Den Parteien auf den Zahn gefühlt: Wichtige Fragen und Antworten der Politiker im Bundestag

Den Parteien auf den Zahn gefühlt Wahlkompass Islam, Integration & Internationales mit wichtigen Fragen und interessanten Antworten der Politiker im Bundestag von der Deutschen Muslim-Liga e.V. veröffentlicht

Die Deutsche Muslim Liga e.V. (DML) mit Sitz in Hamburg hat in Kooperation mit der Islamischen Zeitung (IZ) zur Bundestagswahl 2013 heute den „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ mit Antworten von Spitzenpolitikern und Parteien aus dem Deutschen Bundestag veröffentlicht.

Was denken die Parteien über den Islam? Wie will Peer Steinbrück (SPD) die zunehmende Islamfeindschaft bekämpfen? Wird die CDU endlich das Kopftuchverbot abschaffen? Gibt es mit der Partei Die LINKE bald zwei Islamische Feiertage? Ist Rainer Brüderle (FDP) für den EU-Beitritt der Türkei? Was denken Bündnis‘90/Die Grünen über den Syrien-Konflikt? Und viele Fragen mehr.

„Der Islam ist nicht nur eine Weltreligion, sondern mittlerweile auch eine deutsche Religion. Im Bund haben wir als Liberale deshalb vier Millionen Euro für die Einrichtung islamischer Studien zur Verfügung gestellt. In den CDU/FDP-geführten Ländern Hessen und Niedersachsen haben wir islamischen Religionsunterricht eingeführt. Anders als das NRW-Modell erfüllen unsere Modelle den Anspruch der Muslime auf Religionsfreiheit und damit die Anforderungen des Grundgesetzes. In Hessen haben wir die erste islamische Gemeinschaft überhaupt als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.“ (FDP/ Spitzenkandidat Rainer Brüderle)

Im Wahlkompass der DML – der ältesten muslimischen Vereinigung in Deutschland und Gründungsmitglied des Zentralrates der Muslime in Deutschland – beantworten die Spitzenkandidaten und Bundestagsparteien insgesamt 23 Fragen zu Themen wie: Islam, Diskriminierung, Rassismus, Bürgerrechte und Integration.

„DIE LINKE tritt für eine konsequente Gleichbehandlung aller Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften ein. Daher ist es nur konsequent, wenn auch muslimische Gemeinden ihre Moscheen so bauen, dass sie äußerlich als solche zu erkennen sind.“ (Die Linke)

„Bestimmte Themen entscheiden für Muslime und Migranten die Wahl. Welche Partei ernsthaft versucht die Probleme und Sorgen dieser deutschen Bürger zu lösen, die Menschen gleichzeitig in ihrer religiösen Individualität anerkennt und respektiert, der kann am Wahltag von deren Stimme profitieren,“ erklärt Belal El-Mogaddedi, der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Muslim Liga.

„Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat zu strikter religiöser und weltanschaulicher Neutralität. Keine Religion darf diskriminiert oder ungerechtfertigt bevorzugt werden. Allen Religionsgemeinschaften steht Gleichberechtigung und –behandlung durch den Staat zu. Während bisher vor allem die christlichen Kirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, sind andere Gemeinschaften vereinsrechtlich organisiert. Grüne Politik wird ergebnisoffen nach Wegen suchen, diese rechtliche Ungleichheit zu beseitigen.“ (B’90/Grüne)

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Zur Bundestagswahl am 22. September 2013 sind fast zwei der ca. vier Millionen deutschen Muslime und mehrere Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. „Die Muslime erkennen nach Jahrzehnten in Deutschland endlich das Gewicht ihrer Stimmen bei Wahlen. Und sie erkennen mit dem vorliegenden Wahlkompass, welche Partei vor allem allgemeine Aussagen liefert und welche Partei sich klar positioniert“, sagt Belal El-Mogaddedi weiter.

