Grundlagentext darüber, warum üble Nachrede und Verleumdung im Islam so verpönt sind. „O ihr, die ihr Iman [Vertrauen in und auf Allah] habt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist […]
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Grundlagentext darüber, warum üble Nachrede und Verleumdung im Islam so verpönt sind. „O ihr, die ihr Iman [Vertrauen in und auf Allah] habt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist […]
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Themenschwerpunkt über soziale Medien und ihre Folgen: Zu den Gefahren und Nebenwirkungen der heutigen Nutzung von Medien zählt der respektlose Gebraucht von Worten. „O ihr, die ihr Iman (Vertrauen in […]
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Berlin (dpa, iz). Es geht um eine Zeigefinger-Geste im Netz: Fußball-Nationalspieler Antonio Rüdiger wollte sich mit einer Anzeige gegen Kritik von Journalist Julian Reichelt wehren, ist damit aber gescheitert. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte auf dpa-Anfrage mit, ein Ermittlungsverfahren gegen Reichelt mangels Tatverdachts eingestellt zu haben.
Im Frühjahr war bekanntgeworden, dass sich der Fußballstar gegen Internet-Posts des Journalisten, der früher „Bild“-Chefredakteur war und schon seit längerem für das Portal „Nius“ in verantwortlicher Position arbeitet, zur Wehr setzen will. Es ging bei den Ermittlungen um Vorwürfe der Beleidigung und Volksverhetzung.
Im Kern dreht sich der Fall um einen viel diskutierten Instagram-Beitrag des Profis von Real Madrid rund um den Fastenmonat Ramadan. In dem Beitrag hatte der praktizierende Muslim Rüdiger ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet.
Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt in den Himmel. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan.
Reichelt war überzeugt, dass Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste zeigt. Der Abwehrspieler konterte, dass er sich nicht als „Islamist“ verunglimpfen lassen wolle. Reichelts Kritik, die er im Internet in mehreren Beiträgen postete, führte dazu, dass Rüdiger gegen ihn Strafanzeige stellte, der Deutsche Fußball-Bund (DFB) meldete die Angelegenheit zudem bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte aus, dass eine Strafbarkeit wegen Beleidigung beziehungsweise übler Nachrede oder Verleumdung nicht gegeben sei. „Die Posts stellen keine Tatsachenbehauptungen, sondern – wie sich aus dem Gesamtkontext ergibt – bloße Werturteile dar.“
Auch in Abwägung mit der Freiheit der Meinungsäußerung könne kein hinreichender Tatverdacht bejaht werden. Auch den Vorwurf der Volksverhetzung sehen die Ermittler nicht als erfüllt an.
Das Zeichen ist eine typische Geste bei Muslimen und Teil des Gebets. Der gestreckte Zeigefinger symbolisiert den Glauben an den einen und einzigartigen Gott („Tauhid“). Das Zeichen ist der sichtbare Ausdruck des islamischen Glaubensbekenntnisses, in dem bezeugt wird, dass es neben dem einen Gott („Allah“) keine anderen Götter gibt (Monotheismus).
Das Bundesinnenministerium hatte im Frühjahr rund um die Debatte zu dem Fingerzeig mitgeteilt: „Der sog. ‚tauhid‘-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet.“
Nach Einschätzung des Ministeriums ist der sogenannte „tauhid“-Finger als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. „Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen.“
Insofern könne das Zeigen des „sogenannten ‚tauhid‘-Fingers in bestimmten Kontexten als Zeichen einer salafistischen bzw. islamistischen Radikalisierung angesehen werden, wenn Akteure sich bewusst dieser Mehrdeutigkeit bedienen.“ Hier komme es auf die Betrachtung im Einzelfall an.
(iz). Es sind kleine Sensationen aus der Welt des Edward Snowden, die uns Medienmacher leider nicht wirklich überraschen können. Spiegel-Online berichtet in diesen Tagen, dass der britische Geheimdienst GCHQ unliebsame Menschen online verleumden und diskreditieren wollte.
„Die Geheimdienste haben sich mit der Macht ausgestattet, vorsätzlich den Ruf von Leuten zu ruinieren und deren politische Aktivität im Netz zu stören“, schreibt der Snowden-Vertraute Glen Greenwald. Die Dienste sollen dabei nicht etwa nur gegen muslimische Terroristen agieren, was eine ihrer legitimen Aufgaben ist, sondern auch dann, wenn es keine erkennbare Verbindung zu Terrorismus oder einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gibt.
Für derartige Grenzüberschreitungen gibt es auch in Deutschland einige praktische Indizien. Vor einigen Jahren war es zum Beispiel die dubiose Webseite „Sicherheit heute“, die ungeniert Gerüchte, Assoziationen und Fakten gegen Muslime verbreitete. Es war ein offenes Geheimnis, dass die Seite im Umfeld von einschlägigen Geheimdiensten agierte. Einige prominente IslamkritikerInnen in Deutschland sind auch heute noch offen für „Vorfeldorganisationen des Verfassungsschutzes“ aktiv und „agitieren mit Tatsachen“ – natürlich ohne jede Transparenz bezüglich ihrer eigenen Finanzierung, auch gegen Muslime. Ihre Unabhängigkeit muss selbstverständlich in Frage gestellt werden, zumal sie die Ausrichtung von Verfassungsschutzberichten immer wieder mitbeeinflussen konnten.
Auch diese Zeitung wurde, ausschließlich mit dem Ziel der Rufschädigung, in diversen VS-Berichten in die Nähe des unbestimmten „Islamismusbegriffes“ gerückt. Es mag hierzulande muslimische Verbrecher oder muslimische Ideologen geben, der unbestimmte Begriff des „Islamismus“ ist aber geradezu eine Einladung, Andersdenkende mit Terror in Verbindung zu bringen und so – insbesondere im Internet – zu verleumden. Natürlich sind von diesen Machenschaften längst nicht nur Muslime betroffen, wir sprechen hier über ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Auch der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtsaktivist Ralf Gössner kann zum Beispiel ein Lied davon singen, wie leicht man in Deutschland – 38 lange Jahre – Ziel einer Überwachung wird und wie lange es dauern kann, sich mit Hilfe von Gerichten von dieser Rufschädigung wieder zu befreien. Es ist an der Zeit, dass die Gesellschaft und an echter Kritik interessierte Journalisten sich von den subjektiven Motiven der „Panikmacher“ distanzieren. Mit anderen Worten, Kritik muss sein, aber offen und fair.
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