(KNA/IZ). Der Hamburger Senat hat eine positive Bilanz über die vor zehn Jahren abgeschlossenen Staatsverträge mit drei muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde gezogen. Sie böten eine gute Grundlage für eine Kooperation zwischen der Stadt und den Religionsgemeinschaften, heißt es in einem Bericht an die Bürgerschaft. Als erstes Bundesland hatte der Stadtstaat im November 2012 […]
(KNA/IZ). Der Hamburger Senat hat eine positive Bilanz über die vor zehn Jahren abgeschlossenen Staatsverträge mit drei muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde gezogen. Sie böten eine gute Grundlage für eine Kooperation zwischen der Stadt und den Religionsgemeinschaften, heißt es in einem Bericht an die Bürgerschaft.
Als erstes Bundesland hatte der Stadtstaat im November 2012 Verträge mit muslimischen Dachverbänden geschlossen. Sie regeln unter anderem ihre Rechte auf Unterhaltung von Kultureinrichtungen, den Bau von Moscheen, die Anstaltsseelsorge und die Bestattung nach deren jeweiligen Vorschriften. Vertragspartner sind neben der Alevitischen Gemeinde der deutsch-türkische Moscheeverband DİTİB, der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) und die Schura – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg.
In den Verträgen bekennen sich die Unterzeichner zur Anerkennung der Gleichstellung von Mann und Frau und allen anderen Werten des Grundgesetzes. Zudem werden höchste Feiertage kirchlichen Gegenstücken gleichgestellt und die Grundlagen für den Hamburger “Religionsunterricht für alle“ definiert.
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