Dass Kinder in den Kriegen der Gegenwart gehäuft Opfer werden, löst global zu wenig Empörung aus.
(MEMO). Es gibt keinen besseren Einstieg in diesen Artikel als die Worte von Itamar Ben-Gvir, Israels Minister für nationale Sicherheit. Bei einer Sitzung des Sicherheitskabinetts Anfang Juni forderte er die Entführung libanesischer Frauen und Kinder als Mittel, um Druck auf die Hisbollah auszuüben. Von Ahmad Asmar
„Lasst uns in Bezug auf die Hisbollah über den Tellerrand hinausschauen“, sagte er und drängte die Verantwortlichen dazu, aggressivere Maßnahmen zu ergreifen, darunter die „Entführung ihrer Frauen und Kinder“, da dies seiner Einschätzung nach „das ist, was ihnen am meisten wehtut“.
Seine Äußerungen stießen auf keinerlei nennenswerte internationale Empörung, es gab keine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrats, keine Sanktionen und keine Anklage. So gilt, wie ein arabisches Sprichwort besagt: Schweigen ist eine stillschweigende Billigung des eigenen Handelns.
Foto: A-One Rawan, Shutterstock
Die libanesischen Zahlen sind erschütternd. Seit dem 2. März 2026 haben israelische Angriffe nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums mindestens 3.711 Menschen im Libanon getötet, auch 247 Kinder.
Seit der Waffenruhe vom 17. April – einer Vereinbarung, die sich als nichts weiter als leere Worte auf dem Papier erwiesen hat – haben israelische Streitkräfte im Durchschnitt jeden Tag mehr als ein Kind getötet. Seit der Verkündung des Waffenstillstands wurden mindestens 70 Kinder getötet.
Allein am ersten Juniwochenende 2026 wurden laut den lokalen Behörden in Gaza an fünf verschiedenen Orten im Gazastreifen acht Kinder getötet und 18 verletzt.
Foto: UNICEF | UN Photos
Im Westjordanland ist die Lage nicht viel anders als in Gaza: Am 5. Juni wurde ein sieben Monate altes Baby von israelischen Soldaten erschossen, während es auf dem Schoß seiner Mutter auf dem Rücksitz eines Autos in der Nähe der Stadt Hebron saß. Der Täter wurde weder zur Rechenschaft gezogen noch auch nur befragt.
UNICEF bestätigte, dass Berichten zufolge etwa 180 Kinder im Iran getötet wurden; weitere 12 Kinder kamen in anderen Schulen an fünf verschiedenen Orten ums Leben. Schulen stehen unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts. Sie müssen Orte der Sicherheit sein.
Solange die Täter straffrei bleiben, werden Kinder weiterhin den höchsten Preis für Kriege zahlen, die sie sich nie ausgesucht haben. (im Rahmen einer CC-Lizenz)
Ästhetik der Empörung: Soziale Medien zwischen Affekt, Oberfläche und entleerter Politik. Ein Kommentar.
(iz). Empörung galt in der politischen Philosophie traditionell als Anfang jeder Veränderung. Bereits Aristoteles verstand Affekte nicht als bloße Regungen des Inneren, sondern als Kräfte, die sich notwendigerweise auf die Welt richten.
Wer Ungerechtigkeit empfindet, neigt dazu, zu handeln; wer moralisch berührt ist, sucht nach einem Ausgleich. Empörung war damit ein Anstoß – ein Impuls zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit und zur Beteiligung am Gemeinwesen.
Im digitalen Zeitalter jedoch entsteht eine bemerkenswerte Verschiebung. Die technische Infrastruktur sozialer Medien hat die Beziehung zwischen Gefühl und Handlung gelöst. Empörung wird zwar stärker, sichtbarer – lauter – aber führt immer seltener zu Konsequenzen. Die Intensität ersetzt die Tat.
Im digitalen Raum genügt es, ein Statement zu posten, ein Hashtag zu benutzen, ein Symbol zu teilen, um sich als handelndes politisches Subjekt zu empfinden, ohne dass tatsächlich ein Eingriff in die Welt erfolgt.
Die moralische Haltung wird ästhetisch inszeniert, während ihre Wirksamkeit verfällt. Die Folgen auf der Ebene der „Follower“ sind offensichtlich, es herrscht ein Gefühl der Frustration und das Gefühl, dass die eigene Stimme nicht zählt.
Foto: Frankfurter Buchmesse / Marc Jacquemin
An dieser Stelle lässt sich eine Beobachtung Slavoj Žižeks einfügen, die die Problematik der digitalen Empörung scharf beleuchtet: Soziale Medien können – so Žižek – durchaus eine sinnvolle Funktion haben, wenn das Virtuelle das Reale vorbereitet, wenn online artikulierte Haltungen den Übergang zu konkretem Handeln erleichtern.
