Gibt es eine Jurisprudenz für Gemeinschaften mit Minderheitenstatus? Gedanken zum so genannten „Fiqh Al-Aqallijat“. Von Hassan Ritter, Leipzig
(iz). Fünftens könnte unter muslimischen Minderheiten, die nicht über mindestens einen ausreichend qualifizierten Gelehrten beziehungsweise Richter verfügen, schließlich ein Prinzip zur Geltung kommen, das insbesondere von malikitischen Gelehrten artikuliert wurde. Demnach kann die muslimische Gemeinschaft, falls es keinen qualifizierten Richter unter ihnen gibt, als Gruppe in Form einer Konsultation die Position eines solchen Richters einnehmen. […]
11.07.2007 Hassan Ritter 3 Min. Lesezeit
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