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Kommentar: Der Gebetsruf sollte so selbstverständlich sein wie Kirchenglocken

Muezzin

(iz). Seit dem 14. Oktober ist an der Zentralmoschee in Köln, der islamische Gebetsruf öffentlich zu hören. Er darf einmal pro Woche in einer festgelegten Uhrzeit an Deutschlands größter Moschee […]

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Für den Zentralrat der Muslime sind Muezzinrufe eine „Selbstverständlichkeit“

Hannover (KNA/iz). Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, begrüßt es, dass am Freitag erstmals aus der Kölner Zentralmoschee Muezzinrufe über Lautsprecher nach draußen getragen werden sollen. „Der Gebetsruf, fester Bestandteil des muslimischen Gebets und in einigen Städten Deutschlands längst Alltag, ist im Rahmen unserer Religionsfreiheit und durch das Grundgesetz gedeckt und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“, sagte Mazyek dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag.

Dem Vorwurf, dass die Muezzinrufe politisch instrumentalisiert werden könnten, widerspricht Mazyek. Die Kölner Zentralmoschee wird vom deutsch-türkische Moscheeverband DİTİB getragen.

Der Muezzinruf, der ab heute an der Zentralmoschee erklingen kann, darf laut Auflagen der Stadt 60 Dezibel nicht überschreiten. Das ist etwa so laut wie ein Gespräch. Der Ruf wird auch nicht über die beiden nicht begehbaren, je 55 Meter hohen Minarette ertönen, sondern über zwei Lautsprecher, die auf den Hof zwischen Moschee und Verwaltungsbau gerichtet sind. Das Gebäude liegt an zwei größeren Straßen.

„Ich rechne damit, dass der Gebetsruf nicht weit außerhalb des Innenhofs zu hören sein wird“, sagte die Leiterin des Kölner Integrationsamts, Bettina Baum, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Schätzungsweise 11 Prozent der gut eine Million Kölnerinnen und Kölner sind islamischen Glaubens.

Die Schallauflagen bewertet Mazyek kritisch: Durch die Dezibelvorgaben leisteten „schrägen“ Diskussionen Vorschub. „Durch manch Politisierung des Gebetsrufes mit unterschiedlichen Vorzeichen – sei es, indem man suggeriert, ein bestimmter Moscheeträger stünde angeblich zur Disposition oder durch fadenscheinige politische Umdeutung des Ruftextes, nimmt am Ende der Religionsfrieden und damit die Freiheit Religion zu leben oder auch nicht, Schaden“, erklärte der Zentralratsvorsitzende.