Die Muslime und ­ethisches Wirtschaften (2)

(iz). Das wohl bekannteste Charakteristikum der islamischen Finanzwirtschaft ist das Verbot von verzinstem Geldverleih. Darlehen gegen Zinsen zu gewähren, ist daher nicht statthaft. Einzig der Handel ist erlaubt. Dadurch wird das Leistungsprinzip in den Vordergrund gestellt und als Legitimation für den Gewinn gesehen. Hingegen wird beim Geldverleih gegen Zins gerade dieses Leistungsprinzip untergraben und der […]

26.07.2017 Souheil Thabti 7 Min. Lesezeit

Foto: Max Pixel

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