Deutsche Anwälte stellen Strafanzeige gegen Baschar al-Assad

Ausgabe 259

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(iz). Sechs Juristen aus Deutschland haben am 30. November bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Machthaber Syriens, Bashar Al-Assad, gestellt.
Dem Präsidenten wird vorgeworfen, im internen, bewaffneten Konflikt in Syrien, der im Jahr 2011 als Folge von Protesten gegen die Regierung begann und bis jetzt ein verheerendes Maß an Zerstörung und Todesopfern erreichte, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch begangen zu haben. Erstattet wurde die Strafanzeige von den Rechtsanwälten Dr. Mehmet Daimagüler, Seda Basay-Yildiz, Jens Dieckmann, Martin Heising, Serkan Alkan und Onur Özata.
Auf der Pressekonferenz an diesem Montag in Berlin betonte Dr. Daimagüler, dass sich ihre Strafanzeige auf die Kriegsverbrechen in Aleppo beschränkt, da die in Aleppo begangenen Verbrechen international sehr gut dokumentiert seien. „Gerade in Aleppo hält der Völkermord in Zeitlupe an. Das hat mit einer militärischen Auseinandersetzung nichts zu tun. In Aleppo finden gezielte Angriffe zur Zerstörung der zivilen Infrastruktur statt.“ Auch wenn der Krieg in Syrien keinen direkten Bezug zu Deutschland habe, könne man die Zuständigkeit laut Völkerstrafgesetzbuch nicht abstreiten, erläutert Seda Basay-Yildiz. Zwar würden weder Opfer noch Täter in Deutschland leben, jedoch hätten gerade sie als Rechtsanwälte eine sehr hohe Anzahl an syrischen Mandanten, welche zugleich betroffen sind.
Ein Vorrang der nationalen Gerichtsbarkeit sei im Falle von Syrien nicht gegeben, da man nicht damit rechnet, dass Assad in Syrien jemals für sein Handeln zur Verantwortung gezogen wird. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sei ebenso nicht zuständig, da Syrien diesen nicht anerkennt.
In der Strafanzeige geht es den Juristen primär um Abschreckung durch Strafverfolgung und um die Setzung eines politischen Signals. Es sei sehr wohl ein starkes Zeichen, wenn das wichtigste Land der EU gegen Assad ermittelte. „Im Bosnienkrieg gab es viele Parallelen zu Aleppo. Auch damals hatte niemand geglaubt, dass Milosevic irgendwann einmal auf der Anklagebank sitzen könnte, da er starken Schutz durch Russland genossen hat. Jedoch, als Russland ihn fallen ließ, kam es zur Anklage. Dasselbe könnte auch mit Bashar Al-Assad passieren“, begründet Daimagüler ihr Handeln.
Hierbei könnten gerade die syrischen Flüchtlinge als Nebenkläger gegen Assad aussagen. „Deutschland hat sich schon immer als ein Förderer, Unterstützer und Vorkämpfer im Bereich der Bekämpfung internationaler Strafbarkeit gesehen“, begründet Jens Dieckmann die Strafanzeige. Dies habe eine lange Tradition in Deutschland. Auch im Jugoslawienkrieg habe Deutschland als einer der ersten Staaten Verantwortung übernommen, Kriegsverbrecher anzuzeigen.
Die Rechtsanwälte bedauern in der Pressekonferenz, dass trotz schrecklicher Kriegsverbrechen nichts gegen Assad unternommen würde. Die Internationale Staatengemeinschaft sei damit beschäftigt, rote Linien zu ziehen. Eine dieser Linien sei der Einsatz von Giftgas seitens der Assad-Regierung gewesen – dann würde man intervenieren. Trotz dutzendfachen Einsatzes von Giftgas, belegt auch durch Berichte von Amnesty International, sei absolut nichts unternommen worden. Laut Serkan Alkan hätte man ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn man zwar zahlreiche Angeklagte und Opfer des Syrien-Krieges vor Staatsschutzsenaten vertritt, aber kein Ermittlungsverfahren gegen die Person einleitet, die für mindestens 90 Prozent der Toten in Syrien verantwortlich ist.
Gemäß Dr. Daimagüler haben sich bundesweit zahlreiche Rechtsanwälte gemeldet, um sich der Strafanzeige anzuschließen und diese zu unterstützen.