Keine Straflosigkeit. Anträge auf Haftbefehle sind Test für das Völkerrecht

Der Antrag des IStGH-Chefanklägers auf Haftbefehle gegen israelische und Hamas-Führer ist ein wichtiger Schritt im Bemühen, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

31.05.2024 Sulaiman Wilms 3 Min. Lesezeit
Haftbefehl

Grafik: IZ Medien (links WEF, rechts Fars Media)

(The Conversation). Der Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC), Karim Khan, auf Haftbefehle gegen israelische und Hamas-Führer ist ein wichtiger Schritt im Bemühen, den Opfern von Straftaten in Israel und Palästina Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Von Amy Maguire

Khan will Haftbefehle gegen die Hamas-Führung und den israelischen Regierungschef

Er ersuchte die Richter, Bescheide wegen Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen gegen Yahya Sinwar (Hamas-Führer in Gaza), Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Kommandeur des militärischen Flügels der Hamas) und Ismail Haniyeh (Leiter des politischen Hamas-Büros) zu erlassen.

Ihnen wird vorgeworfen, mindestens seit dem 7. Oktober 2023 für völkerrechtliche Verbrechen auf israelischem und palästinensischem Gebiet verantwortlich zu sein.

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Foto: UN/ICTY, via flickr | Lizenz: CC BY 2.0

Khan beantragte zusätzlich Haftbefehle für den israelischen Premier Netanyahu und Verteidigungsminister Gallant – ebenfalls wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit. Ihnen wird vorgeworfen, für seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen begangenen Straftaten verantwortlich zu sein.

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