, ,

Kontext und Genauigkeit: Wie alt war Aischa bei ihrer Eheschließung?

schwarze aischa

Islamische Gelehrte und Historiker stellen Zahlenangaben und Vorstellungen in Frage, die seit Jahren kolportiert werden. Und kommen zu anderen Ergebnissen. (iz). Die Frage nach dem Alter von Aischa, der Tochter […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

„Die Hälfte des Dins ist von Aischa“

Wissen Aischa

Aischa verfügte über ein umfangreiches Wissen: Qur’aninterpretation, Ahadith, Rechtslehre und Dichtung.

(iz). Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, war in all ihren Worten und Taten aufrichtig und direkt. Sie war nicht zögerlich, etwas zu kritisieren, das in ihren Augen falsch war. So schrieb sie beispielsweise an den Kalifen Mu’awija, um ihn für die Hinrichtung von Hudschr ibn ‘Adi (einem alidischen Parteigänger) zu rügen, die ihrer Meinung nach zu unüberlegt erfolgt war. Als er zur Hadsch reiste, machte er extra bei ihr Halt, um sich zu erklären.

Trotz des Wohlstands, der den Muslimen zufloss, führte sie weiterhin ein bescheidenes Leben. Einmal erhielt sie Besuch, während sie ein Kleidungsstück flickte, und der Gast fragte sie: „Umm Al-Mu’minun, hat Allah dir nicht genug Reichtum gegeben?“ Sie entgegnete: „Wehe dir! Wer nichts Altes und Geflicktes besitzt, hat nichts Neues.“

Al-Qasim berichtete von ihr, dass sie sich ständig im Zustand des Fastens befand. Einmal erhielt sie währenddessen ein Geldgeschenk in Höhe von Einhunderttausend Dirham. Obwohl sie selbst nichts für das Fastenöffnen besaß, nahm sie nicht den geringsten Teil des Geldes, um etwas für sich zu kaufen. Vielmehr gab sie den gesamten Betrag an die Armen weiter.

Foto: quickshooting, Adobe Stock

Aischa – Lehrerin der frühen Muslime

‘Aischa verfügte auf vielen Gebieten über ein umfangreiches Wissen: Sie war gelehrt in der Qur’aninterpretation (arab. tafsir), in Berichten über den Propheten (arab. hadith), der Rechtslehre (arab. fiqh), Dichtung, Geschichte der Araber sowie deren Abstammung. Letztere Kenntnis galt damals als besonders wichtig. Sie verbrachte ihr gesamtes frühes Leben in der Gegenwart des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm. Sie besaß einen forschenden Geist, befragte den Propheten über Dinge im Qur’an und zu seinen Aussagen. Freudig diskutierte sie mit ihm, was ihr eine einzigartige Sicht der Dinge verlieh. Sie handelte als Vermittlerin in Angelegenheiten, die sich die Frauen dem Gesandten Allahs nicht direkt vorzubringen trauten.

‘Urwa berichtete über sie: „Ich habe niemanden mit mehr Wissen vom Qur’an, den Erbanteilen, dem Erlaubten und Verbotenen, von Dichtung, den Begebenheiten der arabischen Geschichte und der Herkunftslehre als ‘Aischa gesehen.“ In einer Version dieser Aussage wird auch Medizin als eines ihrer Wissensgebiete genannt.

Als ‘Urwa sie danach fragte, woher sie denn die umfangreichen Kenntnisse über die Heilkunst hätte, beschrieb sie die Zeit der Delegationen in der letzten Lebensphase des Propheten, als dieser erkrankt war. Die Leute kamen aus aller Herren Länder und schlugen verschiedene Behandlungsmethoden vor, die sie dann anwandte.

‘Aischa war eine wichtige Quelle für rechtliche Urteile. Mahmud ibn Labil berichtete, dass sie unter den Kalifen ‘Umar und ‘Uthman Fatawa (pl. von Fatwa) erließ. Die bedeutsamsten Rechtsgelehrten der Nachfolgergeneration (arab. tabi’in) wandten sich an sie, um Rechtsurteile zu bekommen. Dabei waren deren Fragen oft recht detailliert und bezogen sich nicht nur auf „Frauenangelegenheiten“.