Doch gerade dieser Übergang bricht heute ab. Statt Brücke zu sein, wird das Virtuelle Barriere: Die Plattformen schüren Affekte, radikalisieren die Sprache und erzeugen ein Klima moralischer Erregung, das reale Kommunikation eher blockiert, als sie zu eröffnen.
Was als Mobilisierung gedacht sein könnte, verwandelt sich in ein geschlossenes Zirkulieren von Emotionen, das den Schritt in die Wirklichkeit verhindert. Nicht gerade zufällig enden die meisten Debatten in der Bildung zweier, sich unversöhnlich gegenüberstehenden Lagern.
Diese Verschiebung ist kein individuelles Versagen, sondern eine strukturelle Konsequenz. Die Ökonomie der sozialen Medien belohnt Aufmerksamkeit, nicht Weltbezug. Moral wird zum Content und Empörung zur Währung. Politische Aussagen werden von der Logik der Plattformen absorbiert, kommerzialisiert und in ein Format überführt, das sich vor allem dafür eignet, konsumiert zu werden.
Byung-Chul Han spricht zu Recht von einer „Ausbeutung der Emotionalität“ in einer Zeit, in der Empörung inflationär geworden ist. Was früher ein moralischer Ausnahmezustand war, ist heute ein alltägliches Hintergrundrauschen – und gerade dadurch verliert die Empörung ihre Kraft.
In dieser ästhetisierten Politiklandschaft spielen Influencer eine ambivalente Rolle. Zwar äußern viele von ihnen politische Positionen, teilen Standpunkte zum Klima, zu Identität, zu Gerechtigkeit. Doch oft sind diese Äußerungen weniger Ausdruck echten politischen Handelns als Elemente einer sorgfältig kuratierten Marke.
Foto: Shutterstock
Politik erscheint hier als Stilmittel. Sie wird nicht betrieben, sondern gezeigt. Influencer machen Politik sichtbar, aber verändern sie selten. Ihre Botschaften sind in die Logik der Sichtbarkeit eingewoben: Sie müssen kompatibel bleiben mit Follower-Erwartungen, Markenpartnerschaften und der Ästhetik der eigenen Selbstdarstellung. So entsteht eine Form des Politischen, die zwar intensiv erscheint, aber kaum Handlungsräume öffnet.
Der Bruch ist deutlich: Die digitale Empörung ersetzt die Konsequenz der Tat; die moralische Pose ersetzt das politische Handeln; das Bild ersetzt die Welt. Politik, so scheint es, wird im Modus des Spektakels betrieben, nicht im Modus der Verwirklichung.
Doch diese Diagnose ist nicht bloß kulturkritisch, sondern verweist auf eine grundlegende philosophische Frage: Was heißt es heute überhaupt noch, politisch zu handeln? Wenn Empörung im Netz zumm Selbstzweck wird, verliert sie ihre transformatorische Kraft.
Und wenn das Politische auf die Bühne der persönlichen Marken und der algorithmischen Beschleunigung verlagert wird, dann verschiebt sich das Zentrum politischer Handlungsmacht aus dem öffentlichen Raum in die digitale Ästhetik. Im realen Leben beklagen ideelle Projekte oder Organisationen mangelnde Unterstützung.
So bleibt die Frage offen, ob die digitale Empörung eine neue Form politischer Artikulation ist oder eher ein Echo politischer Ohnmacht. Sicher ist nur: Sie ist laut, sichtbar, schnell – und dennoch oft folgenlos.
Die Herausforderung der Gegenwart besteht darin, den verlorenen Zusammenhang zwischen Affekt und Handlung wiederherzustellen. Denn erst, wenn Empörung wieder in Konsequenz übergeht, kann sie ihren ursprünglichen Charakter zurückgewinnen: den eines Motors der Gerechtigkeit und eines Anfangs echten politischen Handelns.
Vielleicht müssen wir die virtuelle Plattformen verlassen und wieder lernen, gemeinsam zu handeln. Das ist mühsam, aber folgenreich.
Nach vorläufigen Ermittlungen zum Kriegsgeschehen in Nahost will Den Haags Chefankläger nicht Haftbefehle gegen die Hamas – sondern auch gegen den israelischen Regierungschef.
Den Haag (KNA, dpa, iz). Vor dem Hintergrund des anhaltenden Nahostkrieges hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, mehrere Haftbefehle beantragt. Sie richten sich gegen die Spitzen der Hamas sowie gegen Mitglieder der israelischen Regierung. Beide Kriegsparteien reagierten am Montag empört auf die Nachricht aus Den Haag.
