In Istanbul geht es immer wieder um das Schicksal der Syrer. Ein Tagungsbericht von Abu Bakr Rieger

(iz). Istanbul wird zweifellos immer mehr zu dem Treffpunkt der islamischen Welt. Im November war die Metropole am Bosporus wieder einmal Tagungsort wichtiger internationaler Konferenzen. Auf dem „Bosporus Summit 4“ eröffnete Staatspräsident Abdullah Gül eine Kontaktbörse für islamische Geschäftsleute und Entscheidungsträger. Im Mittelpunkt der Veran­staltung, die konzeptionell an den Wirtschaftsgipfel in Davos erinnert, stand nicht nur die Rolle der Türkei als Regio­nalmacht, sondern auch die Rolle des „Nahen Osten“ in der Weltentwicklung. Hier – so auch Staatspräsident Gül – ­liegen gerade für Europa wichtige Herausforderungen für die nächsten Jahrzehnte. Gül forderte zwar kein Interven­tionsverbot raumfremder Macht, er rief aber die „islamische Welt“ auf, zunächst selbst aktiv für Lösungen und eine tragfähige Friedensordnung in der Region zu ­sorgen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen steht dabei aus Sicht der Regierung in Ankara natürlich der ungelöste Syrienkonflikt. Nach einigen Jahren der ökono­mischen und politischen Kooperation mit dem Nachbarland, hat sich die Regierung Erdogan schlussendlich für eine harte Anti-Assad Haltung entschieden. Statt Neutralität zu wahren ist das Land nun mehr oder weniger klar auf der ­Seite der syrischen Opposition. Darin sehen nicht nur Kritiker in der AK-Partei selbst durchaus ein außenpolitisches Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Bei aller verständlicher Empörung über die humani­täre Lage, steht auch die Türkei eher ratlos vor der unübersichtlichen Aufsplitte­rung der Opposition in einige Kleingruppen, deren Agenda auf Dauer kaum abzuschätzen ist. Hinzu kommt, dass sich diese Gruppen immer mehr radikalisieren, je länger der Bürgerkrieg andauert.

Das Dilemma der Türkei ist also offen­sichtlich. Es gibt bisher keine schnelle Lösung. Noch vor kurzem schien die dynamische Außenpolitik der aufstrebenden Wirtschaftsmacht mühelos neue Räume zwischen Sarajevo und Kairo zu erschließen, zwischenzeitlich wurde Ankara sogar eine „neo-osmanische“ Außen­politik vorgeworfen. Heute ist die Lage nach den Ereignissen in Kairo und Damaskus verworren und die alte ­Euphorie über die Rolle als Ordnungsmacht in der Region verflogen. Sicher ist nur, vor den Augen der Weltöffentlichkeit spielt sich jeden Tag eine humanitäre Katastrophe ab. Die UN ist durch die Vetorechte einiger Staaten paralysiert, zum Zuschauen verurteilt und dient eigentlich nur noch, wie Ministerpräsident Erdogan neulich bitter anmerkte, „zum Zählen der Toten“.

Aber, das syrische Problem ist natürlich komplex und die NATO-Staaten angesichts der Rolle des Iran und Russlands mit einigen Gründen nur verhalten aktiv. Der außenpolitische Coup Russlands, nach dem schrecklichen Giftgas-Angriff auf die Zivilbevölkerung, einen bevorstehenden Angriff der USA mit einer Abrüstungsinitiative zu kontern, hat die Kriegsdynamik vorerst beendet. Die Lösung passt auch zur Tendenz in den USA zur „Eisenhower-Doktrin“ zurückzukehren, sich also weniger als Weltpolizist aufzuführen und die eigenen Interessen pragmatischer zu verwalten. Der diplomatische Vorstoß Russlands in Sachen Syrien kam insoweit nicht ganz zur falschen Zeit. Im Moment muss Russland Ergebnisse bei der Abrüstung der Chemiewaffen liefern, Washington spielt dagegen auf Zeit. In Russland und den USA gibt es zudem Stimmen, die dafür plädieren, den Bürgerkrieg einfach sich selbst zu überlassen, denn auf beiden Seiten kämpfen schließlich „bad guys“ gegeneinander. Natürlich wäre ein Zerfall des syrischen Staates, unter den Bedingungen eines Bürgerkrieges, das Ende der Idee „multiethnischer und multikon­fessioneller“ Staaten. Einher ginge diese Entwicklung mit dem fatalen Eingeständnis der Muslime in der Region, kein Garant mehr für das Wohlbefinden und die Sicherheit von Minderheiten zu sein.

