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Weihnachtsmarkt-Attentat: Oppositionspolitiker klagen an

Foto: Andreas Troika, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY 2.0

Berlin (dpa). Untätigkeit und mehrere Fehlentscheidungen der Sicherheitsbehörden haben nach Auffassung von Grünen, FDP und Linkspartei dazu geführt, dass 2016 der schlimmste islamistische Terroranschlag in Deutschland nicht verhindert wurde. „Die den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten vorliegenden Hinweise aus den Jahren und Monaten vor dem Anschlag wurden in großen Teilen zumindest fahrlässig nicht oder falsch ausgewertet und bewertet“, heißt es in einem am Freitag in Berlin vorgestellten kritischen Fazit der drei Fraktionen.

Anis Amri, ein abgelehnter Asylbewerber und Drogendealer aus Tunesien, hatte am 19. Dezember 2016 einen Lastwagenfahrer erschossen. Er raste dann mit dessen Fahrzeug über einen Weihnachtsmarkt, wo er elf weitere Menschen tötete. Der Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) floh nach Italien. Dort wurde er bei einer Kontrolle von der Polizei erschossen.

Mit ihrem Sondervotum machen die drei Fraktionen deutlich, dass sie mit vielen Schlussfolgerungen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages nicht einverstanden sind. Der Ausschuss hatte den Auftrag, Behördenfehler rund um den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz aufzudecken. Über den Bericht soll am kommenden Donnerstag (17. Juni) im Bundestag beraten und abgestimmt werden.

Behördenvertreter hätten nach dem Anschlag und teilweise auch bei ihrer Befragung als Zeugen im Ausschuss die offensichtliche Einbindung von Amri in islamistische Netzwerke in Deutschland und im Ausland heruntergespielt. „Amri sollte von Beginn an als Einzeltäter dargestellt werden“, kritisieren die drei Oppositionsfraktionen. „Innerhalb dieser Netzwerkstrukturen wurde Amri ideologisch geschult. Ebenso ergaben sich Hinweise auf eine logistische und finanzielle Unterstützung aus diesen Strukturen“, stellen sie fest.

Fragen an Zeugen zu engsten Kontaktpersonen Amris, die innerhalb dieser Netzwerke agierten, seien häufig nicht beantwortet worden. Der Verfassungsschutz habe sich bei Fragen nach der Beobachtung von Netzwerken und Strukturen häufig auf die Paragrafen aus der Strafverfolgung bezogen, obwohl sein gesetzlich definierter Auftrag ein anderer sei. „Dies sollte offenbar dazu dienen, eigenes Nichthandeln zu erklären und offenkundig falsche Entscheidungen sowie Untätigkeit im Vorfeld des Anschlags zu verdecken.“