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„Spitze des Eisbergs“: Über 5.600 Diskriminierungsfälle im Jahr 2021

Rassismus wochen gegen rassismus
Foto: Jörg Nowak, Shutterstock

Die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman findet klare Worte: Deutschland brauche dringend Reformen, um Diskriminierung besser begegnen zu können. Viele Betroffene fühlten sich alleine gelassen. Das zeigten auch die Daten ihrer Stelle für das Jahr 2021. Von Fatima Abbas

Berlin (dpa). Es sind ganz normale Alltagszenen, die für einige zur bitteren Erinnerung werden. So bitter, dass sie sich an die Stelle wenden, die seit Juli dieses Jahres von Ferda Ataman geleitet wird, der neuen Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes.

Es gehe um Frauen, die der potenzielle künftige Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nach ihrem Kinderwunsch befragt. Oder um Jobanwärter, die mit 50 aussortiert werden, weil sie „zu alt“ sind. Oder auch um Menschen, die sich um eine Wohnung oder einen Job bewerben und trotz passender Voraussetzungen immer wieder Absagen erhalten. Nicht etwa, weil sie Pech, sondern vielmehr weil sie den „falschen“ Namen haben. Weil sie nicht Hannah oder Peter, sondern Ahmed oder Hatun heißen.

Das sind nur einige der Fälle, von denen Ataman bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt in ihrer neuen Funktion berichtet. Es geht um Anfragen, mit denen es die Antidiskriminierungsstelle im vergangenen Jahr zu tun hatte, um die Daten aus dem Jahresbericht 2021. Insgesamt waren es 5617 Anfragen – der zweithöchste Wert in der Geschichte der Antidiskriminierungsstelle, die seit 2006 existiert. Immerhin gab es gegenüber 2020 einen Rückgang um etwa zwölf Prozent – den die Antidiskriminierungsstelle aber vor allem auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückführt.

Die häufigsten Anfragen (37 Prozent) hingen 2021 mit rassistischer Diskriminierung zusammen. Gefolgt von Fällen, die Behinderungen und chronische Erkrankungen (32 Prozent) sowie das Geschlecht (20 Prozent) betrafen.

Entsprechend viel Arbeit sieht die neue Beauftragte Ataman vor sich. „Die Beratungszahlen einer Bundesbehörde spiegeln natürlich nicht das ganze Ausmaß von Diskriminierung in Deutschland wider. Sie sind nur die Spitze des Eisbergs und nicht repräsentativ. Viele Betroffene melden sich nirgends.“ Dieses Dunkelfeld gelte beispielsweise für die von Diskriminierung sehr stark betroffene Gruppe der Sinti und Roma, sagt Ataman.

Es brauche „dringend“ eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bislang gebe es in Deutschland noch zu viele Hürden für Betroffene, die sich gegen Diskriminierung wehren wollten und zu wenige Beratungsstellen. Viele Betroffene müssten auf eigene Kosten klagen und hätten zu wenig Zeit, ihre Fälle zu melden. So müssten Diskriminierungsfälle bislang innerhalb von acht Wochen eingegangen sein. Das sei zu kurz, beklagt Ataman, und fordert, die Frist auf ein ganzes Jahr auszuweiten. Auch müsse es Verbänden und der Antidiskriminierungsstelle selbst erlaubt werden zu klagen – nicht nur dem Einzelnen. Sie freue sich, dass sich die neue Bundesregierung vorgenommen habe, das AGG zu reformieren. Ob auch diese Forderungen eins zu eins umgesetzt werden, wird sich noch zeigen.

Das AGG schützt in seiner jetzigen Form Menschen, die wegen des Alters, wegen Krankheit, Behinderung, Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung oder wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Einen Schutz für Menschen, die etwa wegen ihres sozialen Status Benachteiligung erfahren, sehe das Gesetz aktuell noch nicht vor, sagt Ataman. Und so erreichten ihre Stelle im Jahr 2021 nach eigenen Angaben mehr als 2000 zusätzliche Anfragen, die Fälle betreffen, die aktuell nicht vom AGG abgedeckt sind.

Doch das sei nicht die einzige Gruppe, die aktuell zu kurz komme: In 37 Prozent der im Jahr 2021 erfassten Fälle habe es sich um Anfragen gehandelt, die zwar als Diskriminierung anerkannt sind, aber sich in Lebensbereichen abspielten, für die das AGG nicht greife.

Da gehe es etwa um Vorfälle in Behörden, bei der Polizei oder Justiz – also um Benachteiligung, die von staatlichen Akteuren ausgeht. Hier fordert der Antidiskriminierungsverband Deutschland eine klare Neuerung: Auch Fälle von Diskriminierung vonseiten des Staates müssten laut Verband vom AGG erfasst werden. Ataman äußert sich in diesem Punkt etwas zurückhaltender. Diese „Schutzlücke“ könne beispielsweise auch durch entsprechende Landes-Antidiskriminierungsgesetze geschlossen werden, sagt sie.

Wie weit kann und sollte das AGG also reichen? Eine sensible Frage, die auch die anwesenden Journalisten umtreibt. Die Ataman aber auch mit kritischen Fragen zu ihrer Berufung ins Amt konfrontieren. Die hatte vor einigen Wochen für eine heftige Debatte gesorgt. Diverse Kritiker warfen Ataman unter anderem vor, mit überspitzten Aussagen die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben und Diskriminierung, die von Migranten ausgehe, zu ignorieren.

Und so will auch am Dienstag einer der Anwesenden von Ataman wissen, ob sie auch vorhabe, sich mit Diskriminierung innerhalb der Migranten-Community auseinanderzusetzen. Oder mit Phänomenen wie Zwangsheirat oder Ehrenmord. Ja, sagt sie, dort, wo das ihrer Zuständigkeit entspreche, wolle sie das tun.

Tuisa Hilft - Kurban

Ein weiterer Journalist hakt schließlich nach, ob auch der „alte weiße Mann“ Diskriminierung erfahren könne. Wieder gibt es ein Ja. Aber es sei zumindest im vergangenen Jahr kein Fall dieser Art bei der Antidiskriminierungsstelle gemeldet worden.