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NRW-Schulministerin Feller: „Islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig“

Religionsunterricht

Düsseldorf (KNA). Vor zehn Jahren hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland islamischen Religionsunterricht eingeführt. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über ihr Ziel, Islamunterricht auszubauen, über den Einfluss des umstrittenen Moscheeverbands DİTİB auf Unterrichtsinhalte und über eine Klage des Zentralrats der Muslime gegen das Land NRW, über die am 14. Dezember verhandelt wird.

Frage: Frau Feller, zehn Jahre nach der Einführung steht Islamunterricht in NRW etwa 5 Prozent der muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Wie bewerten Sie diese Zahl?

Dorothee Feller: Erst einmal bin ich froh, dass wir islamischen Religionsunterricht haben. Aber das Angebot reicht natürlich noch nicht aus, weshalb wir es weiter ausbauen wollen. Derzeit haben wir rund 370 Lehrerinnen und Lehrer für das Fach. Ein offizieller islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig – auch für unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Frage: Woran hakt es, dass der Anteil immer noch so gering ist?

Dorothee Feller: Wir brauchen gut ausgebildete und interessierte Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht. Da befinden wir uns in der Aufbauphase. Ich freue mich sehr, dass nach der Universität Münster nun auch die Universität Paderborn in die Lehrerausbildung einsteigt. Das zeigt, dass wir nach vorne gehen.

Frage: Welche politische Maßnahme wollen Sie hier ergreifen?

Dorothee Feller: Wir müssen ganz grundsätzlich für den Lehrerberuf werben, da wir insgesamt zu wenig Lehrerinnen und Lehrer haben. Wir haben bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Maßnahmen erarbeiten wird. Aber immerhin: Die Zahlen für den islamischen Religionsunterricht steigen bereits. So haben wir an der Universität Münster heute etwa 60 Master-Absolventinnen und Absolventen.

Frage: Laut Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, der an der Uni Münster künftige Lehrkräfte ausbildet, bräuchte es pro Jahr geschätzt 800 bis 1.200 Absolventinnen und Absolventen, um flächendeckend Islamunterricht anbieten zu können. Da tut sich doch eine sehr große Lücke auf.

Dorothee Feller: Ja, es gibt noch eine Menge zu tun, aber immerhin sind die ersten Schritte eingeleitet. Ich bin stolz, dass wir in Münster eine Universität mit einem guten Ruf in diesem Bereich haben. Dass wir jetzt in Paderborn eine zweite Universität als Ausbildungsort gewonnen haben, zeigt doch, dass wir auf dem Weg des Ausbaus sind.

Frage: Seit etwa anderthalb Jahren gibt es in NRW eine Kommission für den Islamunterricht, die unter anderem über Lehrinhalte mitentscheidet. Darin sitzen überwiegend konservative Islamverbände. Ist das ein Problem?

Dorothee Feller: Die Kommission für den islamischen Religionsunterricht vertritt die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts. Ohne diese Kommission könnten wir den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Wir haben mit allen Verbänden in der Kommission Verträge geschlossen, in denen sie erklären, eigenständig und staatsunabhängig zu sein und die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes zu achten. Die Kommission ist offen für weitere Mitglieder. Jeder Verband, der die Voraussetzungen erfüllt, kann in die Kommission aufgenommen werden. Solange wir keine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft haben, ist das der richtige Weg.

Frage: Wie läuft die Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit der Kommission?

Dorothee Feller: Die Kommission arbeitet unabhängig vom Land, so wie übrigens und selbstverständlich auch das evangelische und katholische Büro. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Vertrauen. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Frage: Auch der Moscheeverband DİTİB ist Mitglied in der Kommission. Ihm wird vorgeworfen, der verlängerte Arm des türkischen Staats zu sein.

