vermisst. Die meisten Opfer sind den Angaben zufolge unter einheimischen Medienschaffenden zu beklagen. Vor allem Verschleppungen hätten sich so stark gehäuft und professionalisiert, dass mittlerweile kaum noch ausländische Journalisten nach Syrien reisten.

Griechenland und die Türkei haben große Differenzen wegen Moscheen und Muftis

(SETimes). Obwohl man sich nach mehreren Treffen zwischen den Staatschefs eigentlich näher gekommen war, streiten sich Griechenland und die Türkei wegen eines Vorschlages des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan zur Öffnung des Priesterseminars in Halki. Die Bedingung dafür soll die Wiederbelebung zweier Moscheen in Athen sein sowie das Recht der griechischen Muslime, ihre eigenen Muftis zu wählen.

Erdogan und der griechische Ministerpräsident, Antonis Samaras, pflegten freundschaftliche Beziehungen und einigten sich bei einigen, zuvor umstrittenen Fragen. Aber Religion und antike Feindschaften sind schwerer zu bezwingen als erwartet. Beide erklärten, sie wollten die verwirrenden Schwierigkeiten lösen, die sich aus religiösen Fragen ergäben.

Griechenland wies den Ausgleich zwischen Seminar-für-Moscheen zurück, auch wenn Samaras der erste griechische Führer ist, der eine geplante Renovierung der Athener Gebäude durchsetzen will und sich für Religionsfreiheit einsetzt. Aber das Halki-Seminar, das 1971 in Folge des Zypernkrieges von der Türkei geschlossen wurde, hat für Griechen eine besondere Bedeutung. Sie warfen der Türkei vor, sich mehrfach von einer Eröffnung zurückgezogen zu haben.

Es bestanden Hoffnungen, dass zu Erdogans kürzlich vorgestelltem Demokratisierungsprogramm auch die Wiedereröffnung von Halki gehören sollte. Die Abwesenheit des Seminars von dem Gesetzespaket war insbesondere für die nichtmuslimische Gemeinschaft eine Enttäuschung. Sie geht davon aus, dass es sich dabei um einen „Verhandlungsgegenstand“ der Regierenden handle, der unter dem Konzept der „Gegenseitigkeit“ wieder auftauchte.

Die rechtliche Basis dafür findet sich im Artikel 45 des Lausanner Vertrags, der besagt: „Die Rechte der nichtmuslimischen Minderheiten der Türkei werden gleichzeitig den muslimischen Minderheiten von Griechenland auf seinem Gebiet übertragen.“

Zusätzlich zur Eröffnung der beiden Moscheen forderte Erdogan das Recht zur Wahl von Muftis in West-Thrazien, wo mehr als 150.000 Muslime leben. „Wenn wir uns dazu entscheiden, etwas zurückzugeben, dann haben wir auch das Recht, etwas im Gegenzug zu erwarten“, erklärte Erdogan. Er beschrieb auch, dass die Türkei 18 Geistlichen die Staatsbürgerschaft verliehen hat, aber die griechischen Behörden ernennen die Muftis in West-Thrazien. „So wie ich nicht die Verwaltung des Patriarchat ernennen kann, können Sie nicht die Muftis bestimmen“, meinte er.

Laki Vingas, Beiratsmitglied der Türkischen Generalverwaltung der Stiftungen, sagte SETimes, dass die Neueröffnung von Halki von der Politik getrennt zu betrachten sei – weil es sich dabei um eine Frage der Menschenrechte handle. „Wir, als in der Türkei lebende Nichtmuslime, sind der Reden über Gegenseitigkeit müde. Wir fühlen die gleiche Traurigkeit, wenn wir sehen, dass bedeckte Damen ins Ausland reisen müssen, um ihre Universitätsbildung zu bekommen. Genauso müssen nichtmuslimische Menschen diese Gebiete verlassen, weil sie keine Ausbildung im Priesterseminar von Halki bekommen können“, meinte Ingas.

Früher wurde die orthodoxe Geistlichkeit in Halki ausgebildet, das auf einer Insel vor Istanbul liegt. Die Türkei, ein Land mit einer absolut muslimischen Bevölkerungsmehrheit, entschied sich kürzlich, die Grundstücke des Seminars zurückzugeben, die 1943 beschlagnahmt wurden.

