Gibt es eine Jurisprudenz für Gemeinschaften mit Minderheitenstatus? Gedanken zum so genannten „Fiqh Al-Aqallijat“. Von Hassan Ritter, Leipzig
Hassan Ritter sieht im „Fiqh al-Aqallijat“ eine Fortsetzung der islamischen Rechtstradition für Minderheiten. Behandelt werden etwa Gebetszeiten im Norden, Zakat, Unreinheit und Zinsen.