Man könnte nach diesen Lektionen der Realpolitik zur Tagesordnung überge­hen, wäre da nicht nach wie vor das unerträgliche Leid der Zivilbevölkerung. Nicht weit von dem „Bosporus Summit“ befasste sich eine andere Konferenz mit der unerträglichen Lage der Syrer. Die „Lawyers International ­Islamic Organization“, ein Ableger der saudischen Muslim World League, befasste sich mit dem Konflikt und seinen Implikationen für das internationale Recht. Im Kern gingen über 120 anwesende Juristen schlicht der Frage nach, ob das Regime Assad vor dem internationalen Gerichtshof zur Verantwortung gezogen werden könne. Viele Muslime, aus ­deren Sicht Asad schlicht ein Kriegsverbrecher ist, verstehen nicht, warum die Taten des Diktators keine Rechtsfolgen oder Anklagen auslösen.

Zur „Einstimmung“ auf die Konferenz wur­de dann auch ein Video über schlimmste Kriegsgreuel gezeigt. Der Rechtsberater der syrischen Opposition, Haitham al Maleh, wies dann auch in seiner Rede jeden Ansatz mit dem – aus seiner Sicht – „Mörder“ Asad zu verhandeln schroff zurück. Zahlen, die der Oppositionelle bitter präsentierte, verstören tatsächlich noch immer. Über 120.000 Tote, davon etwa 15.000 Kinder, unzählige Verletzte und Millionen Flüchtlinge sind die traurige Bilanz des Schreckens. Al Maleh, der unter dem Vater des aktuellen Präsidenten 7 Jahre in einem syrischen Gefängnis verbrachte, berichtete von hunderten Kilogramm Akten, welche die Kriegsverbrechen des Regimes eindeutig belegen könnten. Der Sprecher der UNIW, einem Dachverband islamischer NGOs, Ali Kurt, sprach ebenfalls von tausenden Dokumenten die seiner Organisation vorliegen. Zwar ist dieses Material bisher nicht ins Englische übersetzt und kann deswegen juristisch nicht von unabhängiger Seite bewertet werden, allerdings liegt es natürlich nahe, diesen Vorwürfen auch rechtlich nachzugehen.

Seit Jahren beklagen Muslime, dass der internationale Gerichtshof in diesen Angelegenheiten scheinbar nur sehr schwerfällig vorgeht. Es ist jedoch nicht unmög­lich, dass der Gerichtshof, der politische Bevormundung stets abstreitet, agiert. Die bosnische Juristin Vasvija Vidovic hat nicht nur jahrelang Beweismaterial gegen die Regierung Milosevic gesammelt, sondern stand auch langjährig unter Todesdrohungen serbischer Extremisten. Vor Jahren habe ich die coura­gierte Frau in Sarajevo besucht, die lange Zeit im Alleingang die Beweise für ­einen der spektakulärsten Strafprozesse Europas zusammengetragen hat. Sie weiß also aus leidvoller und langwieriger Erfahrung, wovon sie spricht. Auf der Konferenz verteidigte sie trotz mancher Unzulänglichkeit das System des internationalen Strafgerichtshofes. Doch, so Vidovic, Erfolg ist möglich, vor allem müsse dagegen fortlaufend auch eine interessierte Öffentlichkeit hinter diesen Verfahren stehen.

Eine Beobachtung, die viele Juristen, die Erfahrung mit den Verfahren in Den Haag haben, teilen. Der Autor dieses Berichtes, selbst Rechtsanwalt, hat ebenfalls eine Eingabe an den Staatsanwalt in Den Haag bezüglich der jüngsten Übergriffe gegen die Rohingya in Birma eingereicht. Nach der Erteilung einer Regis­trierungsnummer ist es aber oft schwer, ohne entsprechenden Druck der Öffentlichkeit, mit dem Staatsanwalt weiter in Kontakt zu treten oder zu kommu­nizieren. Ob und wie die Den Haager Staatsanwaltschaft ermittelt, bleibt so in einigen Fällen eher unklar. Hier spielt das öffentliche Interesse, bis hin zu Medienberichten und Konferenzen, eine wichtige Rolle.

Fakt ist, so zumindest die Meinung vieler Teilnehmer der Konferenz, dass der Internationale Strafgerichtshof im Falle Syriens bisher nicht losgelöst von politischen Vorgaben agiert. Dies liegt auch an der Konstruktion der Römer Verträge, die der Gerichtshof 1998 kons­tituierte, die aber von vielen Staaten nicht ratifiziert wurden. In Staaten wie den USA, Israel und natürlich auch Syrien, welche die Römer Verträge nicht gezeichnet haben, hat der Staatsanwalt zunächst keine „automatischen“ ­Befugnisse.

