Umweltschutz und der ganzheitliche Zusammenhang

„Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die ‘Umwelt’ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die ‘Naturgesetze’ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.“

(iz). Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Deutschland gilt als Heimat und Ursprung der grün-politischen Bewegung. Dachte ich zumindest. Im Nationalmuseum Kasachstans in Almaty finden sich handgeschriebene Flugblätter aus den 1950er Jahren, die in kasachischer Sprache gegen die sowjetischen Nukleartests in der Gegend protestieren. Das mutige Aufbegehren der Muslime damals war hochgefährlich. Eine politische Bewegung konnte sich unter den diktatorischen Verhältnissen der Sowjetunion nie entwickeln.

Die Bürgerinitiative musste wenig später den Bau eines Atommeilers in Fessenheim – auf der anderen, französischen Rheinseite – hinnehmen. In Frankreich hatte die Atomlobby freie Bahn und der Widerstand von der anderen Rheinseite konnte in Frankreich nicht Fuß fassen. Der Reaktor läuft noch heute, gilt als extrem unsicher und gefährdet noch immer die „grünen“ Komfortzonen in der nahe gelegenen Universitätsstadt Freiburg.

Aus dem unmittelbaren Bürgerprotest dieser Tage entwickelten sich die Grünen als Partei. Der lange Marsch durch die Institutionen begann. Die grüne Philosophie wurde von der Idee getragen „böse“ Technologien, wie Atomkraft, möglichst bald durch „gute“ Technologien, wie „Photovoltaikanlagen“, zu ersetzen. Insbesondere der Kampf gegen die Atomkraft wurde zu einem Symbol der Grünen, gegen eine Technik gerichtet, die neben allen ihren Segnungen auch fundamentale Grenzen überschreitet.

Die deutsche Nachkriegsphilosophie warnte gleichzeitig vor der verbreiteten Technikgläubigkeit. Die technische Welt ist eine Wirklichkeit jenseits von gut und böse. In Freiburg hatte Martin Heidegger in seiner Schrift „Die Technik und die Kehre“ die moderne Technik im Ganzen als ein „Herausfordern der Schöpfung“ definiert.

Dass wir die Schöpfung immer wieder herausfordern, wird heute angesichts verschmutzter Meere und drängender ökologischer Schicksalsfragen überdeutlich. Die Frage ist nur, mit welcher Macht diese entfesselte Technik überhaupt noch gemäßigt werden kann. Heidegger hatte eher pessimistisch darauf hingewiesen, dass nicht etwa wir die Technik, sondern die Technik uns in der Hand hätte.

Den Zusammenhang zwischen Umweltzerstörung, menschlichen Machtphantasien und den Möglichkeiten des Kapitals beschäftigte schon das Universalgenie Goethe. Die treibende Kraft hinter der „Unterwerfung“ der Erde war für den Dichter zweifellos – wie er schon im „Faust“ beschrieb – die moderne Finanztechnologie. Die Möglichkeit endloser Kapitalgewinnung durch die Erfindung des Papiergeldes schuf schon zu Zeiten Goethes ungeheure neue Aussichten.

Das Vermögen, Geld zu drucken, wurde das Versprechen der Macht, ein Politikum. Die Trennung von Geld und Ressourcen und die Schaffung des Geldes ohne Eigenwert war schlussendlich der magische Schlüssel zur Technisierung und Unterwerfung eines ganzen Planeten.

Erst die „imperiale“ Einführung von Banken in der islamischen Welt beendete dort die muslimischen Traditionen echten Geldes und fairen Handels. Der islamische Modernismus sah in der Technik nur die faszinierende Möglichkeit der Machtsteigerung, ohne aber die Einflüsse der Technik selbst auf das Leben der Menschen kritisch zu hinterfragen. Nicht zufällig fehlt es dem politischen Islam in allen seinen Facetten bis heute konkret an einer Geldkritik und allgemein an tieferen Reflexionen über das Wesen der Technik.

Der Zusammenhang von Geld und Technik problematisierten übrigens auch die Grünen kaum. Ihre Wirtschaftspolitik blieb gegenüber den Banken und Zentralbanken eher bürgerlich zurückhaltend. Grüne Politik lehrte zwar eine höhere, der Schöpfung verpflichtete Moral, aber die Forderung nach einer „Ethik“ der Geldproduktion blieb der Partei grundsätzlich fremd.

Heute stehen die Grünen sogar vor der Hochzeit mit der CDU, die früher eher ein Feindbild war. Die politische Dialektik hat sich aufgelöst. Das grüne Aufbegehren könnte in den sicheren Hafen des bürgerlich-religiösen Establishment unseres Landes münden. Kritiker sehen darin eine endgültige Integration der grünen Bewegung in die bestimmende Welt der Ökonomie.

Es ist eine gute Idee, dass wir Muslime endlich den Umweltschutz als ein relevantes Thema entdecken. Die erfolgreiche Aktion des „Tags der offenen Moschee“ setzt dieses Jahr zweifellos einen wichtigen inhaltlichen Schwerpunkt. Allerdings: Ohne die sinnvolle Verknüpfung des Themas mit dem, was wir durch die Offenbarung wissen, muss die Debatte oberflächlich bleiben!