Foto: Pixabay | Lizenz: CC0 Public Domain

Eine wichtige frühe Stimme für die Qur’andeutung

In den Büchern der Qur’andeutung finden sich viele Themen, zu denen sie befragt wurde. Imam Az-Zurqani vertrat die Meinung, dass man sagen könne: „Ein Viertel aller Urteile des Islam stammen von ‘Aischa, Allahs Wohlgefallen sei auf ihr. Seid euch also bewusst darüber, dass ein Viertel eures Dins von ‘Aischa kommt!“

Ibn Kathir vertrat die Ansicht, dass sie sich dadurch hervorhob, dass sie zu vielen Dingen eine Meinung hatte oder eine Position vertrat, die sich bei anderen Prophetengefährten nicht finden lässt. Spätere Imame machten sich zur Aufgabe, ihr Ansichten und Gegenmeinungen zu anderen zu sammeln. Sie verwiesen dabei darauf, dass ‘Aischa jemand war, deren unabhängiges Urteil respektiert und anerkannt wurde.

‘Aischa bint Abu Bakr starb im Alter von 66 Jahren am 17. Ramadan des Jahres 58 nach der Hidschra im Anschluss an das Witr-Gebet. Zu dieser Zeit herrschte Mu’awija als Kalif. Sie wurde in derselben Nacht bestattet. Viele Menschen aus Medina und umliegenden Orten versammelten sich, um an ihrem von Abu Huraira geleiteten Totengebet teilzunehmen.

,

Raum für das Weibliche

Die Geschlechterfrage ist nicht nur das größte Diskussionsthema unter den Muslimen, sondern auch die größte Quelle für Missverständnisse zwischen der westlichen und der vermeintlich muslimischen Welt. Auch deshalb, weil wir […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.

Urteil über das Bedecken der Gesichts und der Hände von Schaikh Abdallah bin Bayyah veröffentlicht

Die Frage der Bedeckung von Gesicht und Händen bei Frauen war sowohl bei den muslimischen Gelehrten und bei den Gefährten des Propheten umstritten. Ibn Mas’ud war der Meinung, dass dies getan werden müsse, während ‘A’ischa (die Gattin des Propheten) der gegensätzlichen Ansicht war. Die Meinungsunterschiede beruhen auf der Interpretation des Verses: „Sie sollen ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was sichtbar ist.“ (An-Nur, 31)

Einige Gefährten glaubten, dass Gesicht und Hände Objekte des scheinbaren Schmuckes sind, während andere der Ansicht waren, das, „was sichtbar ist“ auf die äußere Erscheinung bezogen ist. Das heißt, dem Körper, der zu sehen ist, nachdem eine Frau ihre Kleidung trägt, die sie voll bedeckt.

Nach der Zeit der Gefährten waren sich die Gelehrten in dieser Frage uneins. Die Mehrheit kam zu dem Schluss, dass das Gesicht und die Hände nicht Teil der ‘Aura (das heißt, der zu bedeckenden Stellen des Körpers) sind – wie Malik, Abu Hanifa, Ibn Hanbal und Imam Ahmad (so eines der verschiedenen Urteile, dass er in dieser Hinsicht fällte). Die Meinung in ihren Schulen erläutert jedoch, dass die Enthüllung von Gesicht und Händen nur dann gültig ist, wenn die Frau keine Fitna (das heißt, Versuchung) hervorrufen wird.

Aber für den Fall, dass Fitna befürchtet wird, haben die Gelehrten unterschiedliche Meinungen darüber, ob es erlaubt ist, Gesicht und Hände zu enthüllen. Einige sagen, dass der Mann seinen Blick senken muss und die Frau nicht verpflichtet ist, ihr Gesicht zu bedecken. Das ist die Meinung von Qadi ‘Ijad, welcher der malikitischen Denkschule angehörte. Er zitierte das Hadith, das die Geschichte einer Frau aus dem Stamm der Khath’am erzählt, die zum Propheten, Friede sei mit ihm, kam und er das Gesicht von Al-Fadl auf die andere Seite drehte, aber nicht anwies, dass sie ihr Gesicht bedecken sollte.

