Islamischer Religionsunterricht: Flickenteppich statt flächendeckendes Angebot

Seit über 20 Jahren gibt es in Deutschland Bemühungen, islamischen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach gemäß Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes zu etablieren.

28.07.2025 .Redaktion 3 Min. Lesezeit
Religionsunterricht

Foto: Albayrake, Institut für Islamische Theologie Osnabrück

(Islam.de/IZ). Dieser garantiert das Recht, bekenntnisorientierte Religionslehre in staatlichen Schulen anzubieten, sofern sie als Religionsgemeinschaft anerkannt sind und die verfassungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen.

Trotzdem erhalten im Jahr 2025 nur etwa 2 % der mehr als eine Mio. muslimischen Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik in Realität einen solchen Unterricht im verfassungsrechtlichen Sinne. Das entspricht rund 81.000 Teilnehmerinnen – während laut der Deutschen Islam Konferenz mindestens 580.000 Kinder und Jugendliche bereit wären, daran teilzunehmen.

Ein Vierteljahrhundert nach den ersten Modellversuchen zeigt sich: Es gibt nicht mal im Ansatz einen landesweiten islamischen Religionsunterricht, wie ihn das Grundgesetz vorsieht. Der Status quo sieht vielfach so aus: Flickenteppich statt flächendeckendes Angebot.

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