„Ich habe bei der Bundestags-Abstimmung zum Bescheidungsgebot vergangenes Jahr dafür gestimmt, dass die Beschneidung erlaubt bleibt. Durch das Gesetz gibt es nun endlich Rechtssicherheit. Bei der Schächtung ist es rechtlich ja so geregelt, dass es möglich ist, das Schächtungsgebot zu befolgen und die religiöse Schlachtung, natürlich im Einklang mit dem Tierschutz, vorzunehmen. Ich respektiere das, denn ich habe Respekt vor religiösen Bräuchen.“ (SPD/Steinbrück)

Der vollständige „Wahlkompass Islam, Integration & Internationales“ steht auf der Internetseite der Deutschen Muslim Liga e.V. in Layout- und Druckversion zur Ansicht und zum Download ab sofort bereit.

„CDU und CSU haben zunehmend auch Mitglieder muslimischen Glaubens in ihren Reihen. Religiöse Feste wie Fastenbrechen oder Weihnachtsfeiern werden in den Gremien unserer Parteien gemeinschaftlich begangen. Erstmals bewirbt sich mit Cemile Giousouf eine muslimische CDU-Kandidatin im Wahlkreis Hagen/ Ennepe-Ruhr-Kreis um ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag.“ (CDU/CSU)

Die Fragen des Wahlkompasses hat die DML in ihrem 60-jährigen Jubiläumjahr unter der Überschrift „Welche Themen und Fragen entscheiden ihre Wahl?“ bei Migranten und Muslimen im Vorfeld gesammelt.

Links zum Download:
1.) DML-Wahlkompass Islam Integration Internationales
2.) Druckversion DML-Wahlkompass zur Bundestagswahl

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Exklusiv aus der neuen Ausgabe – Schwerpunkt "Wissen": Über das entstehende Studienfach lassen sich noch keine endgültigen Urteile fällen. Von Fauzia Lewandowski & M. Özkan

(iz). Wie kaum ein anderes Vorhaben stand die Erteilung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) an deutschen Schulen und die einhergehende Einrichtung von Lehrstühlen der – noch im Aufbau befindlichen – „Islamischen Theologie“ im Fokus von Gesprächen zwischen Vertre­tern deutscher Muslime und staatlicher Einrichtungen. Zweifelsohne wurden darauf viel Aufmerksamkeit und Energie verwandt. Beide Elemente – der Religionsunterricht und die Universitäten zur Ausbildung der Lehrer – sind verbunden. Nachdem die Politik sich mit dem Gedanken eines islamischen Bekenntnis­unterrichts durch muslimische Religionsgemeinschaften (ein alter Wunsch deutscher Muslime) angefreundet hatte – die Islamkonferenz sprach sich 2008 dafür aus – ergaben sich Folgefragen. Woher sollten die für den IRU notwendi­gen Lehrer kommen? Nach einer Schätzung des Bundesbildungsministerium würden mindestens 2.000 Lehrer für die 320.000 muslimischen Schüler benötigt.

Neues Studienfach
Offenkundig ist die Fortführung des Imports ausländischer Imame und Reli­gionslehrer – die seit Jahrzehnten mehrheitlich gewählte Lösung für die muslimi­schen Gemeinden – nicht im langfristigen Interesse der muslimischen Gemein­schaft in Deutschland. Verfassungsrecht­liche Grundfragen außer Acht lassend, ob bisherige muslimische ­Organisationen den Anforderungen einer Religionsgemeinschaft entsprechen (im Zusammen­hang mit Religionsunterricht nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz), setzte sich der Vorschlag des Deutschen Wissenschafts­rates zur Einrichtungen von Zentren für eine „Islamische Theologie“ durch. Bis zum heutigen Tage ungeklärt ist die Frage und die konkrete Umsetzung der Beteiligung muslimischer Organisationen beziehungsweise Religionsgemeinschaften. In Folge – und in vergleichsweise hohem Tempo – entstanden fünf Lehreinrichtungen, an denen zukünftige Reli­gionslehrer, Imame und TheologInnen ausgebildet werden sollen.

Die bereits jetzt eingeschriebenen StudentInnen, Graduierten sowie das beteiligte akademi­sche Personal sind so Teil einer sich noch erschaffenden Wissenschaft. Anzumerken sei, dass es in der muslimischen Gemeinschaft bisher wenig Grundsatzde­bat­ten darüber gab, was diese „Theologie“ sein wird, noch in welchem Verhältnis sie zum bisherigen Wissenschafts­kanon des Islam stehen wird oder kann. Die neuen Zentren der „Islamischen Theolo­gie“ geben hierauf keine einheitliche Antwort.