Dorothee Feller: Die DİTİB ist einer der größten Verbände in Nordrhein-Westfalen. Es gibt viele türkisch-stämmige Musliminnen und Muslime in unserem Land, die von der DİTİB vertreten werden. Auch der nordrhein-westfälische Landesverband der DİTİB hat unterschrieben, dass er staatsfern und auf dem Boden des Grundgesetzes handelt.

Frage: Vereinbarungen sind gut, aber bräuchte es nicht noch mehr Kontrolle, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden?

Dorothee Feller: Der Unterricht wird in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen erteilt. Für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Ich finde, wir sollten die Religionen gleichbehandeln und ihnen nicht mit Vorurteilen begegnen. Sollten sich konkrete Hinweise ergeben, dass eine islamische Organisation gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, so wäre eine Kündigung durch die Landesregierung die absehbare Folge. Das haben wir im Blick. Bislang haben wir die Erfahrung gemacht, dass es gut läuft.

Frage: Nicht in die Kommission geschafft hat es der Zentralrat der Muslime. Warum?

Dorothee Feller: Über laufende Klageverfahren kann ich nichts sagen.

Frage: Sie erwähnen es: Der Zentralrat versucht, sich in das Gremium einzuklagen. Am 14. Dezember wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt. Beschädigt das Verfahren die Kommission?

Dorothee Feller: Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Da kann man gegen Entscheidungen klagen, egal welcher Art. Wir tun gut daran, nicht außerhalb eines laufenden Verfahrens Dinge zu erörtern, die Gegenstand des Verfahrens sind.

Frage: Ab dem Schuljahr 2023/24 wird es in NRW flächendeckend die Möglichkeit für gemeinsamen katholisch-evangelischen Religionsunterricht geben, wenn es an Teilnehmenden für eigenständige Fächer mangelt. Gleichzeitig wollen Sie Islamunterricht weiter ausbauen. Ist das ein gutes Zeichen?

Dorothee Feller: Das dürfen wir nicht gegeneinander aufwiegen. Ich halte es für wichtig, dass wir sowohl Kindern katholischen und evangelischen Glaubens als auch islamischen Glaubens Unterricht an den Schulen anbieten. Ich persönlich finde es zwar bedauerlich, wenn immer weniger Menschen am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir auf islamischer Seite nichts mehr anbieten sollten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darüber hinaus dazu bekannt, den interreligiösen Dialog zu stärken. Das geht nur, wenn Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Glaubensrichtung Kompetenzen in ihrem eigenen Glauben erwerben.

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Produkte aus Zwangsarbeit: EU erlässt neue Regeln für den Import

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Auch heute gibt es noch Formen der Sklaverei. Menschen werden weltweit auf Feldern, auf dem Bau oder in Minen unter unwürdigen Bedingungen zur Arbeit gezwungen. Dagegen möchte die Europäische Kommission vorgehen – mit einem neuen Gesetzesvorschlag. Von Weronika Peneshko

Brüssel (dpa). Tomaten, Einweg-Handschuhe und Smartphones: Hinter diesen Produkten steckt immer wieder Zwangsarbeit. Fast 28 Millionen Menschen weltweit gelten der Europäischen Kommission zufolge als moderne Sklaven. Dagegen will die Behörde vorgehen. Ein am Mittwoch vorgestellter Gesetzesentwurf soll künftig etwa den Import und Export sowie den Verkauf von Produkten, die nachweislich unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU verbieten. Den einzelnen Staaten soll damit ermöglicht werden, entsprechende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.

„Diese Verordnung wird bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, von der Millionen von Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind, einen echten Unterschied machen“, sagte der Handelskommissar Valdis Dombrovskis. Die Kommission nennt unter anderem die Landwirtschaft, Minen und die Textilindustrie als Branchen, in denen Fälle moderner Sklaverei häufig gemeldet werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass nationale Behörden Ermittlungen zu Produkten aufnehmen müssen, die im Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein. Beweise können der Kommission zufolge Berichte von Nichtregierungsorganisationen sein oder auch Videos und Zeugenaussagen von Betroffenen. Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Produkte gar nicht erst auf den Markt oder müssen von den nationalen Behörden umgehend abgesetzt und entsorgt werden. Die Kommission will die Länder mit einer Plattform unterstützen, in der Erkenntnisse über einzelne Produkte gebündelt werden.