Natürlich ist die Frage nach dem Schutz der Schöpfung und dem Respekt vor dem Schöpfer nicht mit begrüßenswerten Auflagen für den Wasserverbrauch bei der Gebetswaschung erfüllt. Das Verbot von Riba und das Gebot freien Handels – bis hin zur Freiheit, unsere Zahlungsmittel selbst zu bestimmen – sind die entscheidenden Grundlagen, die den Sinn einer Ökonomie mit Maß überhaupt erst bergen.

Ein Kapitalismus, der entfesselt agiert, wird weder zur Harmonie mit der Schöpfung in der Lage, noch zu seiner Mäßigung gewillt sein. Nur wer die Offenbarung nicht mehr ganzheitlich denken kann oder will, wird aber die „Umwelt“ als einen von der Ökonomie getrennten Bezirk behandeln. Der Zusammenhang zwischen dem Umgang mit der Natur und unserer Geldschöpfung, die die „Naturgesetze“ außer Kraft setzen will, ist ja offensichtlich.

Das Religiöse, dass die wundersame Geldvermehrung heute in sich trägt, muss echtem Glauben eher suspekt sein. Das Prinzip endlosen Wachstums, dass heute gepredigt wird, bleibt in seinem Kern irrational und widerspricht auch ironischerweise der Logik der Aufklärung. Es bleibt dabei: Ohne eine Mäßigung und ohne Begrenzung der Möglichkeiten der Kapitalerhebung wird der Mensch die Schöpfung immer weiter herausfordern.

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Alltag der Muslime: Wie mit dem Thema Sexualität umgehen?

„Die heutige Dominanz des Sexuellen in der Gesellschaft beschäftigt dabei nicht nur Muslime. (…) Das Thema ruft nach echter Streitkultur. Gerade in der Debatte um Sexualität von Jugendlichen, Benutzung von […]

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Islam in Südeuropa: Ende September begegneten sich europäische Muslime in Nordzypern

(iz). Willkommen auf der Insel des Islam“ waren die Begrüßungsworte eines Gastredners zur aktuellen Jahreskonferenz der European Muslim Union (EMU) in der Türkischen Republik Nordzypern. Muslimische Vertreter und die ­Organisatoren vor Ort empfingen die ­hochkarätigen, angereisten Muslime aus ganz Europa umso dankbarer, da es seit der Teilung der Insel kaum zu einem Austausch mit anderen Muslimen außerhalb der Türkei kommt.

Aufgrund ungelöster politischer ­Fragen werde es laut der Darstellung eines Vertreters des zypriotischen Muftis den Muslimen der Insel verweigert, ihren Stiftungsbesitz von rund einhundert Moscheen und ähnlichen Gebäuden zu nutzen und autonom zu verwalten. Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist die Hala Sultan-Tekke in der Nähe Lanarkas. Die dort bestattete Tante des Prophe­ten Muhammad, Allahs Segen und Frieden auf ihm, macht den Ort zur wichtigs­ten religiösen Stätte auf Zypern für die dort lebenden Muslime. Aber auch die Ömer Türbesi im nordzyprioti­schen Girne, wo sieben Prophetengefährten bestat­tet sind, zählt zu den frühesten Zeugnissen des Islam auf der Insel.

//2// Muslimische Repräsentanten aus mehr als 20 europäischen Ländern zu Gast in Nordzypern.

Vor dem Hintergrund Zypern (zu Recht wurde gefragt, warum das verschuldete Zypern Teil der EU sein dür­fe, die wirtschaftlich erfolgreiche Türkei aber nicht) tauschten sich die Gäste inner- und außerhalb des Tagungsprogramms über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Islam in Südeuropa aus. Während zeitgenössische „Konservative“, so IZ-Herausgeber und EMU-Präsident Abu Bakr Rieger, oft nur noch die Abgrenzung zu Muslimen als eigene Definition ihrer Identität hätten, sei die historische und kulturelle Anwesenheit des Islam am Nordufer des Mittelmeeres nicht zu leugnen. Insbesondere der renommierte bosniakische Philosoph und Autor Prof. Dr. Ferid Muhic erinnerte daran, dass das heutige Konstrukt eines jüdisch-christlichen Abendlandes – unter Ausschluss der muslimischen Beiträge – an der Wirklichkeit unseres Kontinents vorbeigehe. Von den Balearen, über Sizilien bis Kreta und Zypern ­hätten diese eine prägende Rolle gespielt.

Beileibe nicht nur die Vergangenheit stand im Fokus. Einigkeit bestand bei den Teilnehmern gleichermaßen, dass die europäischen Muslime in der Pflicht stünden, für die schwierigen Probleme der Gegenwart ebenfalls Angebote und Antworten aus dem Islam heraus zu formulieren. Im Angesicht der größten Finanzkrise der Menschheit, so EMU-Präsident Rieger, sei die Zakat eine wichtige Botschaft der Solidarität.

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Interview mit Karim Moustafa: Über den aktuellen Wahlkompass der Deutschen Muslim Liga e.V.