Weder die USA noch Israel erkennen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) an. Die palästinensischen Gebiete aber sind Vertragsstaat. Daher darf der Chefankläger Karim Khan auch ermitteln.
Das Gericht hat zwar keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle selbst zu vollstrecken. Jedoch ist die Bewegungsfreiheit der Gesuchten dadurch erheblich eingeschränkt – denn alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, Beschuldigte mit offenen Haftbefehlen festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, sobald sie sich in ihrem Land befinden.
Grafik: IZ Medien (links WEF, rechts Fars Media)
Anträge betreffen israelische Spitzenpolitiker und drei Führer von Hamas
Auf israelischer Seite sind Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Verteidigungsminister Joaw Galant betroffen. Beiden wird vorgeworfen, für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich zu sein. Den Angaben zufolge geht es unter anderem um gezieltes Aushungern der Palästinenser im Gazastreifen sowie Angriffe auf die dortige Zivilbevölkerung.
Gegen die Führungsspitze der palästinensischen Terrorgruppe Hamas wurden ebenfalls Haftbefehle beantragt – gegen die Anführer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh. Sie werden wegen Ausrottung, Geiselnahme, Vergewaltigung und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammenhang mit den Terrorangriffen vom 7. Oktober gesucht.
Tel Aviv spricht von „historischer Schande“…
Israels Außenminister Israel Katz bezeichnete die Entscheidung des Anklägers, gegen Netanjahu und Galant vorzugehen, als skandalös. Die beiden demokratisch gewählten Politiker würden so auf eine Stufe gestellt mit „Mördern und Vergewaltigern der Hamas“.
Dies sei eine „historische Schande“, die für immer in Erinnerung bleiben werde. Katz kündigte Gegenmaßnahmen auf internationaler Ebene an. Auch die Hamas, die sich ebenso als Opfer sieht, übte Kritik am Vorgehen Den Haags.
Foto: rawpixel.com / U.S. Department of State
…und bekommt Unterstützung von der USA
Die USA haben ihren Verbündeten Israel nach der Beantragung von Haftbefehlen gegen den Regierungschef und Verteidigungsminister wegen schwerwiegender Vorwürfe im Gaza-Krieg demonstrativ in Schutz genommen.
„Entgegen den Anschuldigungen des Internationalen Gerichtshofs gegen Israel handelt es sich nicht um Völkermord“, sagte US-Präsident Joe Biden am Montag im Rosengarten des Weißen Hauses anlässlich einer Feier für die Errungenschaften amerikanischer Juden in den die USA. „Wir weisen das zurück. Wir stehen an der Seite Israels.“
Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek
Jetzt sind die Richter gefragt
Die Richter des Strafgerichtshofs müssen nun entscheiden, ob die Haftbefehle tatsächlich erlassen werden. Nach Einschätzung von Völkerrechtlern ist das wahrscheinlich, dass die Mehrheit aller bisherigen Anträge positiv beschieden wurden.
Sollten sie dem Antrag des Anklägers zustimmen, gäbe es zwar keinerlei Möglichkeit der direkten Vollstreckung. Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wäre jedoch deutlich eingeschränkt. Denn die mehr als 120 Vertragsstaaten des Gerichts sind – formal betrachtet – dazu verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und auszuliefern.
Südafrikas Regierung begrüßte das Vorgehen des Chefanklägers des IStGH. Das Land hatte den Internationalen Gerichtshof wiederholt zu Maßnahmen gegen Israel aufgefordert und Netanjahus Regierung Völkermord vorgeworfen. Die Richter haben Israel in Eilentscheidungen verpflichtet, alles zu tun, um einen Völkermord in Gaza zu verhindern und humanitäre Hilfe zuzulassen.
Was haben Alex Jones und Teile der muslimischen Gemeinschaft gemeinsam? Im Folgenden werde ich das beschreiben, aber es könnte Sie empören. Von Zeba Khan (Muslim Matters). Alex Jones ist ein […]
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(iz). Nach den Ereignissen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und den sich anschließenden öffentlichen Diskussionen müssen wir festhalten, dass unser Land, unsere Gesellschaft, ein gravierendes und in seiner unheilvollen […]
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(iz). Immer wieder einmal kommt der Eindruck auf, dass Muslime hierzulande einfach gerne die „beleidigte Leberwurst“ spielen. Deutlich wurde das kürzlich wieder bei den völlig übertriebenen Reaktionen zumindest von Teilen […]
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