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Hamburg setzt Staatsvertrag fort

hamburg

Die Hamburger Regierungskoalition will weiter mit Muslimen zusammenarbeiten. Erwartungsgemäß lehnt die Union das Vertragswerk ab. (iz, KNA). Die Hansestadt Hamburg war das erste Bundesland, das mit muslimischen Gemeinschaften einen Staatsvertrag […]

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Kein ordentliches Lehrfach in Berlin

Kai Wegner Berlin CDU Wahlsieger Populismus

Hat sich der CDU-geführte Berliner Senat von einem seiner Prestigeprojekte verabschiedet? (KNA). Überraschung vor Ostern: Ein vom Berliner Senat verabschiedeter Gesetzentwurf sieht nicht vor, dass Religion als ordentliches Schulfach eingeführt […]

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Berlin und das Kopftuch – alles andere als neutral

Kopftuch Berlin Schule

Welchen Ausgang der Streit um Kopftuch und Neutralitätsgesetz in Berlin nimmt, hängt von einer künftigen Koalition ab. (iz). Am 12. Februar wurde in Berlin – dieses Mal mit weniger Fehlern […]

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Senat lobt Staatsverträge mit Muslimen

(KNA/IZ). Der Hamburger Senat hat eine positive Bilanz über die vor zehn Jahren abgeschlossenen Staatsverträge mit drei muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde gezogen. Sie böten eine gute Grundlage für […]

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Zehn Jahre Hamburger Staatsvertrag: Es bleibt noch einiges offen

Hamburg

Als Hamburg 2012 einen Staatsvertrag mit muslimischen Verbänden abschloss, war das Bundesland Vorreiter. Aus Sicht von ExpertInnen war das ein wichtiger Schritt zu einer rechtlichen Integration des Islam in Deutschland. […]

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Berlin: Expertenkommission veröffentlicht Handlungsempfehlungen für „ein Miteinander ohne Diskriminierung“

Kopftuch

(iz). Nach den Angriffen auf MuslimInnen und MigrantInnen in Hanau richtete der Senat eine „Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus in Berlin“ ein, die sich auf ihrer letzten Sitzung im Juni 2023 auflöste. […]

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Berlin: Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert Abschaffung des Neutralitätsgesetzes

Berlin (KNA). Eine Expertenkommission gegen antimuslimischen Rassismus fordert laut einem Medienbericht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Berlin. Das Gesetz sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schreibt die Kommission in ihrem Abschlussbericht, wie der rbb am Donnerstag berichtete.

Das Berliner Neutralitätsgesetz gilt seit 2005 und verbietet weitgehend das Tragen religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes, vor allem in der Justiz und im Bildungswesen. Es ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Die „Expertenkommission antimuslimischer Rassismus“ wurde 2021 als Reaktion auf den Terroranschlag in Hanau eingesetzt. Sie übergibt an diesem Donnerstag die Handlungsempfehlungen an den Senat als Auftraggeber. Sie sollen demnach auf der Website der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung veröffentlicht werden. „Der Berliner Senat wird sich mit den Empfehlungen befassen und sie in die Weiterentwicklung seiner Präventions-Maßnahmen einbeziehen“, erklärte die Senatorin für Antidiskriminierung, Lena Kreck (Linke).

An der Expertenkommission beteiligt waren Vertreter der Evangelischen Hochschule Berlin, der Alice Salomon Hochschule, der Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage, des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sowie Delegierte des „Islamforum Berlin“.

Weiter beklagen die Kommissionsmitglieder in dem Bericht laut rbb, dass bei der Aufnahme von Straftaten durch die Polizei antimuslimische Motive zu oft übersehen, nicht verstanden oder ignoriert würden. Zudem betrachtet die Kommission die Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch. Die Beobachtung von muslimischen Personen und Organisationen durch die Behörde komme dabei häufig einer Vorverurteilung gleich, heißt es. Entsprechend solle ein „Sonderbeauftragter für Rassismuskritik“ im Verfassungsschutz installiert werden.