Differenzierung
Es wird aber bereits jetzt klar, dass an den fünf Lehranstalten unterschiedliche Schwerpunkte und Perspektiven prägend sein werden. Ein Stichwort hierfür seien neue ­Konzep­te wie ­“Theologie der Barmherzigkeit“ oder „Theologie der Mitte“. Zusammen mit der jeweils anders gearteten Einbindung muslimischer Organisationen und Repräsentanten dürfte dies zur ihrer weiteren Differenzie­rung beitragen. Errichtet wurden sie an den Universitäten Tübingen, Erlangen-Nürn­berg, Frankfurt am Main (in Kooperation mit Gießen) sowie Münster und Osnabrück (Beide werden im Verwaltungsrahmen als ein „Standort“ geführt. Es gibt eine Kooperation in Form einer ­gemeinsamen ­Jahrestagung und einer gegenseitigen ­Anrechnung von Studienleistungen). Unge­achtet der akademischen Schwerpunktsetzung dienen sie der Lehre der Islamischen Religionslehre und – mit momentaner Ausnahme von Frankfurt und Tübingen – der „Islamischen Religionspädagogik“. Auf Nachfrage ­erklärte ein Dozent in einem der Standorte, dass bei ihnen ca. 2/3 aller eingeschriebenen StudentInnen sich für die Theologie eingeschrieben hätten. In Frankfurt gab es eine Stellenausschreibung für eine Profes­sur der „Islamischen Religionspädagogik“. Tübingen will laut Webseite ab Winter­semester 2013/14 einen Lehramtsstudiengang „Islamische Religionslehre“ anbieten. Beide Fächer sind – im Gegensatz zu bisherigen Studiengängen der Islam- oder Religionswissenschaft – bekenntnisorientiert.

Auch wenn alle fünf universitären Standorte unter der Kategorie „Islamische Theologie“ firmieren, entwickeln sie sich bisher doch mit ­unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Unterschiede beste­hen unter anderem bei der Möglichkeit des Studiums zur Religionspädagogik sowie der darin angebotenen Schulformen.

Des Weiteren hängt das Angebot von Lehr­veranstaltungen auch von der perso­nellen Besetzung beziehungsweise der Menge der eingeschrieben Studenten im jeweiligen Standort ab. So berichtete „Die WELT“ am 16.10.2012, dass sich nur eine Handvoll StudentInnen am Interdisziplinären Zentrum für Islamische Religionslehre (IZIR) in Erlangen-Nürnberg eingeschrieben hätte. Zu diesem Zeitpunkt waren dort nach Angaben des Blattes auch nur zwei von vier Lehrstühlen besetzt. Zentrumsleiter Harun Behr beispielsweise zielt allerdings auch nicht auf die Masse ab: „Wer die Islamisch-Religiösen Studien absolviert hat, ist ohnehin überqualifiziert für den Imamberuf.“

Derzeit wird jeder Standort mit bis zu vier Millionen Euro jährlich durch Bundesmittel gefördert. Hinzu kommen Stiftungen, die auf diesem Gebiet aktiv sind. Beim Osnabrücker IIT beispielsweise bereiten sich einige Doktoranden auf ihre Promotion mit Hilfe der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) vor. In diese Kategorie fällt auch die Maturidi-Studienförderung für Islamisches Denken, die der türkischen DITIB nahesteht. Das bekannteste Beispiel, die Mercator-Stiftung, ihrerseits ist seit der Einführung der „Islamischen Theologie“ mit einem standortübergreifenden Programm im Rahmen ihres Graduiertenkollegs vertreten. Ihre Stipendiaten arbeiten und forschen an den jeweiligen Standorten. Außerdem gibt es eine Kooperation bei der Organisation von Tagungen, Veran­staltungen und Studienreisen. Koordiniert wird dieses Programm von Münster aus. Die Auswahl der Nachwuchswissenschaftler nehmen die Professoren der Standorte zusammen mit einigen Professoren der Islamwissenschaft vor. Da die Graduierten auch als wissenschaftliche Mitarbeiter beziehungsweise Dozenten an der jeweiligen Fakultät eingebunden sind, gestalten sie das Profil ihrer lokalen Lehreinrichtung mit. Zum standortübergreifenden Studienprogramm des Kollegs werden regelmäßig internationale Gastwissenschaftler eingeladen.

