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Islamrat legt Programmbeschwerde gegen „Klar“-Sendung ein

Islamrat ARD
Foto: nitpicker/Shutterstock

Der Islamrat kritisiert ARD-Sendung „Klar“ scharf: Die Folge „Wo Islamisten Deutschland unterwandern“ sollte „Islamismus“ enttarnen – und landete nun selbst in der Kritik.

(iz). Eltern und eine Berliner Schule protestieren, der Bayrische Rundfunk (BR) schneidet nach. Im Zentrum steht die Frage, wo notwendige Islamismuskritik endet und die alte Erzählung von der drohenden „Islamisierung“ beginnt.

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland ist mit einer formellen Programmbeschwerde gegen eine Folge des ARD-Reportagemagazins „Klar“ in die Offensive gegangen und kritisiert darin eine mediale Erzählung, die muslimisches Leben unter Generalverdacht stellt.

Der Fall zeigt, wie Berichterstattung über „Islamismus“ kippen kann: von notwendiger Kritik an Extremismus hin zu einer alarmistischen Unterwanderungsstory, in der reale Muslime vor Ort nur noch als Kulisse für sicherheitspolitische Dramaturgie vorkommen.

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Die Programmbeschwerde des Islamrats

Auslöser ist die am 29. April ausgestrahlte „Klar“-Folge mit dem Titel „Wo Islamisten Deutschland unterwandern“, produziert von BR24 in Kooperation mit dem Norddeutschen Rundfunk. Der Vorsitzende Burhan Kesici bezeichnete ihn Beitrag als „einseitig, alarmistisch und gesellschaftlich gefährlich“ und betont, dass sich die Beschwerde nicht gegen die Berichterstattung über Extremismus an sich richtet.

Der 1986 gegründete Islamrat zählt zu den größeren muslimischen Dachverbänden in Deutschland und versteht sich als Koordinierungsinstanz von mehreren Dutzend Mitgliedsorganisationen.

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In seiner Stellungnahme monierte der Verband, die Sendung verbinde sehr unterschiedliche Phänomene zu einer „alarmistischen Unterwanderungserzählung“ und stelle islamische Praxis und migrantisch geprägte Räume in einen generellen Verdachtszusammenhang.

Konkret forderte er eine umfassende programmrechtliche, journalistische und medienethische Prüfung des Beitrags. Sollte die Beschwerde im Haus nicht zu Konsequenzen führen, müsste sich der Rundfunkrat der Anstalt mit dem Vorgang befassen. Das ist jenes Gremium, das den Sender im Sinne der Allgemeinheit beaufsichtigen soll.

Der „Klar“-Beitrag und seine Erzählung

Die „Klar“-Folge folgte einem inzwischen etablierten Muster sicherheitspolitischer Formate im öffentlich-rechtlichen Fernsehen: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob der Staat den Einfluss religiös begründeten Fundamentalismus ausreichend im Blick hat.

Dazu begleitete Moderatorin Julia Ruhs unter anderem eine ehemalige Verfassungsschützerin, zeigt Straßenszenen aus Berlin-Neukölln, in denen „islamistische Tendenzen“ ausgemacht werden, und marschiert an Büchern mit angeblich problematischem Demokratieverständnis vorbei.

Der Beitrag arbeitet mit starken Bildern und zugespitzten Begriffen: „Unterwanderung“ suggeriert eine verborgene, konspirative Strategie, während der Spannungsbogen von „Scharia-Richter“ über „TikTok-Islamisten“ bis zu „Parallelwelten“ reicht.

In dieser Mischung aus Bedrohungsszenario und investigativer Pose geraten alltägliche Formen muslimischer Religionspraxis in eine Nähe zum Extremismus, die für die Betroffenen kaum trennscharf aufzulösen ist.

Hinzu kommt, dass das Format „Klar“ von Beginn an mit dem Anspruch gestartet ist, „konservativere Zielgruppen“ zu erreichen – ein publizistischer Kurswechsel, der im Vorfeld Kritik an inhaltlicher Zuspitzung und politischer Rahmung ausgelöst hatte. Der Streit um die Episode ist damit nicht nur eine Auseinandersetzung über Fakten und Zitate, sondern auch ein Symptom dafür, wie sich öffentlich‑rechtliche Angebote zunehmend an polarisierte Publikumssegmente adressieren.

Elternproteste und Korrekturen des BR

Besondere Brisanz erhielt der Fall durch Beschwerden von Eltern und der Schulleitung einer Schule in Berlin‑Neukölln, die in der Sendung eine Rolle spielt. Sie werfen der Redaktion vor, Interviews mit Kindern und der Schulleiterin zur religiösen und kulturellen Vielfalt an ihr selektiv und einseitig montiert zu haben, sodass ein verzerrtes Bild von Konflikten um Ramadan und schulischen Alltag entstehe.

Der Bayerische Rundfunk bestreitet die Vorwürfe, hat die in der Mediathek abrufbare Fassung allerdings nachbearbeitet. Die umstrittenen Passagen mit den Kindern wurden teilweise gelöscht oder unkenntlich gemacht; nach Angaben des BR auf Bitten der Eltern und „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.

In seiner Stellungnahme verwies der Sender darauf, die Schule von Beginn an über den Fokus der Dreharbeiten, darunter „Fasten im Ramadan als Konfliktthema“, informiert zu haben. Zugleich betonte er, der Beitrag zeige, wie sie sich inzwischen erfolgreich für Toleranz engagiere, und würdige sie ausdrücklich als „Vorzeigeschule“ – ein Hinweis, der die Kritik an der Bildauswahl jedoch nicht aus der Welt schafft.

