HRW kritisiert gezielte israelische Operationen in Gaza

Die anhaltende Blockade der humanitären Hilfe durch die israelische Armee hat bei humanitären Organisationen und Vertretern der Welt gleichermaßen heftige Kritik hervorgerufen.

30.11.2024 .Redaktion 3 Min. Lesezeit
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Foto: Anas-Mohammed, Shutterstock

(IPS). Ein neuer Report von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) besagt, dass die militärischen Praktiken von Tel Aviv in Gaza Kriegsverbrechen darstellen. Der am 14. November veröffentlichte Bericht beschreibt das Ausmaß der Destruktion im Gazastreifen über einen Zeitraum von 13 Monaten, in dem die IDF eine Kampagne zur „absichtlichen, kontrollierten Zerstörung von Häusern und ziviler Infrastruktur“ durchführten, um Millionen von Menschen aus ihren Gebäuden zu vertreiben und so viel Schaden wie möglich anzurichten. Von Oritro Karim

UN-Ausschuss: Israel erfüllt seine Verpflichtungen nicht

Der Sonderausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung israelischer Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber in den besetzten Gebieten betreffen, hat erklärt, dass „der Einsatz von KI-gestützter Zielerfassung durch das israelische Militär mit minimaler menschlicher Aufsicht in Kombination mit schweren Bomben die Missachtung Israels seiner Verpflichtung unterstreicht, zwischen Zivilisten und Kombattanten zu unterscheiden und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Tod von Zivilisten zu verhindern.“

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Foto: IDF Spokesperson's Unit, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY-SA 3.0

HRW forderte auch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) auf, eine Untersuchung durchzuführen. Um das humanitäre Völkerrecht ordnungsgemäß einzuhalten, sei es für die israelischen Behörden unerlässlich, Evakuierungsbefehle vor den Bombardierungen zu verkünden, um den Schaden für die Zivilbevölkerung zu minimieren.

Dem Bericht zufolge waren die Befehle „inkonsistent, ungenau und wurden den Zivilisten häufig nicht rechtzeitig mitgeteilt, um Evakuierungen zu ermöglichen oder überhaupt“.

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