Lebenspraxis: freiwilliges Fasten jenseits des Ramadan

Nicht nur im Ramadan: Viele Muslime fasten auch freiwillig. An bestimmten Tagen der Wochen oder entsprechend unseres Kalenders.

22.11.2006 Yasin Alder 4 Min. Lesezeit
Dattel freiwillig fasten

Foto: Anna Tarazevich, Pexels

(iz). Neben den fünf täglichen Pflichtgebeten gibt es auch zusätzliche, empfohlene Gebete, die auf die Sunna des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, zurückgehen, und die vor und/oder nach den Pflichtgebeten sowie zu anderen besonderen Zeiten verrichtet werden können.

Hierzu gehört auch das freiwillige Gebet in den Nachtstunden, das auch im Qur’an erwähnt wird. Wie bei den Gebeten gibt es auch beim Fasten zusätzliches, freiwilliges Fasten über das verpflichtende Fasten im Monat Ramadan hinaus. Es geht ebenfalls auf die Praxis des Propheten zurück und wird auch von vielen Muslimen praktiziert.

Foto: elimrex2009, Adobe Stock

Zusätzliche, über die Pflicht hinausgehende gottesdienstliche Handlungen haben im Islam einen besonderen Stellenwert. Dieser wird deutlich in der bekannten Überlieferung vom Propheten, in der Allah selbst sagt:

„Mein Knecht nähert sich Mir nicht mit etwas, das Ich mehr liebe als das, was Ich ihm zur Pflicht auferlegte. Mein Knecht fährt fort, sich mir durch zusätzliche Frömmigkeit zu nähern, bis Ich ihn liebe. Und wenn Ich ihn liebe, bin Ich sein Hören, mit dem er hört, sein sehen, mit dem er sieht, seine Hand, mit der er greift, sein Fuß, mit dem er geht. Wenn er Mich (um etwas) bittet, werde Ich es ihm gewiss gewähren, und wenn er Mich um Beistand bittet, werde Ich ihm gewiss Zuflucht geben.“ (Al-Bukhari)

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