Ungeklärte Beteiligung
Noch stellenweise unterschiedlich gehandhabt beziehungsweise auch unklar ist die Einbindung muslimischer Gemeinschaften (in ihrer bisherigen Form als Moscheenorganisationen und Dachverbände) in die Gestaltung der Lehrinhalte von „Islamischer Theologie“ und „Islamischer Religionspädagogik“. „Über die Lehrinhalte (und auch Professuren) bestimmen die Verbände aber nur insofern, dass sie ein Veto einlegen dürfen, wenn konkrete Inhalte/Personen gegen religiöse Grundsätze verstoßen. Die Lehrpläne und Einstellung der Professuren obliegen aber ausschließlich den Universitäten“, meinte ein Insider auf Anfrage der IZ. Insbesondere beim Religionsunterricht ist dies nach Meinung muslimischer Vertreter relevant, weil die Vorgaben des Grundgesetzes („Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“ Art. 7 Abs. 3) natürlich die Beteiligung einer Religionsgemeinschaft vorsähen. Als Beispiel hierfür mag der nordrhein-westfälische Beirat für den Islamischen Religionsunterricht gelten. „Verfassungsrecht­lich ist jedoch klar, dass die Entscheidungen zu den inhaltli­chen Fragen der Theologien grundsätzlich nur den Religionsgemeinschaften zustehen. Diese gewährleisten durch ihre Mitwirkung, dass das jeweilige Bekenntnis zur Geltung kommt, sind Garant für die Authenzität der Theologie und gewährleisten die Rückkopplung mit der muslimischen Basis in den Moscheegemeinden“, schrieb Engin Karahan vor einigen Wochen. Er ist Referent für Rechtsfragen im Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland.

Karahan und andere verweisen darauf, dass an einigen Standorten diese Mitwir­kung muslimischer Religionsgemeinschaften (die bisher keinen Status im Sinne einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inne haben) zwar vorgesehen sei, „jedoch nur in einer abgestuften Version“ gehandhabt werde. Das liege unter anderem daran, da das Modell des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 2010 auch „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“ als Beiratsmitglieder einschließt.

Umgesetzt wird dieses Modell ­(ähnlich zur Zusammensetzung der Deutschen Islamkonferenz) nur stellenweise an den Standorten Münster und Tübingen, da es hier nur eine begrenzte Beteiligung muslimischer Gemeinschaften gibt. In Tübingen gibt es einen Beirat muslimischer Vertreter, aber nur zwei kommen aus dem organisierten Islam – ein Vertreter der DITIB sowie der bosniakischen IGBD. In Fall Münster kommt hinzu, dass man bisher auf die konstituierende Sitzung des Beirates wartet. In Erlangen-Nürnberg habe man, so Karahan, die Zusammenarbeit mit organisierten Mus­limen bisher verweigert. „Das Zentrum rühmt sich sogar öffentlich damit, die muslimischen Religionsgemeinschaften nicht zu berücksichtigen.“ Dort hat man einen Beirat aus 16 Einzelpersonen gebildet, und die Gemeinschaften umgangen.

Wegen seines Ursprunges als Stiftungs­professur der staatlich-türkischen Diyanet hat sich in Frankfurt kein Beirat konstituiert. Nicht nur Engin Karahan ist der Ansicht, dass es bisher einzig der Standort Osnabrück sei, „der für eine verfassungsrechtlich saubere Gestaltung der Mitwirkung der muslimischen Religionsgemeinschaften gesorgt hat. Dem dortigen Beirat gehören nur Vertreter der muslimischen Gemeinschaften an“.