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Berliner Koalition will Neutralitätsgesetz von Urteil abhängig machen

Berlin (KNA). Die Berliner rot-grün-rote Koalition will den Bestand des geltenden Neutralitätsgesetzes von einem noch ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig machen. Man wolle abwarten, „was dabei rauskommt und diese Rechtsprechung dann entsprechend umsetzen“, sagte Grünen-Politikerin Bettina Jarasch am Montag bei der Vorstellung des neuen Koalitionsvertrags in Berlin. Darin heißt es: „Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an.“

Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.

Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.

Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll.

Andersdenkende immer häufiger ein Dorn im Auge: Randaliererinnen von FEMEN stören Berliner Islamwoche

(iz). Es hätte ein ungestörter zweiter Abend der dreitägigen Berliner Islamwoche 2014 werden sollen. Zumindest hätte alles nach Plan verlaufen sollen, wäre es nach den OrganisatorInnen und den meisten Gästen gegangen. Das Event ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil der muslimischen Gemeinschaft in der Hauptstadt geworden. Es zieht auch immer mehr Interesse von Seiten der Berliner Zivilgesellschaft an.

Nicht jedem passt das. Bereits im Vorfeld wurde in öffentliche Briefen und in einem Boulevardblättchen gegen diese neue deutsche Tradition aus der zweiten Reihe geschossen. In dem beunruhigenden Trend, Andersdenkende zu stören, anstatt mit ihnen zu diskutieren, reihten sich am Donnerstag, den 20. März auch Mitglieder des Demonstrationskollektivs FEMEN ein.

Mitten in ein Podiumsgespräch sprangen die leicht bekleideten Damen unerwartet auf die Bühne und hielten Banner hoch, auf denen sie ihren Unmut gegenüber den religiösen Ansichten anderer zum Ausdruckt brachten. Nach Berichten von Anwesenden und Mitgliedern des anwesenden IZ-Teams „muss ein großes Lob an die Veranstaltung ausgesprochen“ werden. Sie hätten abgewartet und angemessen reagiert. Die Unterbindung der Störung sei der Polizei überlassen worden. Nachdem die Randaliererinnen unter lautem Geklatsche und Gelächter abgeführt wurden, setzten die Teilnehmer ihre Diskussion fort.

Die Beobachtung eines Besuchers, wonach „heute sehr viel mehr Kameras als gestern vor Ort waren“, erhärtet die Mutmaßung Berliner Muslime, dass das keine spontane Unmutsbezeugung der FEMEN-Mitgliederinnen war. Verstärkt wird diese Ahnung durch die Deklaration der Organisation. Darin finden sich die stellenweise die gleichen Behauptungen und Formulierungen, wie sie schon in einem Brandbrief zu finden waren, der sich zuvor gegen die Organisatoren und ihre Gäste richtete. Dass FEMEN glaubt, ein Redner werde angeblich von einem „europäischen Verfassungsschutz“ beobachtet, belegt erneut, dass noch erheblicher Aufklärungsbedarf in der Islamdebatte besteht. (sw)

Hansestädte haben die Nase vorn bei Verhandlungen mit Muslimen

Bremen/Köln (iz). Nach der Hansestadt Hamburg ist es wieder eine Hansestadt, die einen Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften unterzeichnet hat. In Bremen und Bremerhaven sind von nun an islamische Feiertage, die Besetzung einiger, öffentlich-rechtlicher Gremien, Bestattungsrituale oder der Bau von Moscheen vertraglich geregelt.

Mit diesem Staatsvertrag gehört der Islam nun auch zu Bremen. Zuvor hatte Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Islam in die Hansestadt „eingebürgert“.

Zu den Unterzeichnern des Bremer Staatsvertrags gehören neben der Schura Bremen auch der Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen (DİTİB), unter dem erfolgreichen Vorsitzenden Yılmaz Kılıç aus Melle und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Alle Beteiligten, angefangen vom Bremer Senat über Kirchen, Moscheen und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen bewerten den Staatsvertrag als einen „Meilenstein“ und wichtige Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit.