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Die IZ-Blogger: über Deutschlands Muslime und ihr Umgang mit der Medienwelt

(iz). „Unwissende werfen Fragen auf, welche von Wissenden vor tausend Jahren schon beantwortet sind“, sagte einst Goethe. An der Stelle könnte ich den Artikel auch beenden, oder kann sich nicht […]

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Bekir Alboga erneuert Kritik am aktuellen Stand des Beiratsverfahren des ZIT Münster

Düsseldorf (KNA). Der Druck auf den Islamwissenschaftler Mouhanad Khourchide in Münster nimmt zu. Nach dem Zentralrat der Muslime (ZDM) äußerte nun auch der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), Bekir Alboga, am Donnerstag in Düsseldorf gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Bedenken, ob Khorchide seinen Lehrstuhl „konfessionsgebunden leiten“ könne.

Dem Koordinationsrat gehören der Zentralrat, der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) an. Alboga ist auch stellvertretender Generalsekretär der Ditib.

Er wirft Khorchide vor, die Mitarbeit der muslimischen Verbände in dem Beirat des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster abzulehnen. Der Beirat, der über Lehrinhalte- und -personen entscheidet, soll aus je vier Vertretern der Universität und des KRM bestehen. Jeder Verband im KRM entsendet einen Vertreter. Zwei vom Islamrat nacheinander vorgeschlagene Kandidaten wurden laut Alboga wegen offensichtlicher verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Deshalb arbeitet der Beirat an dem mit Bundesmitteln geförderten Zentrum noch nicht. Gleichwohl läuft der Lehrbetrieb seit dem Wintersemester 2012.

Die Universität Münster hatte bei der Ernennung Khorchides im Jahre 2010 die Zustimmung des KRM eingeholt. An dem Zentrum werden islamische Religionslehrer und Imame ausgebildet. Da der Islam im Gegensatz zu den Kirchen nicht als klar definierte Religionsgemeinschaft anerkannt ist, bestimmt ersatzweise der Beirat über Lehrinhalte und -personal. Mit diesem Verfahren lehnt sich die Hochschule an das Berufungsverfahren für katholische und evangelische Theologie-Professoren an und folgt zugleich einer Empfehlung des Wissenschaftsrates.

Alboga wies Vorwürfe zurück, dass die muslimischen Verbände die Funktionsfähigkeit des Beirats blockierten. Der KRM habe sich darauf verständigt, „zum letzten Mal“ einen weiteren Kandidaten vorzuschlagen.

Muslimische Verbände kritisieren Theologie-Zentrum in Münster

Köln (KNA). Die muslimischen Verbände in Deutschland kritisieren den Leiter des Zentrums für Islamische Theologie (ZIT) in Münster, Mouhanad Khorchide. „In Münster werden Inhalte beschlossen und Professoren bestellt – über die Köpfe der Religionsgemeinschaften hinweg“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, am Dienstag in Köln. Münster agiere nicht im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Lehrinhalt und Lehrpersonal mit den Religionsgemeinschaften abgestimmt werden sollen.

Inhaltlich wirft Mazyek Khorchide vor, wie ein Orientalist und nicht wie ein Vertreter einer bekenntnisorientierten Religion zu argumentieren. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) werde in Kürze ein theologisches Gutachten herausgeben, das „Punkt für Punkt“ Khorchides Theologie unter die Lupe nehme.

Mazyek forderte, dass das ZIT seine Arbeit solange ruhen lasse, bis sich der Beirat konstituiert hat, der über Lehrinhalte und Lehrpersonal befindet. Das Gremium besteht aus je vier Vertretern der Universität und des KRM. Weil von den Verbänden vorgeschlagene Kandidaten wegen ihrer Nähe zum Islamrat vom Bundesverfassungsschutz nicht akzeptiert werden, arbeitet der Beirat nicht. Gleichwohl läuft der Lehrbetrieb seit dem Wintersemester 2012.

Mazyek warnte davor, ohne die Religionsgemeinschaften Fakten zu schaffen. Weiter kritisierte er, dass Khorchide selbst gegen die Beiratslösung ist. Damit stelle er sich gegen die Verfassung. Es sei unhaltbar, dass das ZIT in dieser Situation Bundesgelder bekomme. Die Handlungsfähigkeit des Beirats sei so schnell wie möglich herzustellen. „Taktische Spielchen können wir uns nicht leisten, das sage ich in alle Richtungen“, so Mazyek.

Khorchide hatte in einem „Zeit“-Interview gesagt, dass er das Beiratsmodell und die damit verbundene Lehrerlaubnis am liebsten abschaffen würde. Stattdessen sei er für eine Selbstverpflichtung, in der stehe, dass man ein Leben nach islamischen Maßstäben führe. Ende November will Bundespräsident Joachim Gauck das Zentrum in Münster besuchen. Mazyek begrüßte die Visite als Würdigung der islamischen Theologie an den Hochschulen.