Legitimierung durch die Hintertür? Völkermordklage gegen Myanmar
Die Völkermordklage des afrikanischen Staates Gambia gegen die Regierung Myanmars erregte 2019 Aufsehen. Im Februar 2021 war die beklagte Regierung weggeputscht. Jetzt beginnen die Anhörungen – in einer komplizierten Situation. Von Sabine Kleyboldt (KNA). Am 21. Februar begannen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Anhörungen im Völkermordprozess gegen Myanmar. Das westafrikanische Gambia hatte […]
07.03.2022 .Redaktion 3 Min. Lesezeit
Foto: <a href=https://www.flickr.com/photos/jbdodane/>jbdodane</a>, via flickr | Lizenz: <a href=https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/>CC BY-NC 2.0</a>
Die Völkermordklage des afrikanischen Staates Gambia gegen die Regierung Myanmars erregte 2019 Aufsehen. Im Februar 2021 war die beklagte Regierung weggeputscht. Jetzt beginnen die Anhörungen – in einer komplizierten Situation. Von Sabine Kleyboldt
(KNA). Am 21. Februar begannen vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag die Anhörungen im Völkermordprozess gegen Myanmar. Das westafrikanische Gambia hatte 2019 im Namen der 57 Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit Klage erhoben wegen mutmaßlichen Völkermords an den muslimischen Rohingya. In den vier Anhörungen geht es bis 28. Februar um Einwände Myanmars gegen das Verfahren, wie das oberste UN-Gericht mitteilte. Doch Gambias Klage betraf eine Regierung, die am 1. Februar 2021 vom Militär aus dem Amt geputscht wurde. Das macht die Sache ungleich komplizierter.
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