(iz). Egal, welche politischen Konstellationen sich aus der Stimmenabgabe ergeben, bleibt der von der Deutschen Muslim Liga e.V. (DML), in Kooperation mit der IZ, erstellte Wahlkompass 2013 auch weiterhin relevant. […]

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Urteil: Muslimische Schülerin muss mit Jungen schwimmen lernen

(KNA). Muslimische Schülerinnen müssen auch am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Die Richter des 6. Senats erklärten, es sei Mädchen in solchen Fällen zumutbar, einen sogenannten Burkini zu tragen, einen nur Gesicht und Hände freilassenden Ganzkörperbadeanzug. Damit blieben die muslimischen Kleidungsvorschriften gewahrt. Wer diese Ausweichmöglichkeit ausschlage, habe keinen Anspruch auf Befreiung. (BVerwG 6 C 25.12 – Urteil vom 11. September 2013)

Klägerin in dem Verfahren war eine 13-jährige Schülerin aus Frankfurt am Main. Sie hatte sich vor zwei Jahren geweigert, zusammen mit den Jungen ihrer Gymnasialklasse am Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Tragen eines Burkinis lehnte sie mit der Begründung ab, das Kleidungsstück stigmatisiere sie und führe zu Ausgrenzungen. Diese Begründung war nach der Entscheidung der Richter nicht ausreichend genug für eine Befreiung, auch weil die Schülerin ein Gymnasium mit hohem Anteil an Muslimen besuche.

Die Klägerin führte zudem an, dass es ihre Glaubensregeln und ihr Schamgefühl verletze, Jungen in Badehosen sehen zu müssen. Die obersten Verwaltungsrichter führten dagegen an, dass dieser Anblick nur eine „geringfügige Verletzung“ ihrer Religionsfreiheit darstelle. In Deutschland gehöre eine derartige Freizügigkeit zum Alltag im Sommer oder auf Werbeplakaten. Aus dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit sei kein Anspruch darauf abzuleiten, in der Schule nicht mit den Verhaltens- und Kleidungsgewohnheiten anderer Menschen konfrontiert zu werden, die allgemein üblich seien.

Mit ihrer Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen war die Schülerin bereits in zwei Vorinstanzen gescheitert, zuletzt vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dessen Urteil schloss sich das Bundesverwaltungsgericht jetzt an. Es behandelte erstmalig einen Streit um koedukativen Sportunterricht.

Die Klägerin erklärte, sie akzeptiere das Urteil. Es könne sie dennoch niemand zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zwingen. Sie habe die Klage angestrengt, da es zu den Geboten ihrer Religion gehöre, die Wahrheit zu sagen. Sie wolle nicht lügen müssen, um dem Schwimmunterricht fernzubleiben. In der 9. Klasse steht für die Schülerin erneut Schwimmen auf dem Lehrplan.

Die Unions-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil. Es diene der Integration von Menschen verschiedener Herkunft und Religion. Der Verband Bildung und Erziehung betonte, das Urteil gebe den Schulen mehr Sicherheit bei der Planung ihres Unterrichts.

Den Parteien auf den Zahn gefühlt: Wichtige Fragen und Antworten der Politiker im Bundestag

Den Parteien auf den Zahn gefühlt Wahlkompass Islam, Integration & Internationales mit wichtigen Fragen und interessanten Antworten der Politiker im Bundestag von der Deutschen Muslim-Liga e.V. veröffentlicht

Die Deutsche Muslim Liga e.V. (DML) mit Sitz in Hamburg hat in Kooperation mit der Islamischen Zeitung (IZ) zur Bundestagswahl 2013 heute den „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ mit Antworten von Spitzenpolitikern und Parteien aus dem Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Was denken die Parteien über den Islam? Wie will Peer Steinbrück (SPD) die zunehmende Islamfeindschaft bekämpfen? Wird die CDU endlich das Kopftuchverbot abschaffen? Gibt es mit der Partei Die LINKE bald zwei Islamische Feiertage? Ist Rainer Brüderle (FDP) für den EU-Beitritt der Türkei? Was denken Bündnis‘90/Die Grünen über den Syrien-Konflikt? Und viele Fragen mehr.

„Der Islam ist nicht nur eine Weltreligion, sondern mittlerweile auch eine deutsche Religion. Im Bund haben wir als Liberale deshalb vier Millionen Euro für die Einrichtung islamischer Studien zur Verfügung gestellt. In den CDU/FDP-geführten Ländern Hessen und Niedersachsen haben wir islamischen Religionsunterricht eingeführt. Anders als das NRW-Modell erfüllen unsere Modelle den Anspruch der Muslime auf Religionsfreiheit und damit die Anforderungen des Grundgesetzes. In Hessen haben wir die erste islamische Gemeinschaft überhaupt als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.“ (FDP/ Spitzenkandidat Rainer Brüderle)

Im Wahlkompass der DML – der ältesten muslimischen Vereinigung in Deutschland und Gründungsmitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland – beantworten die Spitzenkandidaten und Bundestagsparteien insgesamt 23 Fragen zu Themen wie: Islam, Diskriminierung, Rassismus, Bürgerrechte und Integration.

„DIE LINKE tritt für eine konsequente Gleichbehandlung aller Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften ein. Daher ist es nur konsequent, wenn auch muslimische Gemeinden ihre Moscheen so bauen, dass sie äußerlich als solche zu erkennen sind.“ (Die Linke)

„Bestimmte Themen entscheiden für Muslime und Migranten die Wahl. Welche Partei ernsthaft versucht die Probleme und Sorgen dieser deutschen Bürger zu lösen, die Menschen gleichzeitig in ihrer religiösen Individualität anerkennt und respektiert, der kann am Wahltag von deren Stimme profitieren,“ erklärt Belal El-Mogaddedi, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Muslim Liga.

„Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zu strikter religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Keine Religion darf diskriminiert oder ungerechtfertigt bevorzugt werden. Allen Religionsgemeinschaften steht Gleichberechtigung und –behandlung durch den Staat zu. Während bisher vor allem die christlichen Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sind andere Gemeinschaften vereinsrechtlich organisiert. Grüne Politik wird ergebnisoffen nach Wegen suchen, diese rechtliche Ungleichheit zu beseitigen.“ (B’90/Grüne)

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Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sind fast zwei der ca. vier Millionen deutschen Muslime und mehrere Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. „Die Muslime erkennen nach Jahrzehnten in Deutschland endlich das Gewicht ihrer Stimmen bei Wahlen. Und sie erkennen mit dem vorliegenden Wahlkompass, welche Partei vor allem allgemeine Aussagen liefert und welche Partei sich klar positioniert“, sagt Belal El-Mogaddedi weiter.

„Ich habe bei der Bundestags-Abstimmung zum Bescheidungsgebot vergangenes Jahr dafür gestimmt, dass die Beschneidung erlaubt bleibt. Durch das Gesetz gibt es nun endlich Rechtssicherheit. Bei der Schächtung ist es rechtlich ja so geregelt, dass es möglich ist, das Schächtungsgebot zu befolgen und die religiöse Schlachtung, natürlich im Einklang mit dem Tierschutz, vorzunehmen. Ich respektiere das, denn ich habe Respekt vor religiösen Bräuchen.“ (SPD/Steinbrück)

Der vollständige „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ steht auf der Internetseite der Deutschen Muslim Liga e.V. in Layout- und Druckversion zur Ansicht und zum Download ab sofort bereit.

„CDU und CSU haben zunehmend auch Mitglieder muslimischen Glaubens in ihren Reihen. Religiöse Feste wie Fastenbrechen oder Weihnachtsfeiern werden in den Gremien unserer Parteien gemeinschaftlich begangen. Erstmals bewirbt sich mit Cemile Giousouf eine muslimische CDU-Kandidatin im Wahlkreis Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis um ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag.“ (CDU/CSU)

Die Fragen des Wahlkompasses hat die DML in ihrem 60-jährigen Jubiläumjahr unter der Überschrift „Welche Themen und Fragen entscheiden ihre Wahl?“ bei Migranten und Muslimen im Vorfeld gesammelt.

Links zum Download:
1.) DML-Wahlkompass Islam Integration Internationales
2.) Druckversion DML-Wahlkompass zur Bundestagswahl

Gibt es religiöse Diskriminierung an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? Hintergrund zu einem aktuellen Verfahren

(iz). In Paderborn tobt seit mehreren Monaten ein heftiger Schulstreit, der tieferliegende Probleme des derzeitigen Grundschulsystem in NRW in sich birgt. Entzündet hat sich dieser Streit wie so häufig an einem Einzelfall: Ein 6-Jähriger muslimischer Junge (im Folgenden Bülent genannt) sollte an einer 200 Meter entfernten städtischen Grundschule angemeldet werden, die Schule lehnte ihn ab. Der Grund: die Eltern waren nicht bereit zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnimmt. Darauf aber besteht die städtische Schule.

Wie kann es sein, dass eine städtische Grundschule so etwas verlangt? Dies liegt an einer besonderen Konstruktion im NRW-Schulsystem, die es nur in Nordrhein-Westfalen (und in einigen Regionen Niedersachsens) gibt: staatliche Bekenntnisschulen. Laut NRW-Verfassung gliedert sich das Grundschulangebot des Landes NRW in katholische oder evangelische Bekenntnisschulen und in Gemeinschaftsschulen. Die Idee dahinter ist, dass der Staat für katholische Eltern katholische Grundschulen, für evangelische Eltern evangelische Grundschulen und zusätzlich die so genannten Gemeinschaftsgrundschulen anbietet, an denen Schüler unterschiedlichen Bekenntnisses gemeinsam unterrichtet werden.

Dieses Schulsystem ist ein Überbleibsel aus früheren Jahrhunderten, als das gesamte Schulsystem in der Hand der Kirchen war. Alle anderen Bundesländer haben die Bekenntnisschulen als nicht mehr zeitgemäß erkannt und in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, sogar Bayern. Nur NRW hält an diesem veralteten System fest.

In NRW sind ca. 30 Prozent der 3.000 Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, weitere 200 sind evangelisch und es gibt zwei jüdische Grundschulen. In vielen Großstädten stellen Bekenntnisschulen kein großes Problem dar, weil nur ein kleiner Teil der dortigen Grundschulen Bekenntnisschulen sind (z.B. in Dortmund nur 12 Prozent) und im Allgemeinen genug praktikable Alternativen für die Eltern bestehen. In einer Großstadt wie Paderborn allerdings sind 2/3 der städtischen Schulen Bekenntnisschulen, in Münster sogar 70 Prozent. In vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden sind sogar ausnahmslos alle Grundschulen Bekenntnisschulen, wie in Bad-Lippspringe bei Paderborn. Dort haben die Eltern entweder gar keine Möglichkeit ihre Kinder an einer Gemeinschaftsschule anzumelden, oder aber die Gemeinschaftsschule ist so weit weg, dass der Schulweg für einen Erstklässler praktisch nicht zu bewältigen ist.