Offene Fragen
Nicht nur, weil es bisher innerhalb der muslimischen Gemeinschaft an einer inhaltlichen und terminologischen Auseinandersetzung mit dieser akademischen Neuschöpfung fehlte, bleiben Fragen offen. Wie Hermann Horstkotte in der „Süddeutschen Zeitung“ berichtete, wurde ein Kandidat für den Münsteraner Beirat von Universitätsleitung und Bundesministerium abgelehnt. Es wurde gar mit Einstellung der Finanzmittel gedroht. Pikant daran ist, dass der abgelehnte Repräsentant problemlos Mitglied des NRW-Beirates für den Islamischen Religionsunterrichtes ist.

Muslime in Deutschland stellen sich nicht nur deswegen die Frage, inwieweit sie uneingeschränkten Zugang zu einer freien Lehre haben, wie sie bei den großen christlichen Konfessionen Usus ist.

Bundeswehr betreibt die Einbindung von Muslimen

Berlin/Koblenz (GFP.com). Die Bundeswehr forciert die Rekrutierung junger Muslime. Integraler Bestandteil der dazu in Gang gesetzten Propagandamaßnahmen ist es, die deutschen Streitkräfte als „bunte Truppe“ darzustellen, die rigoros gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung vorgeht. In einem offiziellen „Arbeitspapier“ der Bundeswehr findet sich zudem der „Hinweis an Vorgesetzte“, mit den Angehörigen islamischer Religionsgemeinschaften „angemessen“ umzugehen und etwa von ihnen vorgebrachte Wünsche nach Gebetsräumen soweit wie möglich zu erfüllen. Verwiesen wird hier auch darauf, dass ein muslimischer Soldat, der entgegen den militärischen Dienstvorschriften einen „längeren Bart“ trägt, „zu einem akzeptierten Gesprächspartner in Afghanistan werden kann“. Bereits seit längerem setzen die deutschen Streitkräfte Muslime als „Sprachmittler“ im Rahmen von Kriegsoperationen ein – am Hindukusch unter anderem bei der für Propaganda und Spionage zuständigen „Truppe für Operative Information“. Damit einher gehen Bemühungen der militärischen Führung, für die seelsorgerische Betreuung muslimischer Armeeangehöriger islamische Feldgeistliche, sogenannte Militärimame, in Dienst zu stellen.

Mit Allah im Flecktarn
Aktuelle Publikationen der Bundeswehr lassen den klaren Willen erkennen, verstärkt junge Muslime zu rekrutieren. So berichtet das Militärmagazin „Y“ unter der Überschrift „Mit Allah im Flecktarn“ über den Alltag des 21-jährigen Hauptgefreiten Usama Pervaiz, der im Unterstützungsbataillon des Kommandos „Operative Führung Eingreifkräfte“ freiwillig Wehrdienst leistet. Der Sohn pakistanischer Eltern ist voll des Lobes über die deutschen Streitkräfte. Während seine deutschstämmigen Kameraden „neugierig“ auf seine Kultur seien, komme die Bundeswehr seinen religiösen Vorstellungen weitgehend entgegen, erklärt Pervaiz: „Das Essen der Truppenverpflegung ist hier leider nur ansatzweise an muslimische Bedürfnisse angepasst. (…) Das ist aber kein großes Problem. Ich bin von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit und bekomme das Geld dafür ausgezahlt.“

Freitagsgebet im Einsatz
Auch auf den Webseiten der Bundeswehr, die für eine Karriere bei der deutschen Armee werben, finden sich entsprechende Beiträge. Berichtet wird hier über muslimische Militärangehörige, die als Besatzungssoldaten in der serbischen Provinz Kosovo eingesetzt sind. Geradezu überschwänglich bedanken sie sich für die Möglichkeit zum Besuch eines islamischen Gotteshauses: „Im Einsatz, im Kosovo, zum Freitagsgebet in die Moschee zu dürfen, ist besonders schön.“ Organisiert wurde der Moscheebesuch vom katholischen Feldgeistlichen der Truppe, der mit folgenden Worten zitiert wird: „Als Seelsorger fühle ich mich auch für die muslimischen Soldaten in der Bundeswehr mitverantwortlich, und wenn es möglich ist, versuche ich sie in ihrer Glaubensauslebung in allen Belangen zu unterstützen.“ Dass die Muslime im Sold der deutschen Streitkräfte in Uniform an islamischen Gottesdiensten teilnähmen, störe im Kosovo „niemanden“, heißt es abschließend.[3]