Reaktionen im BR und in den Medien

Der Bayerische Rundfunk bestätigt den Eingang der Beschwerde und kündigt an, sich „in der gebotenen Sorgfalt“ inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Nach epd‑Angaben liegen dem Sender inzwischen drei Programmbeschwerden zu derselben Folge vor: neben der des Islamrats zwei weitere von Privatpersonen, die die journalistische Herangehensweise kritisieren.

BR‑Rundfunkrätin Sanne Kurz, Grünen‑Abgeordnete und selbst erfahrene TV‑Journalistin, fordert eine „vollumfängliche Aufklärung“. Dazu zähle nicht zuletzt die Frage, ob bei den Dreharbeiten an der Berliner Schule transparent wurde, für welche Sendung und mit was für einer Stoßrichtung die Aufnahmen gedacht waren.

Auch andere und kirchliche Medien greifen den Vorgang auf, häufig mit ähnlicher Rahmung: Es gehe um den Balanceakt zwischen notwendiger Islamismuskritik und der Gefahr, muslimisches Leben pauschal in den Schatten von Extremismus zu stellen. Dass ausgerechnet ein islamischer Dachverband eine solche Debatte programmrechtlich anstößt, markiert einen Schritt weg von bloßer Empörung hin zu institutionellem Widerspruch innerhalb bestehender medienrechtlicher Verfahren.

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Foto: Krakenimages.com, Adobe Stock

Die „Islamisierung“ als mediales Schreckgespenst

Dass der „Klar“-Beitrag auf das Bild einer „Unterwanderung“ setzt, fügt sich in ein größeres Muster ein, das die Islamische Zeitung seit Jahren beschreibt: die Erzählung einer angeblich bevorstehenden „Islamisierung“ Deutschlands. Unter Schlagworten wie „Unterwanderung“, „Parallelgesellschaft“ oder „schleichende Islamisierung“ werden unterschiedliche Themen – vom Moscheebau bis zur Kopftuchdebatte – zu einem einheitlichen Bedrohungsnarrativ verklammert, das empirisch nie eingelöst wird.

Zahlreiche Analysen im IZ‑Archiv zeigen, dass es sich dabei weniger um eine Beschreibung realer Machtverhältnisse als um ein instrumentelles Schreckgespenst handelt.

Die Vorstellung, eine kleine religiöse Minderheit könne „den Westen“ in absehbarer Zeit kulturell überrollen, hält keiner nüchternen Betrachtung von Zahlen, Institutionen und Gesetzeslage stand. Sie funktioniert aber als Mobilisierungsmittel für politische Kampagnen, Talkshow‑Dramaturgie und Reichweitenlogik.

Besonders deutlich wurde das in der Debatte um den Muezzinruf in Köln, die von IZ‑Autorinnen und -Autoren als Beispiel einer aufgeheizten Symbolpolitik analysiert worden ist. Ein einmal wöchentlicher Gebetsruf im Innenhof wurde dort in Überschriften zu einem angeblichen Machtsignal des „Politischen Islam“ hochgeschrieben – bis hin zu Unterstellungen einer „Islamisierung“ der Domstadt –, während das grundgesetzlich garantierte Recht auf Religionsausübung kaum vorkam.

Alte Angst, neue Verpackung

Die „Klar“-Sendung knüpft an diese Muster an, indem sie unter dem Schlagwort „Unterwanderung“ vertraute Signale bedient, die weite Teile des Publikums bereits aus rechtspopulistischen Kampagnen kennen. Wo der Jargon der „Islamisierungs“-Rhetorik in die Bildsprache öffentlich‑rechtlicher Formate einsickern, verschwimmen die Grenzen zwischen kritischer Recherche und der Reproduktion eines schon vorhandenen Feindbildes.

Die IZ hat immer wieder darauf hingewiesen, dass diese „Erzählung der Islamisierung“ nicht nur Muslime trifft, sondern den gesamten Diskurs verengt. Wenn der Islam primär als kulturelle Bedrohung und nicht Teil gesellschaftlicher Normalität vorkommt, verschiebt sich der Fokus von sozialen Problemen, Bildungschancen oder Rassismuserfahrungen auf eine vermeintliche Abwehrschlacht gegen „das Fremde“ – eine Verschiebung, von der jene profitieren, die politisch aus Angst Kapital schlagen.

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Öffentlich‑rechtliche Verantwortung und muslimische Perspektiven

Der Fall zeigt auch, wie fragil das Vertrauen vieler Muslime in das öffentlichrechtliche System ist. Schon die Ankündigung, konservativere Zielgruppen zu gewinnen, weckt bei Betroffenen die Sorge, ihr Alltag könnte zum Material für identitätspolitische Lagerkämpfe werden, statt die Grundlage für eine faire und gründliche Recherche zu bilden.

Gleichzeitig erinnert die Programmbeschwerde daran, dass Muslime nicht nur Objekt von Berichterstattung sind, sondern zunehmend als Akteure in medienrechtlichen und öffentlichen Debatten auftreten. Ein Dachverband, der programmrechtliche Mechanismen nutzt und ein medienethisches Kurz‑Gutachten vorlegt, beansprucht Teilhabe an der Aushandlung dessen, was als legitime Islamkritik und was als stigmatisierende Erzählung gilt.

Für die Anstalten bedeutet dies, dass die Pflicht zur ausgewogenen Darstellung nicht nur formale Balance von Pro und Contra meint. Sie erfordert Sensibilität für strukturelle Machtverhältnisse: Wenn eine redaktionelle Entscheidung dazu beiträgt, dass muslimische Kinder und ihre Schule sich bloßgestellt oder verzerrt dargestellt sehen, ist der Schaden größer als der kurzfristige Quoten‑ oder Aufmerksamkeitsgewinn.

* Mit Material der KNA.

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