In solchen Regionen in NRW passiert seit Jahrzehnten in aller Stille etwas, was mit einem modernen Rechtsstaat und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist: Flächendeckend sind andersgläubige oder konfessionslose Eltern gezwungen, ihre Kinder an einer katholischen Bekenntnisschule anzumelden und dafür in Kauf zu nehmen, dass ihre Kinder „nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens erzogen und unterrichtet“ werden. Hierzu gehört auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten!   Der Paderborner Fall verdeutlicht das Problem der dortigen muslimischen, evangelischen und konfessionslosen Eltern: Der kleine muslimische Junge Bülent wohnt ganz nah an der städtischen Bekenntnis-Grundschule. Von seiner Wohnung aus gesehen sind die nächstgelegenen sechs Grundschulen ebenfalls städtische Bekenntnisschulen. Die nächstgelegene Gemeinschaftsschule liegt ca. 3,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto sind es mindestens 4,5.

Die benachbarte städtische katholische Grundschule sagt nun: Entweder muss Bülent an unserer Schule am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnehmen, oder er muss die weit entfernte Schule besuchen. Die Eltern von Bülent haben der Erziehung und Unterrichtung nach katholischen Grundsätzen zugestimmt: Diesen Teil des Anmeldebogens unterschrieben sie, weil viele Werte des Christentums und des Islam gleichen Ursprungs sind und sich ähneln. Die Klausel, wonach ihr Kind am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilzunehmen habe, lehnten sie ab. Die Schule aber besteht darauf.

Die NRW-Gerichte haben im Eilverfahren zunächst der Schule Recht gegeben: Solange es eine Gemeinschaftsschule in Paderborn gibt, die der kleine Bülent mit ca. zwei Stunden Busfahrt pro Tag erreichen kann (inkl. Fußmarsch und Wartezeiten zur Bushaltestelle und an der Schule), muss er entweder diese weit entfernte Schule besuchen oder sich dem Diktat der Bekenntnisschule unterwerfen.

Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, wonach an dieser katholischen Bekenntnisschule nur 40% der Schüler katholisch sind. Das Gericht sagt: Nur die Stadt kann durch Ratsbeschluss eine Schule umwandeln oder wenn 2/3 aller Eltern in einer Wahl dafür stimmen (wohlgemerkt, 2/3 aller Eltern, nicht der Wähler). Wer die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen kennt, weiß, dass solch eine Mehrheit fast ausgeschlossen ist. Somit bleibt eine katholische Bekenntnisschule katholisch, selbst wenn dort kein einziges Kind katholisch wäre.

Wie gehen die andersgläubigen Eltern mit dieser Situation um? Für manche evangelischen und konfessionslosen Eltern stellt die religiöse Ausrichtung der katholischen Bekenntnisschule kein so großes Problem dar, weil zum Beispiel die Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Religion nicht so groß sind, oder weil die Religiosität der Menschen insgesamt abnimmt. Für viele muslimische und beispielsweise baptistische Eltern, die großen Wert auf ihre Religion legen, führt das Schulsystem zu gravierenden Gewissensproblemen, sie haben die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder ihre Religionsfreiheit aufgeben und ihr Kind bedingungslos in der fremden Religion erziehen und unterrichten lassen, oder ihr Kind in einer weit entfernten Schule in einem anderen Stadtteil anzumelden.

Die meisten muslimischen Eltern in Paderborn resignieren seit Jahrzehnten und unterschrieben die Teilnahme ihres Kindes am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten. Andere Eltern ziehen bewusst in die Nähe einer Gemeinschaftsschule um, was Gettoisierung fördert, oder sie haben die Möglichkeit ihr Kind mit dem eigenen Auto zur weit entfernten Schule zu kutschieren. Es gibt allerdings auch vereinzelt Bekenntnisschulen, die auf ihr „Recht“ verzichten, andersgläubige Kinder zu Gottesdiensten und zum Religionsunterricht zu zwingen und die eine tolerantere Praxis pflegen. Dies ist aber eher die Ausnahme.

Die Eltern von Bülent haben sich entschieden, gegen diese – nach ihrer Meinung – staatlich verordnete Ausgrenzung und Diskriminierung vorzugehen und haben Klage eingereicht. Sie berufen sich auf Art. 7 des Grundgesetzes, das ihnen die Freiheit gibt, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, und auf die negative Religionsfreiheit, mit der ein Zwang zu Gottesdiensten nicht vereinbar sei. Die NRW-Gerichte haben zunächst einmal gegen Bülent entschieden, zuletzt das OVG am 04.09.2013 (Akt.-Z. 19 B 1042/13). Die Hauptverhandlung wird erst in vielen Monaten stattfinden.

So lange muss Bülent nun erst einmal in die weit entfernte Schule gefahren werden. Denn eine vorläufige Aufnahme des Kindes lehnte die Schulleitung ebenfalls ab, selbst dann, als die Eltern am Ende verzweifelt die vorläufige Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht anboten. Am Einschulungstag wurde Bülent von zwei Beamten am Betreten der Schulklasse gehindert und zusammen mit seinen Eltern der Schule verwiesen.   Das Schicksal des kleinen Bülent hat viele Menschen in Deutschland bewegt. In einer öffentlichen Petition unterschrieben innerhalb von einigen Tagen über 2000 Menschen: https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

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„IZ-Begegnung“ mit dem Autoren und Journalisten Paul Schreyer über den NSA-Komplex

Warum sollte man sich eigentlich über die globale NSA-Überwachung und die Unterwerfung Deutschlands unter das US-Sicherheitsdiktat aufregen, wo dies doch nur unserem Besten dient und das „Supergrundrecht“ Sicherheit (Innenminister Friedrich) […]

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Hintergrund: zwischen den Schatten der Vergangenheit und aktuellen Problemen

Es dürfte inzwischen bekannt sein, dass das Zinsverbot eine Art kategorischer Imperativ der islamischen Offenbarung ist. Unzählige Verweise in Quellen und Rechtsbüchern ordnen den Zins als destruktiv ein und erklären in vielen Details das Verbot. Hierbei geht es nicht nur um Wucher (der extremsten Form der Zinsnahme), sondern um den Zins an sich. Darüber hinaus umfasst der islamische Begriff „Riba“ mehr Elemente als nur den klassischen Zins. Auch hier gibt es ­zahlreiche aktuelle Bezüge, wie das im Islam gängige Verbot von Derivaten.