Antirassismus à la Bundeswehr
Parallel dazu ließ der von migrantischen Bundeswehrangehörigen gegründete Verein „Deutscher Soldat“ jüngst mehrfach öffentlich verlauten, Rassismus sei „nicht symptomatisch“ für die deutschen Streitkräfte: „Im Gegenteil: Er ist dort weniger verbreitet als in der Gesellschaft insgesamt.“ Zwar bestünden insbesondere bei muslimischen Gemeinden „noch viele Vorurteile“ über die Truppe, jedoch habe sich diese mittlerweile „gewandelt“: „Sie ist heute bunt.“ Anlass der Statements war ein von Bundeswehrsoldaten verübter rassistischer Angriff: Am 15. Februar hatten vier Unteroffiziere auf dem im Libanon stationierten Schnellboot „Hermelin“ ihren asiatischstämmigen Vorgesetzten misshandelt und als „Mongo“ bezeichnet.

Militär als Integrationsinstanz
Das für die politisch-weltanschauliche Schulung der Truppe verantwortliche „Zentrum Innere Führung“ der Bundeswehr hat unterdessen sein „Arbeitspapier“ zum Umgang mit den deutschen Soldaten „muslimischen Glaubens“ neu aufgelegt. Das Militär wird hier als „wesentlicher Ort“ bezeichnet, „an dem die Integration muslimischer Staatsbürger gefordert und gefördert wird“ – verbunden mit entsprechenden „Hinweise(n) für die Vorgesetzten“. Diese werden explizit aufgefordert, sich ihren Untergebenen gegenüber „angemessen“ zu verhalten und gegebenenfalls auch „Freiräume“ für „Einzelfallentscheidungen“ zu nutzen. So liege es etwa „im klugen Ermessen eines Vorgesetzten, ob er einem Soldaten oder einer Soldatin mit Blick auf einen muslimischen Feiertag Erholungsurlaub oder Dienstausgleich gewährt“. Auch dürfte es „in der Praxis“ nur „geringere Schwierigkeiten“ bereiten, muslimischen Militärs den Wunsch nach einem Gebetsraum zu erfüllen, heißt es. Selbst der geltende „Bart- und Haarerlass“, dem zufolge Bärte und Koteletten „kurz geschnitten“ sein müssen, wird von den Autoren des „Arbeitspapiers“ in Bezug auf Muslime relativiert: „Es sind durchaus Situationen denkbar, in denen ein deutscher Soldat mit einem längeren Bart zu einem akzeptierten Gesprächspartner in Afghanistan werden kann.“ Die zuletzt genannte Aussage verweist auf die Funktion, die Muslime aufgrund der ihnen zugesprochenen „interkulturellen Kompetenz“ im Rahmen der Kriegsoperationen der Bundeswehr wahrnehmen: Insbesondere am Hindukusch werden sie als sogenannte Sprachmittler für den Kontakt zur einheimischen Bevölkerung eingesetzt. Dabei arbeiten sie entweder für den jeweiligen Kommandeur des deutschen ISAF-Kontingents oder für die auf Propaganda- und Spionagetätigkeiten spezialisierte „Truppe für Operative Information“ (german-foreign-policy.com berichtete ).

Militärimame
Mit der von Seiten der Bundeswehr offensiv verfolgten Strategie der „Integration“ von Muslimen korrespondiert die erklärte Absicht, islamische Feldgeistliche, so genannte Militärimame, in Dienst zu stellen. Presseberichten zufolge sind sowohl der Leiter der „Zentralen Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz“ am „Zentrum Innere Führung“, Oberstleutnant Uwe Ulrich, als auch der Pastoralreferent des Katholischen Militärpfarramtes, Thomas R. Elßner, „von der Notwendigkeit der Beschäftigung eines Militärimams auf die gleiche Weise überzeugt“. Beide forderten erst unlängst die muslimischen Dachverbände in Deutschland auf, hierzu Stellung zu nehmen: „Diese Organisationen müssen festlegen, von wem und auf welche Weise die religiösen Dienstleistungen im Militär angeboten werden.“

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