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Integrationsbeauftragte gegen Kopftuchverbot bei jungen Mädchen

Foto: Olaf Kosinsky, Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0 de

Berlin (KNA). Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat dem von NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) geforderten Kopftuchverbot für junge Mädchen eine Absage erteilt. Sie könne die Motivation dafür zwar gut nachvollziehen. Bei einer solchen Maßnahme stellten sich aber schwierige verfassungsrechtliche Abwägungsfragen, sagte Widmann-Mauz der „Welt“ am 10. April.
Ein Verbot löse zudem noch nicht das Problem, das dahinter stehe, betonte die Politikerin. „Wichtig ist doch, dass wir uns fragen, wie wir an diese schwierigen Fälle rankommen: Wir müssen die Eltern erreichen und die Mädchen stark machen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“
Widmann-Mauz kündigte die Gründung einer Fachkommission an, die Kriterien und Indikatoren für gelingende Integration erarbeiten soll. Dazu gehörten Strukturen wie die ausreichende Versorgung mit Kitas, Schulen, Wohnraum und Zugang zum Arbeitsmarkt. „Es geht aber auch um politische Bildung und um die Frage, wie Werte unseres Zusammenlebens – etwa die Gleichstellung – in die Familien hinein vermittelt werden können.“
Kritik übte die Integrationsbeauftragte an der Aussage von Innenminister Horst Seehofer (CSU), der Islam gehöre nicht zu Deutschland. „Solche Sätze markieren die eigene Position, laden aber nicht zum Dialog ein. Im Zentrum muss doch die Frage stehen, wie wir zu mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft kommen“, sagte die CDU-Politikerin.