Verbote nur unter Auflagen. EuGH-Urteil stärkt Arbeitgeber
Der Europäische Gerichtshof lässt ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zu, setzt aber hohe Hürden: Verboten sein müssen alle sichtbaren Zeichen, vom Kreuz bis zur Kippa, und Unternehmen müssen drohende Nachteile belegen.