De facto muss der Staatsanwalt nur ermitteln, wenn ihn der UN-Sicherheitsrat dazu auffordert, er kann jedoch auch selbständig und in jedem Land ­ermitteln, wenn Eingaben und Vorwürfe das Vorliegen eines Genozids oder schwerer Kriegsverbrechen nahelegen. Im Falle Syri­ens hat der Sicherheitsrat, wegen des Vetos von China und Russland keine Schritte unternommen. Es macht dennoch Sinn, eindeutiges Beweismaterial gegen das Regime Asad oder sonstiger Akteure der Den Haager Staatsanwaltschaft zuzuführen, auch wenn die Staatsanwaltschaft immer wieder unter einigem politischen Druck steht und auch weder über Personal noch Mittel verfügt, allen Vorwürfen sofort nachzugehen.

Auf der Konferenz wurde teilweise kontrovers diskutiert, inwieweit der Bürgerkrieg erfolgsversprechend auch mit juristischen Mitteln begleitet werden kann. Dabei gab es durchaus Stimmen, die in dem Engagement internationaler Gerichte nur eine lästige Einmischung in das Kriegsgeschehen sehen. Einige ­Juristen wollen sich schon lieber mit einer Rechtsordnung für die „befreiten“ Gebie­te in dem auseinander fallenden Land befassen. In der Schlusserklärung ­wurde dann auch nicht ausdrücklich die Anklage gegen Asad eingefordert, eine Gruppe von spezialisierten Rechtsanwälten soll aber derartige Klagen und ­Begründungen vorbereiten.

Fazit: Es ist sehr wichtig, dass internationale Gruppen von Juristen die Geschehnisse in Syrien genau beobachten. Mittelfristig könnte der Internationale Gerichtshof die Verbrechen in der Regi­on nach dem Vorbild Bosniens ­durchaus aufarbeiten. Dabei dürfen sich gerade muslimische Juristen nicht politisch instrumentalisieren lassen. Leider wurden auf der Konferenz etwaige Kriegsverbrechen der Oppositionellen oder Übergriffe gegen Minderheiten nicht ausdrücklich verurteilt oder angesprochen. Für die Glaubwürdigkeit der Konferenz, gerade aus islamischer Sicht, wäre es meines Erachtens jedoch wichtig gewesen, diese Vorkommnisse nicht einfach nur als „Notwehr“ abzuhaken.

Am Ende scheint ein Waffenstillstand die Bedingung zu sein, um die Anarchie und Rechtlosigkeit in Syrien schnell zu überwinden. In der Zeitschrift „Internationale Politik“ hat es die Politikwissenschaftlerin Bassma Kodmani, wie ich finde, ganz gut auf den Punkt gebracht: „Im Prinzip ist ein Waffenstillstand am gefährlichsten für das Regime“.

Wir lehren die Welt Demokratie, wie schützen wir uns aber vor den neuen, verfassungsfeindlichen Finanz- und Sicherheitstechniken?

(iz). Im Grunde ist es ein gigantischer Feldversuch: Zu Beginn des 21. Jahrhunderts steht der moderne Mensch einer global vernetzten Finanz- und Sicherheitstechnik gegenüber. Die allgemeinen Konsequenzen für die Idee menschlicher Souveränität und das neue Verhältnis Staat-Bürger sind im Rahmen globaler Machtverschiebungen noch kaum absehbar. Es stellt sich erneut die Frage nach der Beherrschbarkeit des ­Apparates und der Möglichkeit von Reform und Mäßigung seiner Systeme. In der Frage nach der Macht der Technik stehen sich positivistische und kritische Haltungen gegenüber, die Emotionen reichen von religiös anmutender Bejahung bis hin zur fanatischen Ablehnung.

Fest steht: Jede Zeit hat ihre Prüfungen. Die elementare Frage nach der Freiheit des Menschen stellt sich im ­Grunde in jedem Jahrhundert wieder neu. „Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt“, mahnte schon Ernst Jünger, sich nicht allein durch Rhetorik blenden zu lassen. Nötig ist vielmehr immer wieder eine kritische Analyse moderner Lebensbedingungen. Der Fall Snow­den und die Aufdeckung der PRISM-Affäre gibt hierzu wieder Anlass. Wie geht man mit diesem Mann, und seinen ungewöhnlichen Veröffentlichungen um?