Es gibt auf der anderen Seite einen Trend in der islamischen Welt, das Verbot zu relativieren; sei es, weil es nicht „modern“ erscheint oder weil man das islamische Wirtschaftsrecht insgesamt nicht mehr anwendet. Selbstredend verfügen alle muslimischen Staaten ausnahmslos über Notenbanken und ein gut ausgebautes Bankwesen nach westlichem Vorbild. Allerdings deutet sich in den letzten Jahren – namentlich seit dem Beginn der Finanzkrise – auch im Denken der Muslime eine Trendwende an. ­Viele schlagen unter dem Eindruck des drohenden Kollapses der Zinswirtschaft wieder ihre Rechtsbücher auf und studieren die Alternativen und Möglichkeiten einer islamischen Wirtschaftsordnung. Der Blick schärft sich also wieder, die Umgehung des Zinsverbotes in den Bankgeschäften fällt auf oder zumindest werden die zahlreichen Widersprüche klarer wahrgenommen. Überhaupt verbreitet sich eine Skepsis, ob Banken, die heute das Zinsgeschäft strukturell betreiben, überhaupt „islamisiert“ werden können.

Natürlich stellt sich auch Muslimen die Frage, ob das Zinsverbot heute noch aktuell sein kann oder, ob es nur Teil einer Utopie ist; im Sinne der ­Vorstellung einer heilen Welt, die eben so nicht mehr existieren kann. Dieser Gedanke wird unterstützt durch die Erfahrung, dass auch die anderen Religionen – das Christentum und Judentum – das Zinsverbot nur im Mittelalter ernst nahmen und sich dann langsam davon abwandten. Für Muslime ist das Zinsverbot aber nach wie vor eine zentrale Fragestellung. Schon Maulana Rumi warnte vor einer Einstellung, die behauptet, dass eine „Halal-Wirtschaft“ nicht mehr möglich sei. Der Gläubige wird hier nicht einfach aufgeben, sondern fragen: Wie kann etwas unmöglich sein – also ein Leben ohne Zins – wenn doch die Offenbarung so eindeutig Abstand von dieser Praxis nimmt?

Es ist klar, dass der Zins heute allgegenwärtig ist, nicht nur in der nicht-islamischen Welt, sondern auch in der muslimischen Welt. Das Gebot, dass der Schöpfer die Zinsnahme verbietet und den Handel erlaubt, hat sich heute im globalen Maßstab gedreht. Es beherrschen Monopole den Markt, insbesondere den Geldmarkt. Auch ­Zinsgeschäfte werden heute vor allem von Banken organisiert. Wer Geld leihen möchte, geht heute zur Bank, nicht etwa zu seinem Nachbarn. Er bezahlt dann für die Nutzung des zur Verfügung gestellten Kapi­tals eine Zinsrate, eine Prämie, oder wie es in der Praxis mancher „islamischer“ Bankgeschäfte heißt, eine „Gebühr“. Man vergisst auch, dass schon der Begründer der europäischen Politikwissenschaften, Aristoteles, die Frage nach dem Zins stellte. In seiner „Politea“ heißt es: „Das Geld ist für den Tausch entstan­den, der Zins weist ihm aber die Bestim­mung an, sich selbst zu vermehren. daher widerstreitet diese Erwerbsweise unter allen am meisten dem Naturrecht.“ Bevor sich also das Zinsverbot mit der Religionspraxis vermischt, hat es schon die europäische Vernunft beschäftigt. Eine Denktraditon, die man am Leben halten sollte.

In Deutschland werden Zinsgeschäfte kaum noch grundsätzlich hinterfragt, sondern mehrheitlich im Kontext von übertrieben hohen Zinsen problematisiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird im §138 das „Wuchergeschäft“ erwähnt und als Rechtsgeschäft definiert, dass gegen die guten Sitten verstößt. In der Praxis geht es meist um eher seltene Fälle individueller Geldgeschäfte, die auf der betrügerischen Ausbeutung oder Ausnut­zung von Notlagen beruhen. Es gibt aber auch auf einer anderen Ebene Ärger mit den Zinsraten: Sie werden oft manipuliert und sind zudem zwischen den Banken abgesprochen. „Nach allem, was in den letzten Jahren passiert ist”, schreibt der Autor des Buches „Alles Gold der Welt“, Daniel Eckert, in Anspielung auf den Libor-Skandal, „will man nicht mehr glauben, dass der Zins der Marktpreis des Geldes ist“.

