Rechtsquellen von Imam Malik (34)
(iz). Asch-Schatibi schrieb unter anderem über die Rechtsquelle Istihsan: „Hierunter fällt, einer aussagekräftigen Deduktion den Vorrang vor einem Analogieschluss einzuräumen. Wer Istihsan anwendet, bezieht sich dabei nicht nur auf eigene Neigung oder Verlangen. Bezugspunkt ist für ihn die Absicht des Gesetzgebers in theoretischen Fragen. Ein Beispiel dafür sind Fragen, in denen die Leute ein bestimmtes […]
30.03.2017 Muhammad Abu Zahra 3 Min. Lesezeit
Foto: Public Domain Pictures
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