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Migrantenorganisationen fordern gleichberechtigte Teilhabe

Foto: allianzgegenhass.de

Berlin (KNA). Migrantenorganisationen fordern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und eine angemessene Vertretung in Politik und Gremien. Dazu stellten sie am 25. August in Berlin den Entwurf eines „Bundespartizipationsgesetzes“ vor. Es soll die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Personen mit Migrationsgeschichte und Personen mit Diskriminierungserfahrung“ ermöglichen und „strukturelle Benachteiligungen“ beheben, heißt es darin.

Michael AlliMadi vom Vertreterrat der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) betonte, dass 26 Prozent der Menschen in Deutschland einen sogenannten Migrationshintergrund hätten.

Die BKMO beklagte, dass es etwa im Bundeskabinett keine einzige Person mit Rassismuserfahrung gebe und die Chefetagen deutscher Unternehmen „immer noch überwiegend weiß, männlich und westdeutsch“ besetzt seien. Menschen mit Migrationsgeschichte hätten aufgrund von strukturellen Benachteiligungen schlechtere Bildungsaussichten oder schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und im Gesundheitssystem. Fehlende Teilhabechancen hätten gravierende Konsequenzen für alle, da sie mit hohen Folgekosten verbunden seien und sich negativ auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirkten.

AlliMadi äußerte sich zuversichtlich über die Chancen eines Gesetzgebungsverfahrens, da SPD, Linke und Grüne ein entsprechendes Gesetz in ihren Wahlprogrammen aufgenommen hätten und es auch „bei der FDP und in der CDU deutlich Bewegung“ gebe. Die Türkische Gemeinde in Deutschland hatte bereits 2013 einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der nun vorgestellte Entwurf wurde vom Osnabrücker Rechtswissenschaftler Thomas Groß im Auftrag der BKMO erstellt. Er sieht die Aufnahme der gleichberechtigten Teilhabe, der Förderung der Integration sowie den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung als Staatsziel ins Grundgesetz vor.

Weitere Elemente sind: eine gesetzliche Definition von Menschen mit Migrationsgeschichte und Diskriminierungserfahrung; eine abgestufte Regelung zur repräsentativen Vertretung von Migranten in Verwaltung und öffentlichen Gremien; ein kommunales Wahlrecht, Bildungsmaßnahmen und Anreize zum Erwerb der Staatsangehörigkeit; die Errichtung eines Bundespartizipationsrats; die Unterstützung der Polizeiarbeit durch verstärkte Prävention, Vertrauensbildung, Verbot von „Racial Profiling“ und eine beim Bundestag angesiedelte Kontrollkommission; die Erhöhung des Opferschutzes im Antidiskriminierungsrecht sowie ein Integrationsmonitoring mit regelmäßiger Berichterstattung an den Bundestag.