Der Sprecher der Nichtregierungsorganisation European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) sieht aber auch Schwächen im Vorschlag der Kommission. Die Organisation setzt sich etwa dafür ein, dass europäische Unternehmen Verantwortung in Fragen der sozialen Gerechtigkeit übernehmen müssen. Kritisiert wird, dass Opfer von Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten nicht entschädigt werden. Möglich sei es – das zeige ein ähnliches Gesetz in den USA.

Wegen Verstößen gegen Menschenrechte ist etwa das Exportland China schon lange im Fokus. Zuletzt hatte etwa das UN-Menschenrechtsbüro in einem Bericht erhebliche Vorwürfe gegen das Land wegen seines Umgangs mit der muslimischen Minderheit der Uiguren erhoben. Diese und andere Randgruppen würden etwa zur Arbeit verpflichtet. Auch in anderen Teilen der Welt – unter anderem in Europa – werden manche Arbeiter etwa auf dem Feld, auf dem Bau oder in der Prostitution nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen als moderne Sklaven ausgebeutet. Die Liste ist lang.

Neben den von der Kommission benannten 27,6 Millionen Zwangsarbeitern weltweit gibt es weitere 22 Millionen, die etwa in erzwungenen Ehen leben und dort vor allem als Hausbedienstete ausgenutzt werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für Migration (IOM) und der Walk Free-Stiftung, die sich gegen Sklaverei engagiert, hervor.

EU-Beamte hatten vorab darauf hingewiesen, dass sich die Verordnung explizit nicht gegen einzelne Firmen oder Regionen richte, sondern gegen konkrete Produkte. Dabei sei es unerheblich, welcher Anteil eines Produkts in Zwangsarbeit hergestellt wurde. Hingegen ist Zwangsarbeit im Dienstleistungssektor vom Gesetzesvorschlag nicht erfasst.

Der ECCJ-Sprecher sagte, dass Zwangsarbeit wegen dieses Gesetzesentwurfs daher wohl nicht abgeschafft werde. Außerdem gebe es strukturelle Schwierigkeiten, überhaupt an Daten zu kommen: „Wie sollen EU-Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften Zwangsarbeit in globalen Wertschöpfungsketten von EU-Unternehmen aufdecken, wenn die Daten dieser Lieferketten weder erfasst noch öffentlich zugänglich gemacht werden?“

Der Vorschlag der Kommission wird vermutlich auch Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft betont, dass es für Unternehmen langfristig ohnehin rufschädigend sei, mit Zwangsarbeit in Verbindung gebracht zu werden. Aber er sagte auch, dass andere Anreize als Gesetze Unternehmen zu verantwortungsvollerem Handeln führen könnten. Er befürchtet, dass das Gesetz zu mehr bürokratischen Kosten führen könnte – ohne entsprechenden Nutzen zu haben.

Die deutsche Position in Bezug auf unter Zwangsarbeit hergestellte Produkte ist klar. Werte und Interessen seien keine Gegensätze, sagte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock kürzlich. „Weil nachhaltiger Wohlstand und Sicherheit mittel- und langfristig nur dort gelingen, wo die Rechte von Menschen gewahrt sind.“ Auf EU-Ebene wolle sich Deutschland dafür einsetzen, dass Produkte aus Zwangsarbeit nicht mehr in die EU gelangen dürfen.

Die EU-Staaten und das Parlament müssen sich nun jeweils auf eine Haltung zu dem Entwurf verständigen. Anschließend müssen beide Seiten miteinander über eine gemeinsame Position verhandeln. Das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren in Kraft treten.