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Hassprediger Eric Zemmour vor Menschenrechtsgericht gescheitert

Foto: Macri Roland, Shutterstock

Straßburg (KNA/iz). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde des französischen Rechtsextremisten Eric Zemmour zurückgewiesen, der sich für Hetze gegen den Islam auf die Meinungsfreiheit berufen wollte. Die Richter in Straßburg stellten vielmehr in ihrer Entscheidung fest, die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sei in diesem Fall in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, um die Rechte anderer zu schützen.

Der prominente Journalist Zemmour, der 2022 auch für das Amt des französischen Staatspräsidenten kandidierte, hatte 2016 in einer Fernseh-Talkshow die im Land lebenden Muslime generalisierend als „Invasoren“ und „Dschihadisten“ dargestellt und sie vor die Wahl gestellt, sich zwischen dem Islam und Frankreich zu entscheiden. Französische Gerichte verurteilten ihn in mehreren Instanzen wegen Aufstachelung zu Diskriminierung und Hass und erlegten ihm eine Strafe von zunächst 5.000 Euro, dann 3.000 Euro auf.

Der EGMR sah Zemmours Recht auf freie Meinungsäußerung nicht unzulässig beeinträchtigt. Zum einen seien abwertende Behauptungen wie die einer muslimischen „Kolonialisierung“ Frankreichs geeignet, die Gesellschaft zu spalten. Daher hätten nationale Gerichte hier einen weiten Ermessensspielraum. Zum zweiten hätte Zemmour auch als Gast einer TV-Show seinen „Pflichten und Verantwortlichkeiten“ als Journalist Genüge tun und die Wirkung seiner Worte bedenken müssen.

Drittens habe er sich nicht auf Islamkritik beschränkt, sondern zum Ausschluss von Muslimen insgesamt aufgerufen. Insoweit seien der Eingriff in die Meinungsfreiheit durch die französische Justiz gerechtfertigt und die Geldstrafe angemessen, urteilte der EGMR.