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187 Übergriffe im 3. Quartal 2019

Ausgabe 295

Foto: Cemil Sahinöz

„Islamfeindlichkeit äußert sich auf vielfältige Weise – die in der Statistik enthaltenen Straftaten sind nur die Spitze des Eisbergs, denn viele alltägliche Übergriffe, Beleidigungen und Diskriminierungen gegen Muslime werden gar nicht erst erfasst.“ Ulla Jelpke

(iz). Am 13. November dieses Jahres stellten mehrere Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Hintergründen und Ausmaß der Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Straftaten im dritten Quartal 2019.

Studien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, so die Parlamentarier hätten auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Bevölkerungsanteils gegenüber MuslimInnen ergeben. Diese in Teilen des Landes verankerte Muslimfeindlichkeit äußere sich ihrer Ansicht nach auch „in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie Anschlägen auf Moscheen, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis zu Brandanschlägen reichen“.

Eine Regeländerung, die seit Januar 2017 in Kraft getretenen ist, erleichtert die Beantwortung einer solchen Anfragen. Ab diesem Datum wurde der ­Themenfeldkatalog der „politisch motivierten Kriminalität (PMK)“ beim Oberthema Hasskriminalität um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ erweitert. Das war eine der Forderungen von MuslimInnen und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen im Umgang mit dem ­Phänomen.

Die LINKE-Abgeordneten wollten unter anderem von der Bundesregierung ­wissen, wie viele Aufmärsche gegen muslimische Einrichtungen – unter dem Deckmantel einer angeblichen „Islamisierung Europas“ – im angefragten Zeitraum stattfanden. Erbeten wurden auch Zahlen zu antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten Straftaten im dritten Quartal 2019. Mehrere Fragen zielten auf Tatverdächtige, die Menge an Ermittlungsverfahren und Verurteilten ab.

Am 2. Dezember antwortete die Bundesregierung auf die vorgelegten Fragen. Ihrem Erkenntnisstand seien im dritten Quartal (Stand: 14. November) 187 ­Delikte mit dem Unterthema „islamfeindlich“ gemeldet worden. 25 Straftaten aus diesem Segment richteten sich gegen die Kategorie „Religionsstätte/Moschee“. Seit 1. Januar 2019 erfolge eine bun­desweit abgestimmte Erfassung von ­„Angriffszielen“ und „Tatmitteln“, heißt es in dem Dokument.

Die beigefügte tabellarische Aufstellung der einzelnen Übergriffe macht klar, dass diese mehrheitlich in Westdeutschland und Berlin stattfanden. Das Gleiche gilt für die (nur) acht festgenommenen Tatverdächtigen – sechs in Hessen sowie je einer in Berlin und Bayern.