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Düsseldorfer Muslime setzen sich gerichtlich erneut gegen rechtswidrige Meinungsäußerung durch

Foto KDDM

Düsseldorf (KDDM). Nachdem das Landgericht Frankfurt a.M. im Juli 2021 dem Medium „Tichys Einblick“ einstweilig untersagt hatte, ein Vorstandsmitglied als „mutmaßlich islamistischer Akteur“ zu bezeichnen – und es als eine rechtswidrige Meinungsäußerung eingestuft hat, hat der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) im März 2021 einen weiteren juristischen Erfolg gegen Tichys Einblick erringen können.

In einem Artikel des Onlinemagazins „Tichys Einblick“ wurde rechtswidrig behauptet, dass Mitglieder des Kreises der Düsseldorfer Muslime vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt werden. Gegen diese Fake-News sind wir gerichtlich vorgegangen. Unterlassungsansprüche konnten bereits zuvor erfolgreich gegen Tichy durchgesetzt werden. Die NRZ berichtete. Tichy war jedoch der Auffassung, dass sie nicht verpflichtet seien, eine Richtigstellung abzudrucken.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Das LG Frankfurt folgte nun der Rechtsauffassung unserer Rechtsanwälte und verurteilte Tichy zum Abdruck der Richtigstellung. Denn die Aussage war eine deutlich unwahre Tatsachenbehauptung, die auf eine erhebliche und fortdauernden Rufbeeinträchtigung für den KDDM abzielte. Das Landgericht Frankfurt am Main teilte insbesondere nicht die Auffassung der Gegenseite, wonach die aufgestellte Behauptung mehrere Interpretationsweisen zulasse und sie deshalb als Meinungsäußerung gewertet werden könne.

Tichys Einblick muss zahlen

Außerdem vermochte es die Gegenseite ebenfalls keine konkreten Tatsachen vorzulegen, welche ihre Behauptung gestützt hätte. Tichy wurde zudem verurteilt, die Rechtsverfolgungskosten der Richtigstellung und einer früheren Abmahnung zu erstatten.  

Der Kreis der Düsseldorfer Muslime ist über den Ausgang des Verfahrens erleichtert und bedankt sich bei der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg für die juristische Beratung sowie professionelle Unterstützung.

Die komplette Pressemitteilung kann auch hier nachgelesen werden.