Philippe Sands: Das Recht kennt keine Lieblingsopfer
Wer darf auf Gerechtigkeit hoffen, wenn die Täter Freunde sind? Philippe Sands hat diese Frage in die Frankfurter Paulskirche getragen.
Foto: Philippe Sands
(iz). Der jüdische Jurist und Schriftsteller, dessen Familie unter dem Nationalsozialismus verfolgt wurde, verlangt von Deutschland, seine historische Verantwortung ernst zu nehmen: auch gegenüber den Palästinensern. Seine Dankesrede zum Friedenspreis handelt vom Schweigen – und davon, was es anrichtet, wenn Erinnerung zur Begründung wird, gegenwärtiges Unrecht nicht beim Namen zu nennen.
Philippe Sands gegen die selektive Moral
Am 11. Oktober 2026 erhielt der französisch-britische Autor den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Die Jury würdigte einen Mann, der die Verteidigung des Völkerrechts mit literarischer Arbeit verbindet. In der Paulskirche, einem Erinnerungsort deutscher Demokratie, sprach Sands über Grenzen staatlicher Macht. Seine Forderung war schlicht und unbequem: Gesetze müssen für alle gelten.
Sands lehrt internationales Recht am University College London und arbeitet als Prozessanwalt. Seine Bücher führen in Archive, Gerichtssäle und Familiengeschichten. In „Rückkehr nach Lemberg“ folgt er den Spuren seines Großvaters Leon Buchholz und zweier Juristen, Hersch Lauterpacht und Raphael Lemkin.
Alle drei verbindet die Stadt, die heute Lwiw heißt. Aus der Suche nach einer verschwiegenen Herkunft wurde eine Erkundung jener Begriffe, mit denen die Welt auf die nationalsozialistischen Verbrechen antwortete: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
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Was das Schweigen hinterlässt
Die Vergangenheit war in Sands’ Elternhaus anwesend, ohne erzählt zu werden. Nichts Deutsches sollte dort Platz haben, erinnert er sich, keine Bücher, keine Musik, kein Auto. Schnitzel und Strudel gelangten dennoch hinein.
Erst als Fünfzigjähriger sah er die Dokumente, die seine Mutter aufbewahrt hatte: Geburtsurkunden, Pässe mit Hakenkreuz, Deportationsbefehle. Schweigen schützt nicht nur. Es hinterlässt Lücken, in denen die Nachkommen leben müssen.
Dass Niklas Frank unter seinen Freunden im Publikum sitzt, gehört deshalb zum Kern dieser Rede. Dessen Vater Hans Frank wurde in Nürnberg wegen seiner Verbrechen verurteilt und hingerichtet; achtzig Angehörige von Sands’ Familie gehörten zu den Ermordeten.
Der Sohn hat sich der Geschichte seines Vaters gestellt. Verständigung setzt hier weder Vergessen noch Vergebung voraus, sondern die Bereitschaft, das Geschehene anzusehen.
Der Mensch und seine Zugehörigkeit
Von dort führt der Weg zur Gerechtigkeit. Lauterpacht rückte den einzelnen Menschen ins Zentrum, Lemkin die bedrohte Gruppe. Sands lässt die Spannung zwischen beiden Ansätzen bestehen.
Wer wegen seiner Zugehörigkeit verfolgt wird, braucht Schutz als Angehöriger einer Gruppe. Doch ein Mensch geht in dieser Zugehörigkeit nicht auf.
Für eine Öffentlichkeit, die Menschen rasch als Juden, Muslime, Israelis oder Palästinenser einsortiert, ist das eine notwendige Unterscheidung: Herkunft und Religion entscheiden nicht darüber, wessen Leben schützenswert ist.
„Frieden braucht Gerechtigkeit. Gerechtigkeit braucht Regeln. Regeln brauchen das Recht“, sagt Sands. Die politische Schärfe dieses Satzes zeigt sich im Zusatz, dass dieses Recht universell gilt, nicht selektiv. Nationalismus und Populismus bringen für ihn Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie hervor.
Diese Gefahren nennt er gemeinsam, ohne ihre Unterschiede einzuebnen. Niemand muss das Leid der anderen bestreiten, um das eigene sichtbar zu machen.
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Von Myanmar nach Gaza
Für Muslime hat dieser Anspruch einen konkreten Bezug. Sands vertritt Gambia vor dem Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren, das Myanmar Völkermord an den Rohingya vorwirft. Der Schutz der verfolgten muslimischen Minderheit wird zur Frage der internationalen Rechtsordnung.
Deutschland, sagt Sands, habe Gräuel in vielen Ländern angeprangert und sei tätig geworden. Myanmar gehört zu diesen Beispielen. Gerade daran misst er den Umgang mit Gaza und dem Westjordanland.
Seine Kritik an Israel beginnt nicht mit einer Auslassung. Die Hamas-Angriffe vom 7. Oktober 2023 nennt er entsetzlich und eine ungeheuerliche Verletzung grundlegender Normen des Völkerrechts. Israel habe das Recht, sich zu verteidigen.
Dieses Recht sei jedoch begrenzt und müsse innerhalb des Völkerrechts ausgeübt werden. Aus einem Verbrechen erwächst keine Erlaubnis zu weiteren Verbrechen. Der Schutz israelischer Zivilisten und der Schutz palästinensischer Zivilisten folgen demselben Maßstab.
„Lautes“ Schweigen: Kein Streit um Worte darf die Opfer verdecken
Auch beim Wort Völkermord widersetzt sich Sands der Logik politischer Lager. Die Frage, ob Israels Handeln diesen Tatbestand erfüllt, bezeichnet er als „ein nutzloses Ablenkungsmanöver“. Damit erklärt er die juristische Unterscheidung nicht für erledigt und verkündet auch kein Urteil über ein laufendes Verfahren.
Er wendet sich gegen eine Debatte, in der andere schwerste Verbrechen hinter dem Streit um ein einziges Wort verschwinden. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verlangen ebenfalls nach Verantwortlichkeit. „Es gibt keine Hierarchie unter den verschiedenen Völkerstraftaten“, sagt er.
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Deutschland hält er ein „lautes“ Schweigen zu Israel, Gaza und dem Westjordanland vor. Zugleich erkennt er an, dass manche deutsche Führungspersönlichkeiten inzwischen schärfer kritisieren. Doch die Einschränkung der Debatte beunruhigt ihn. Wer Verbrechen anprangert, dürfe nicht allein dafür ausgeschlossen oder bestraft werden.
Eine Staatsräson, die aus unserer Geschichte gelernt habe, müsse das Schweigen brechen, auch und gerade gegenüber Freunden. Für Sands steht die Erinnerung an die Shoah dieser Forderung nicht entgegen. Sie verpflichtet dazu.
Das Recht gegen die eigene Gewissheit
Recht und Literatur begegnen sich für ihn dort, wo Menschen das Verborgene zur Sprache bringen. Gerichte müssen Verantwortung klären; Bücher können Lebensgeschichten erzählen, die hinter den Akten verschwinden. Beides verlangt Geduld und die Bereitschaft, sich den Tatsachen auszusetzen.
Sands fragt seine Zuhörer, ob sie das Recht auch dann verteidigen, wenn es den eigenen Gewissheiten widerspricht. Wer darauf antworten will, muss zunächst aufhören, über die Opfer hinwegzureden.