Viele Gelehrte sind der Meinung, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken sollte, wenn Fitna zu befürchten sei. Die Frage ist eine kontroverse. Die authentische Meinung von Imam Ahmad weist darauf hin, dass eine Frau Gesicht und Hände in Gegenwart von Fremden verhüllen sollte. In dieser Hinsicht vertreten wir die Meinung, dass eine Frau ihr Gesicht und die Hände an Orten bedecken sollte, wo dies nötig ist.

Aber an anderen Orten, wo dies nicht nötig ist, weisen wir eine Frau an, zumindest ihren Kopf zu bedecken. Schlus­sendlich macht dieses Thema keine große Debatte oder Meinungsverschiedenheit nötig. Es gibt viele andere Themen und Pflichten, die wesentlich bedeutsamer sind als solch ein kleinerer Streit.

In dieser Hinsicht fordern wir muslimische Prediger, möge Allah sie belohnen, dazu auf, ihre Anstrengungen in sinnvolle Kanäle zu leiten und sich auf für die Muslime vitale Themen zu fokussieren; sie sollten sich um Einheit bemühen, nicht um Streit. Es ist akzeptabel, bei Einzelheiten anderer Meinung zu sein; insbesondere, wenn es sich dabei um eine Kontroverse handelt, die seit der Zeit der Prophetengefährten eine gewisse Begründung hat; ein Streit, der auf Texten des Qur’an und der Sunna beruht; ein Streit, der sich aus unterschiedlichen Interpretationen ableitet. Diejenigen, die eine streitbare Position vertreten, sollen nicht wegen eines schwachen Glaubens oder schlechten Absichten kritisiert werden. Eher sollte solch eine Meinung als respektabel und akzeptabel betrachtet werden, inscha’Allah.

Wir raten denjenigen, die kontroverse Meinungen vertreten, sich der Ursache des Streites bewusst zu machen und sich nicht gegenseitig des Unglaubens oder der Fälschung im Glauben zu beschuldigen. Die Angelegenheit ist flexibel und Allah hat für uns keine Härte in der Religion geschaffen. Er sagte: „Er hat (…) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (Al-Hadsch, 78)

Beispielsweise kann die Meinung bezüglich einer Frau in Europa, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken, dazu führen, dass sie Probleme mit der Polizei oder am Flughafen bekommt. In dem Fall wäre sich zu bedecken manchmal nicht erlaubt. Solche Arten von Fatawa sind von der Einsicht in die Zwecke der Scharia weit entfernt.

In solch einem Fall wäre es besser für sie, in ihrem eigenen Land zu bleiben, wenn sie ihr Gesicht und die Hände ­verhüllen will. Wenn sie aber in ein anderes Land reist, dann würde ihre Verhüllung von Gesicht und Händen ein größeres Problem verursachen als jenes, das durch die Enthüllung von Gesicht und Händen entsteht. Und Allah weiß es am Besten.

,

Riza Savas’ umfassende Studie „Die Frau zur Zeit des Propheten Mohammed“ liegt endlich auf Deusch vor

„Die Hälfte des Islam ist von Aischa.“ (häufige Meinung islamischer Gelehrter) (iz). „Es gibt ein großes Studienfeld, welches es noch zu erforschen gilt, wie sehr der augenblickliche Status der Frauen […]

IZ+

Weiterlesen mit dem IZ+ (Monatsabo)

Mit unserem digitalen Abonnement IZ+ – Onlineabo, Kombi Print & IZ+ or Das IZ-Förder-Abo können Sie weitere Hintergrundbeiträge, Analysen und Interviews abrufen. Gegen einen Monatsbeitrag von 3,50 € können Sie das erweiterte Angebot der Islamischen Zeitung sowie das ständig wachsende Archiv nutzen.

Abonnenten der IZ-Print sparen beim IZ+ Abo 50%.

Wenn Sie bereits IZ+ Abonnent sind können Sie sich hier einloggen.

* Einfach, schnell und sicher bezahlen per Paypal, Kredit-Karte, Lastschrift oder Banküberweisung. Das IZ+ Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht vorher gekündigt wurde. Sie können ihr bestehendes Abo jederzeit auf der Mein Konto-Seite kündigen.