Spirituelle Hilfe braucht Standardisierung

(iz). Die Gefängnisseelsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Laut StVollG §53 hat jeder Inhaftierte Anspruch auf eine Seelsorge, darin heißt es: „Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.“ Auf Grund dieses Paragraphen können […]

6.01.2019 Cemil Şahinöz 5 Min. Lesezeit

Foto: Jeremy Yap, Unsplash

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