Den islamischen Religionsgemeinschaften ist es nun gesetzlich erlaubt, Moscheen mit Kuppeln und Minarette zu bauen, sofern diese sich mit den geltenden Baugesetzen vertragen. Außerdem bekennen sich beide Seiten ausdrücklich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass dieser Punkt in dem Vertragstext ausdrückliche Erwähnung findet, weist auf eine offene Wunde in der Einwanderergesellschaft hin: Noch immer gibt es in den oftmals patriarchalischen Familienstrukturen vieler Muslime, Araber und Türken Defizite bei der geschlechtlichen Gleichstellung.

Dies hat aber im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung in der Mehrheitsgesellschaft überhaupt keine Grundlage in der islamischen Religion. Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen und geschlechtliche Diskriminierung haben vorislamische Zusammenhänge, die öffentlich auch klar benannt werden müssen. Kulturelle Eigenschaften mit pseudoreligiösen Merkmalen zu vermischen, bringt die Migrantencommunity nicht voran. Bei der Geschlechtergleichstellung müssen sich viele Muslime noch weiter anstrengen. Der kulturelle, soziale und wirtschaftliche Erfolg der muslimischen Frau sollte die Männer nicht irritieren.

In dem Bremer Vertragstext finden weiterhin Abkommen zu Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen, die Beteiligung in öffentlich-rechtlichen Institutionen, zum Beispiel in den Rundfunkräten sowie die Achtung islamischer Speisevorschriften für die Bremer Muslime Erwähnung. Des Weiteren können sich die Muslime an islamischen Feiertagen wie dem Ramadan-Ende und dem Opferfest unbezahlten Urlaub nehmen und die Kinder vom Schulunterricht befreien lassen. Muslimische Schüler bekommen grundsätzlich frei an den Feiertagen und müssen nicht, wie früher, um Erlaubnis bei der Schulleitung fragen.

Daneben müssen Betriebe ihrem Personal an diesen Tagen die Teilnahme an dem Gebet erlauben, falls seitens des Arbeitgebers keine ernstzunehmenden Gründe dagegen sprechen. Weitere wichtige Fragen, wie etwa der Schwimm- und Religionsunterricht oder die Speisevorschriften auf Klassenfahrten, finden in dem Staatsvertrag keine Erwähnung. Diese müssen aber ebenso schnell geklärt werden.

In dem Stadtstaat (Bremen und Bremerhaven) leben nach Schätzungen etwa 50.000 Muslime. Diese bekommen durch den Vertrag, zwar mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten im Alltag. Dennoch bedeutet ein Staatsvertrag noch keinen Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erst dadurch wäre es aber möglich, auf „gemeinsamer Augenhöhe“ zu diskutieren, wie so oft von Integrationsexperten gefordert wird. Erst durch einen Körperschaftsstatus können wichtige Mitspracherechte und nötige Finanzmittel für eine qualitativ wertvolle Arbeit beansprucht werden.

Sie müssen aber auch mehr Finanzmittel bekommen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten zu professionalisieren und geeignete sowie dringend benötigte Fachkräfte einzustellen. Bei der Finanzmittelvergabe und der zukünftigen Einstellungspraxis des Landes Bremen wird sich herausstellen, ob sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche und zivile Organisationen wirklich über diesen Staatsvertrag freuen und es ernst meinen oder ob dies nur Politik mit Symbolcharakter ist.

Man muss sich nichts vormachen: Es geht hier auch um die Verteilung von knappen Ressourcen. Wo Geld und Macht geteilt werden, muss jeder zu Kompromissen bereit sein. Mit der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften und der Unterzeichnung des Staatsvertrags kommt ein weiterer „Akteur“ hinzu, den die etablierten Kräfte als Konkurrenz ansehen könnten.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Situation zu neuen Kooperationen und gegenseitigem Nutzen führen wird; ein Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Eine „win-win-Situation“ gewissermaßen, in der alle Seiten profitieren und keiner verliert.

Zum Autor:
Yasin Bas ist Politologe, Historiker, Autor und freier Journalist. Zuletzt erschienen seine Bücher: „Islam in Deutschland – Deutscher Islam?“ sowie „nach-richten: Muslime in den Medien“.