Hamburg unterzeichnet Verträge mit Muslimen

Hamburg (KNA). Während auf dem Rathausmarkt schon die ersten Weihnachtsmarkt-Buden entstehen, wurde im Hamburger Rathaus ein interreligiöser „Meilenstein“ gesetzt: Als erstes Bundesland hat die Freie und Hansestadt am Dienstag Verträge mit drei islamischen Verbänden und den Aleviten geschlossen. Durch die beiden Verträge mit dem DITIB-Landesverband Hamburg, dem Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg „Schura“, dem Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) sowie mit der Alevitischen Gemeinde Deutschlands bestätige der Senat „selbstverständliche Rechte“, die den Religionsgemeinschaften zustehen, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) bei der Unterzeichnung.

Im einzelnen geht es um die Unterhaltung von Kultureinrichtungen, den Bau von Moscheen, die Anstaltsseelsorge und die Bestattung nach den jeweiligen religiösen Vorschriften. Zudem werden höchste islamische Feiertage kirchlichen Feiertagen gleichgestellt. Das heißt, Arbeitnehmer können an Feiertagen unbezahlten Urlaub nehmen und ihre Kinder vom Unterricht befreien lassen. Vor allem wird der Weg frei gemacht für einen weiterentwickelten „Hamburger Religionsunterricht für alle in evangelischer Verantwortung“, an dem schon jetzt Buddhisten, Juden, Muslime und Aleviten, nicht aber Katholiken beteiligt sind: Innerhalb von fünf Jahren soll ein Modell ausgearbeitet werden, bei dem nicht mehr nur evangelische, sondern auch muslimische Lehrkräfte unterrichten können. Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie ihn die Kirchen haben, geht für die Beteiligten mit dem Abkommen aber nicht einher.

Die katholische Kirche beteilige sich nicht am „Hamburger Modell“, weil sie den konfessionellen Religionsunterricht bevorzuge, sagte Weihbischof Hans-Jochen Jaschke auf Anfrage. Das Erzbistum Hamburg respektiere aber das „Hamburger Modell“ und begrüße die Verträge. Katholischen Religionsunterricht gibt es an allen 21 katholischen sowie an derzeit zehn staatlichen Schulen.

Scholz betonte, die Verträge, die sein Vor-Vorgänger Ole von Beust (CDU) 2007 initiiert hatte, seien in jahrelanger sorgfältiger und respektvoller Gemeinschaftsarbeit entstanden. Doch seien sie „keine einseitige Veranstaltung“, da sich umgekehrt auch die Vertragspartner auf die Grundrechte der Demokratie verpflichteten. „Mit der Vertragsunterzeichnung stärken wir das gesellschaftliche Fundament unserer Stadt: Wir alle sind Hamburg“, so der Bürgermeister mit ungewohntem Pathos. Auch die Vertreter der drei islamischen Verbände sprachen von einem „historischen Tag“ und drückten ihre Hoffnung aus, dass andere Bundesländer und Staaten jetzt ähnlich verfahren. Sie dankten dem Senat, den beiden großen Kirchen und vor allem der evangelischen Nordkirche, mit der sie beim Religionsunterricht eng zusammenarbeiten. Ebenso betonten sie die Eintracht, in der die drei Verbände die Verhandlungen geführt hätten.

Die Verträge werden nun der Bürgerschaft zugeleitet, deren Zustimmung als sicher gilt; lediglich die FDP signalisierte Ablehnung, weil die Verträge der Trennung von Religion und Staat widersprächen, sagte Fraktionsvize Anna von Treuenfels dem „Hamburger Abendblatt“ (Dienstag). Zugleich kritisierte sie, dass das Abkommen das Tragen von Kopftuch oder Schleier nicht regele. Lehrerinnen mit Burka, so stellte ein Senatssprecher klar, blieben aber an Hamburger Schulen verboten.

Jüdischer Kongress begrüßt Senatsmehrheit gegen das niederländische Verbot des betäubungslosen Schlachtens

(KNA). Der Europäische Jüdische Kongress (EJC) begrüßt die Entscheidung des niederländischen Senats zum betäubungslosen Schlachten von von Tieren. Mit dem derzeitigen Kompromiss, das Schächten vorerst nicht zu verbieten, werde die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen gewahrt und zugleich der Tierschutz berücksichtigt, betonte EJC-Präsident Mosche Kantor am Mittwoch, den 13. Juni in Brüssel. Eine Mehrheit im niederländischen Senat hatte sich am Dienstag, den 12. Juni gegen ein Verbot ausgesprochen. Zuvor hatte der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Henk Bleker, mit religiösen Gemeinschaften einen Kompromiss ausgehandelt, demzufolge das geschlachtete Tier binnen 40 Sekunden das Bewusstsein verlieren muss; anderenfalls muss das Tier getötet werden. Eine niederländische Tierschutzpartei hatte das Verbot im vergangenen Jahr beantragt. Kritiker sahen in dem möglichen Verbot eine Einschränkung der Religionsfreiheit von Juden und Muslimen, die Fleisch nur dann essen dürfen, wenn die Tiere entsprechend bestimmter Vorschriften geschlachtet wurden.

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