Rechtsquellen von Imam Malik (41)

(iz). Wir können feststellen, dass Ibn Al-Qajjim diesen Streit als für abgeschlossen betrachtete. Er hielt folgende Dinge fest: 1. Das mancher Nutzen rein ist, es aber zur Beschwernis kommt, um ihn zu erlangen. Demnach ist das Angestrebte ausschließlich nützlich, aber die Mittel zum ihm sind beschwerlich. 2. Laut Ibn Al-Qajjim gingen die größten Schwierigkeiten mit […]

27.10.2017 Muhammad Abu Zahra 3 Min. Lesezeit

Foto: 'Ali Ra'if Efendi | Lizenz: Public Domain

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