Nicht wenige sind bereits über den misslungenen Praxistest der Bürger- und Menschenrechtspolitik der freien Welt desillusioniert. Für diese Bürgerrechtsbe­wegung ist Snowden schlicht ein moder­ner Held. Die gleiche Politik, die – schon aus historischen Gründen – über Jahrzehnte Zivilcourage als Kern der demokratischen Lehre angemahnt hat, weicht heute, zumindest nach dieser Ansicht, dem realen Praxistest rund um das Phänomen Snowden aus.

Es ist schon etwas dran: In dem Maß, wie sich die Rhetorik um Demokratie und Freiheit steigert, fehlt es heute an einer deutschen Menschenrechtspolitik, die auch mit konkreten Beispielen zeigt, dass sie bereit ist, für Bürgerrechte energisch einzutreten. Die ethische Folge des Nichthandelns unserer Reprä­sentanten ist der allgemeine Fatalismus. Ein Asyl für Snowden wäre dagegen eine ­Chance für eine freiheitliche Politik gewesen, aber, nicht nur wir, sondern kein Land in Europa war für diesen Schritt souverän, man könnte auch sagen, „frei” genug.

So fühlen sich viele Bürger mit ihrer Empörung über drohende, kafkaesk anmutende Verhältnisse in einem globalen Überwachungsstaat allein gelassen. Nur noch wenige Verschwörungstheoretiker glauben überhaupt noch, dass sie nicht überwacht werden. Am letzten Wochen­ende demonstrierten 10.000 Menschen in etwa 40 Städten unter dem Motto „Stop Watching Us”. Auch im Internet ist die Empörung groß und gleich mehrere hundert kluge Beiträge richten sich generell gegen die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Programme wie PRISM und Tempora stehen längst für eine andere Art Staat, der seine Bürger mit der allgegenwärtigen, oft unverhältnismäßigen Angst über den Terror immer gefügiger machen will. „Die Bundesregierung verteidigt unsere Freiheit zwar am Hindukusch, aber nicht auf unseren Laptops” las man in einem bissigen Kommentar auf der regierungskritischen Seite „Netzpolitik”.

Der ehemalige Innenminister Schily, in dessen „glorreiche” Amtszeit die Entstehung der rechten Terrorgruppe NSU fällt, spricht sogar von einer „Paranoia” der Bevölkerung und missachtet damit auf beispielhafte Weise die berechtigte Angst vor einer Parallelgesellschaft der Geheimdienste.

In der Person der Bundeskanzlerin zeigt sich aber das ganze Dilemma. Für Angela Merkel, die aktuell die politische Verantwortung trägt, ist das Thema bekanntermaßen Neuland. Sie gibt sich naiv, weiß angeblich von nichts und erschreckt vor allem mit ihrer kühlen Haltung der „Nicht-Zuständigkeit”, als agierten ihre Dienste auf einem anderen Plane­ten. Sogar der ehemalige Chef des BND, Hans Jörg Geiger, bezweifelte in der FAZ die demonstrative Unwissenheit und das Dementi der Kanzlerin. Nötig wäre nach dem Insider Geiger ein „Intelligence Codex”, der ausländische Geheimdienste zwingt, deutsches Recht zu beachten. Wie solche Forderungen ­aktiv gegen den „big brother” durchgesetzt werden können, dazu schweigt die Regie­rung allerdings bis heute.

Die Schriftstellerin und Datenschutzexpertin Juli Zeh wirft der Politik im Interview mit dem Donaukurier sogar Kalkül vor: „Deutschland kommt auf diese Weise an Informationen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen hier nicht erhoben werden können.“ 32 Kollegen der Schriftstellerin gehen in einem offenen Brief noch einen Schritt weiter: „Berlin umgehe den Rechtsstaat, statt ihn zu verteidigen”. Während unsere Außenpolitik gerne über demokratische Prinzipien doziert, fehlt es im Innern an überzeugen­den Antworten auf die Herausforderungen an eine „Demokratie” im Wandel der Zeit.

Fakt ist, das Problem der Überwachung existiert und – das ist die eigentliche verstörende Nachricht – neben der Finanztechnik erscheint mit dem Themenfeld „Sicherheit” gleich ein zweites wichtiges Feld, dass demokratische Verhältnisse in Frage stellt und in der gleichzeitig die nationale Politik hoffnungslos überfordert wirkt.

