Wie die Zunge im Zaum halten?
„Wenn eine falsche Handlung wie Verleumdung die Rechte anderer beeinträchtigt, gibt es eine Bedingung, die erfüllt werden muss: Nämlich dass die Dinge zur betreffenden Person in Ordnung gebracht werden. Wer sich schlecht geäußert hat, muss sich öffentlich entschuldigen und die Worte zurücknehmen.“ Schaikh Habib Bewley „O ihr, die ihr Iman [Vertrauen in und auf Allah] habt! […]
4.05.2022 Naima Chaudhry 7 Min. Lesezeit
Foto: alfa27, Adobe Stock
„Wenn eine falsche Handlung wie Verleumdung die Rechte anderer beeinträchtigt, gibt es eine Bedingung, die erfüllt werden muss: Nämlich dass die Dinge zur betreffenden Person in Ordnung gebracht werden. Wer sich schlecht geäußert hat, muss sich öffentlich entschuldigen und die Worte zurücknehmen.“ Schaikh Habib Bewley
„O ihr, die ihr Iman [Vertrauen in und auf Allah] habt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist ein Verbrechen. Und spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So habt Taqwa vor Allah. Wahrlich, Allah ist Gnädig, Barmherzig.“ (Al-Hudschurat, Sure 49, 12)
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