In diesen Tagen wurde eine Studie der „Stiftung Warentest” publik, die überhöhte Zinsen, so genannte „Dispozinsen“, die Banken bei einer Überziehung des Kontos kassieren, anprangern. Das Wort Wucher oder gute Sitten fällt in diesem Kontext erstaunlicherweise nicht. Im Schnitt verlangen deutsche Banken in diesem Fall 11,31 Prozent Zinsen, obwohl sie sich, zumeist zu einem Zinssatz von momentan 0,5 Prozent, bei der europäischen Zentralbank Geld leihen können. „Bei einem Kreditvolumen für Überziehungskredite von 390 Milliarden“, zitiert die Stiftung den Bundesbankbericht 2013, „spült jeder Prozentpunkt mehr den Banken 390 Millionen Euro in die Kassen“. Die Folgen sind verheerend, denn viele Kunden geraten so in eine Verschuldungsdynamik, der sie kaum mehr Herr werden können. Das Beispiel zeigt aber auch, dass das Zinsproblem heute eine strukturelle Dimension hat und wenig mit dem mittelalterlichen Bild des unfairen Geldverleihers zu tun hat. In unseren Tagen trägt der Zins vielmehr ganz entscheidend zu einer Umverteilung des Wohlstandes ganzer Bevölkerungsschichten bei – und zwar von unten nach oben.

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Spricht man heute über das Zinsverbot, dann schwingen natürlich die alten Bilder mit. Das ist nicht ganz unverständlich. In der Bibel heißt es beispiels­weise mit dunklem Unterton (Deuteronomium 23,20) „Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zins nehmen kann“. Im Mittel­alter, mit seiner langsam prosperierenden Wirtschaft, wurde die Zinsnahme zu einer großen Sünde. Papst Urban III (1185) definiert im kanonischen Recht einige Grundregeln: „Wucher ist all das, was bei einem Leihgeschäft über die Leihgabe selbst hinaus verlangt wird“ und „Wucherzins zu nehmen ist eine vom Alten wie vom neuen Testament ­verbotene Sünde“. Diese Feststellungen korrespon­dieren durchaus mit der Lehre Ibn Ruschd, der zeitlebens lehrte, „Wucher sei ungerechtfertigter Zuwachs“.

Es ist wohl das Verdienst von Thomas von Acquin (1225-1274), die Frage nach dem Zins nicht nur als individuellen Sündenfall zu sehen, sondern mit der sehr vernünftigen Frage nach der Gerechtigkeit zu verknüpfen. „Zins nehmen für geborgtes Geld ist an sich ungerecht, denn es wird verkauft, was nicht ist, wodurch ganz offenbar eine Ungleichheit gebildet wird, die der Gerechtigkeit entgegen ist“, schrieb der ­Religionsgelehrte.

In der aktuellen Debatte über den Zins schwingen leider auch immer wieder anti-semitische Ressentiments mit. Ein Mythos – mit verheerenden Folgen – nicht zuletzt wegen abschätziger, ­religiös motivierter Aussagen gegen die Wirtschaftspraktiken von Juden bis hin zu ­einem Text mit dem Titel „Von den ­Juden und ihren Lügen“, den Martin Luther 1543 schrieb. Vorlagen, die der demagogische Volkswirtschaftler Gottfried Feder (1883-1941) in seiner Art der „Wirtschaftspolitik“ gierig aufnimmt und in dumpfen Hassreden gegen die Juden einfließen lässt. Schon aus diesem Grund verbietet sich – jedenfalls bei einer vernünftigen Zinskritik – das üble Wort der „Zinsknechtschaft“, das von der Nazi-Ide­ologie nicht mehr zu trennen ist. Selbstredend waren die Nationalsozialisten an der Zinsfrage selbst weniger interessiert, geschweige denn wurde an eine, die Ermächtigung der Politik einschränkendes Zinsverbot gedacht.

Wer diese geschichtlichen Fakten zur Kenntnis nimmt, wird übrigens mit gemischten Gefühlen auch die aktuelle Debatte verfolgen, die der türkische Ministerpräsidenten Erdogan über die angeblichen Machenschaften einer „Zinslobby“ in der Türkei angestoßen hat. Wer in diesem Tonfall spricht und gleichzeitig in keiner Weise – schon gar nicht aus ökonomischer Überzeugung ein strukturelles Zinsverbot umsetzt – muss sich dem Vorwurf aussetzen, nur an alten, einschlägigen Verschwörungstheorien bauen zu wollen.

Heute hat die Zinsfrage eine ganz andere Dimension. Zinsen werden heute von Muslimen, Juden und Christen genommen, denn sie alle betreiben im Grunde ähnliche Banken und Finanzstrukturen. Die moderne Zinskritik muss sich also mit Geldpolitik beschäftigen, mit Umverteilung, mit Geldmengen und Schuldenbergen, die durch Zins und Zinseszins „exponentiell“ wachsen können.