Das ist kein Wunder. Im Bereich der „Sicherheit“ agieren heute nicht nur der öffentliche und private Verfassungsschutz; auch zahlreiche Geheimdienste mit ideellen und kommerziellen Einbindungen bilden ein schwer zu durchdringendes Geflecht. Unternehmen wie Google oder Facebook sind selbst poten­tielle „private” Geheimdienste. Die ungeheure Zahl der offiziellen, inoffiziellen und industriellen Sicherheitsmitarbeiter wächst jedes Jahr stetig an. Der Bundes­innenminister wirkt bei der „Überwachung“ nationaler und internationaler Geheimdienste wie ein Mann, der – mit einer Taschenlampe ausgerüstet – bei tiefer Dunkelheit einen Dschungel ausleuchten soll. Darüber hinaus beschränken auch offizielle Regelungen wie die G10-Vereinbarungen mit den USA seinen Wirkungsbereich.

Mit dem Begriff des „Supergrundrechtes“ Sicherheit, den Friedrich einführte, zeigt sich nicht nur eine gewisse Hilflosigkeit, sondern auch die Philosophie des Ministers. Er setzt mit dieser Art der Wertphilosophie einen Begriff nicht zufällig absolut, sondern um ihn gegenüber anderen Werten – notfalls auch illegal –durchsetzen zu können. Das Recht selbst wird so bei der Terrorbekämpfung zu einer untergeordneten Größe. Für diese „Tyrannei der Werte“ gilt die blinde Drohne, die ebenfalls auf der Logik des Ausnahmerechtes beruht und den Gegner unterschiedslos eliminiert – als äußeres Symbol. Für viele Bürger, die sich innerlich aus der Politik verabschiedet haben und als „Otto-Normal-Verbraucher” keinen Anlass zur Sorge sehen, mag dies alles kein Problem sein. Die Folgen der Sicherheitspolitik für das gesellschaftliche Klima sind aber dennoch kaum zu übersehen und werden gerade auch im ­Rahmen der sensiblen Minderheitenpolitk immer spürbarer.

Vergessen wir nicht, die Mathematik der Sicherheitsüberwachung hat eine eigene Logik. Auch wenn niemand in Deutschland einen Terroranschlag im Sinn hat, wird jedes technische Verfahren dennoch immer neue, tausende Verdächtige produzieren. Es wird natürlich bedauerliche Fehler geben. Man spricht in Fachkreisen davon, dass auf einen real Verdächtigen tausende Unschuldige ins Visier geraten. So weit so gut – oder besser schlecht. Hier ist allerdings eine Frage berechtigt, die kaum in der Öffentlichkeit gestellt wird: Welche Bevölkerungsgruppe wird hier eigentlich in erster Linie betroffen sein?

Uns Muslimen, die wir immer wieder schnell mit unbestimmten Begriffen wie „Islamisten“ oder „Moscheebesucher“ markiert werden und zudem gerne mit einschlägigen Assoziationsketten verknüpft werden, ist die Gefahr durchaus bewusst. Mit Sorge beobachten auch wir bereits „technische” Berichte der VS-Behörden, die weniger über Gefahren aufklären wollen, sondern Muslime grob mit Begriffen wie „Terror” assoziieren und so bereits auf Suchmaschinen und Datenbanken ausgerichtet erscheinen.

Mit Sorge lesen Muslime, parallel zu den „akademischen“ Debatten der Mehrheitsgesellschaft über die Folgen des Überwachungsstaates, konkrete Berichte, die uns in den Medien aufklären, dass gefährliche Terrorgruppen auch immer wieder von den Diensten unterwandert werden, die Behörden also, die gleichzeitig nach verfeinerter Überwachung rufen. Das Klima hat sich übrigens schon verändert. Viele Muslime lernen bereits mit Sorgfalt eine immer defensivere Sprache der politischen Korrektheit; nur aus Angst, sie könnten in irgendein Raster fallen. Es ist also gut und wichtig, Herrn Snowden sei Dank, dass eine breite Debatte über die Befugnisse von Sicherheitsbehörden in Deutschland entsteht.

Heute sind alte Männer im Ruhestand, Humoristen und Künstler diejenigen, die oft der Wahrheit ohne die Verbindlichkeiten der Taktik eine Stimme geben. Schon 2009 ist mir der Performance-Künstler Christoph Faulhaber mit einer ungewöhnlichen, aber zum Thema ungemein passenden Performance aufgefallen. Ausgerüstet mit einer Haushaltsleiter begab er sich an den Zaun der BND-Baustelle in Berlin und warf einen Blick auf die andere Seite. Faulhaber filmte sogar mit seinem Handy! Ungeheuerlich! Aufgeregte Wachmänner stellten ihn nach wenigen Sekunden zur Rede, die Polizei wurde gerufen, er wurde registriert, abgeführt, verhaftet, durchsucht. Das Problem bei der „Bewertung” der Aktion kam den Verantwortlichen erst viel später: Es gibt kein deutsches Gesetz, dass sein Verhalten verbietet…