Islamischer Religionsunterricht: Flickenteppich statt flächendeckendes Angebot
Seit über 20 Jahren gibt es in Deutschland Bemühungen, islamischen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach gemäß Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes zu etablieren.
Foto: Albayrake, Institut für Islamische Theologie Osnabrück
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