So beantworten die Ökonomen und Bestsellerautoren Friedrich und Weik in den „Deutschen ­Wirtschaftsnachrichten“ die Frage nach der Modernität der Zinsfrage wie folgt: „Rein mathematisch kommt es bei jedem, auf Zinseszins basie­renden und somit exponentiell wachsenden Finanzsystem nach einer bestimmten Zeit zu einem großen Knall, dessen Folge eine Währungsreform sein kann. Wann dies der Fall sein wird, können wir jedoch nicht sagen. Dies kann in einer Woche, einem Monat, in einem Jahr oder später sein.“ Kurzum: Die ­Frage nach dem Zins zu stellen, ist ­heute nicht nur eine Glaubensfrage, sondern auch ein Gebot der Vernunft. Es gehört diesbezüglich zu den willkommenen Vorzügen des Islam, dass Glauben und Denken – in einem zentra­len Thema – nicht in einem Widerspruch stehen. Das steht im ironischem Gegensatz zur Beobachtung, dass der Kapi­talismus immer religiöser wird. Wir können uns, neben dem Dialog der Religi­onen über die Aktualität des Zinsproblems, durchaus auch an den anderen „Glaubenskämpfen“ der ökonomischen Schulen mit Gewinn beteiligen. Im Moment stehen „Gesellianer“ und „Österreichische Schule“ sich gerade in der Frage des Zinses als Gegner gegenüber. Die einen wollen „Schwundgeld“ oder „fließendes Geld“ mit einem Zinsverbot verknüpfen. Die anderen propagieren die freie Wahl der Zahlungsmittel (bevorzugt Gold und Silber), sehen aber nicht die Notwendigkeit des Zinsverbotes. Wie auch immer dieser Streit ausgeht: Wer als Muslim sein Wissen über die Zinsfra­ge oder die Geldpolitik „modernisieren“ will, sollte die Thesen eines Prof. Senf und Margrit Kennedys oder die Bücher von Guido Hülsmann und Oliver Janich mit einigem Gewinn zur Kenntnis nehmen. Nicht zuletzt deswegen hat ­unsere Zeitung diese Bücher auch immer ­wieder besprochen.

Im Ergebnis setzt der Islam das Zinsverbot und die freie Wahl der Zahlungs­mittel zu einer im Großen und Ganzen freiheitlichen Marktwirtschaft zusammen. Andersherum könnten so die ökonomischen Schulen im Islam, in seinem Wirtschaftsrecht und in seiner jahrhundertelangen Praxis Inspiration finden; so zum Beispiel in Form der islamischen Verträge, die sicherstellen, dass eine Gold-Ökonomie die das Zinsverbot achtet, nicht unter deflationären Verhältnissen leiden muss. Über alle diese ­Fragen lässt sich, wenn man vernünftig bleibt, also gut streiten.

Es gehört zweifellos zu den Herausforderungen der heutigen Muslime – da unser Alltag stark von Machenschaften der Politik, Banken und Parteien geprägt ist –, eine neue Dynamik und neue Antworten zu suchen und den in erster Linie ökonomischen Problemen dieser Zeit auf den Grund zu gehen.

Der Segen ist mit der Gemeinschaft

(iz). Wenn der Herr der Welten die Menschen in Seinem Qur’an anspricht, dann tut Er dies ­– mit Ausnahme Seines Propheten – immer im Plural. Entweder werden die Menschen, oder ein bestimmtes Volk – wie das Volk von Musa (Moses) – von Allah angeredet, oder beispielsweise die Gläubigen als eine Kategorie adressiert. Dies ist einer (von vielen) der Mosaiksteine, die den gemeinschaftlichen Charakter der islamischen Lebensweise ausmachen.

Sichtbar gemacht wurde dieses Ansprechen des Menschen als soziale Wirklichkeit durch den Propheten und seine Gemeinschaft in Medina. Die von ihm empfangene und überbrachte Botschaft wurde nicht in ein ideologisches Gebäude eingegossen, sondern augenblicklich in eine soziale Realität unter Göttlicher Anleitung verwandelt. So gibt es eine ­ganze Vielzahl von Anlässen zur Offenbarung bestimmter Qur’anverse, die auf reale Be­gebenheiten Bezug nehmen. Gleichermaßen wurde der Qur’an nicht als „Buch“ im herkömmlichen Sinne offen­bart. Seinen Platz fand er nicht zwischen den Seiten eines solchen, sondern in den menschlichen Herzen.

Es gibt im Islam sehr wohl ein fein austariertes Gleichgewicht zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft, zwischen intimen und sozialen Momenten. Auch wenn platte Totalitarismustheorien in diesen Tagen gelegentlich Muslimen eine kollektive Neurose andichten wollen, beziehungsweise ihnen das individuelle Urteilsvermögen abzusprechen versuchen, widerlegen die islamischen Grundprinzipien diese Art der platten Religionskritik.

Es ist vielmehr ein Wechselspiel zwischen den beiden Polen Individuum und Gemeinschaft. Wir haben alle unser eigenes Schicksal und müssen uns am Tage des Gerichts für unsere Lebensführung rechtfertigen. Eine jeweilige Gruppenzugehörigkeit bildet da keinen Schutz. Wenn wir in Gemeinschaft (siehe S. 4) beten, dann hat dies (bei den Pflichtgebeten) bekanntermaßen einen wesentlich höheren Wert. Nichtsdestotrotz sind es aber wir, und nicht die Frau/der Mann neben uns, die/der in diesem Augenblick vor ihrem/seinem Herrn steht.

Eine der Hauptabsichten der Gemeinschaft der Muslime, die nichts mit den Zwangskollektiven des 20. Jahrhunderts gemein hat, ist es vielmehr, erst einmal den äußeren Rahmen zu stellen, in dem überhaupt eine wirkliche, individuelle Nähe zu Allah angestrebt wird. In dem Sinne braucht es die/den Andere/n und die daraus entstehende soziale Form, in der echte Spiritualität, wenn sie nicht im Supermarkt der Esoterik enden will, sich überhaupt erst ereignen kann.