
Einer der meistdiskutierten Begriffe unserer Zeit ist „kosmopolitisch“. Sein Ursprung wird dem antiken griechischen Philosophen Diogenes von Sinope zugeschrieben. (iz). Als man ihn fragte, woher er komme, antwortete er: kosmopolites […]
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Einer der meistdiskutierten Begriffe unserer Zeit ist „kosmopolitisch“. Sein Ursprung wird dem antiken griechischen Philosophen Diogenes von Sinope zugeschrieben. (iz). Als man ihn fragte, woher er komme, antwortete er: kosmopolites […]
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(iz). Für muslimische Beschäftigte ist er zusätzlich ein Raum, in dem sich berufliche Anforderungen, rechtliche Vorgaben und spirituelle Praxis kreuzen. Von Safia Bouchari
Fragen nach Gebetszeiten, Fasten, religiöser Kleidung oder dem Umgang mit Vorurteilen sind im Alltag ebenso präsent wie Termindruck und Leistungsbewertungen. Je sichtbarer muslimische Identität ist, desto eher kann sie Anlass für Neugier, Missverständnisse oder offene Ablehnung werden.
Zugleich bleibt der Arbeitsplatz ein empfindliches Gefüge. Unterschiedliche Bildungswege, kulturelle Hintergründe und Glaubensüberzeugungen treffen auf enge Deadlines, Konkurrenzdruck und hierarchische Strukturen.
Spannungen entstehen oft schleichend: ironische Kommentare zum Fasten im Ramadan, spitze Bemerkungen über Kopftuch oder Bart, genervte Reaktionen auf den Wunsch nach einer kurzen Gebetspause.
Was manche als harmlosen „Spaß“ verbuchen, erleben andere wie eine gezielte Abwertung. Entscheidend ist, dass solche Dynamiken früh erkannt und nicht bloß abgetan werden.
Foto: Adobe Stock
Rechtlich ist klar: Niemand muss Diskriminierung aufgrund von Religion hinnehmen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber und Beschäftigte vor Benachteiligungen wegen der Religionszugehörigkeit. Schutz vor Mobbing umfasst auch muslimische Beschäftigte – etwa bei der Verteilung von Aufgaben, der Bewertung von Leistungen oder der Gestaltung von Dienstplänen.
Gleichzeitig sind Mitarbeiter verpflichtet, ihre Arbeit sorgfältig zu erledigen und betriebliche Abläufe nicht mutwillig zu stören. In der Praxis bedeutet das: Religiöse Bedürfnisse wie das Gebet können häufig in Pausen oder nach Absprache integriert werden, solange der Betriebsablauf nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Arbeitsrechtler verweisen darauf, dass die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz auch am Arbeitsplatz gilt, der Betrieb aber kein „religionsfreier Raum“ ist. Kurzfristige Gebetspausen gelten grundsätzlich als zulässig, wenn sie sich in die Arbeitsorganisation einfügen.
Um Konflikte zu vermeiden, empfehlen Fachleute, Gebetszeiten und Rückzugsorte frühzeitig mit der Führungskraft abzusprechen und für transparente Lösungen zu sorgen. Wo Unternehmen flexible Arbeitszeiten oder neutrale Ruheräume anbieten, fällt es muslimischen Beschäftigten leichter, religiöse Pflichten mit beruflichen Anforderungen zu verbinden.
Auf betrieblicher Ebene haben sich präventive Maßnahmen bewährt. Schulungen zu Vielfalt und Anti-Diskriminierung, Leitlinien zum Umgang mit religiöser Pluralität und klare Meldewege können helfen, Konflikte zu entschärfen, bevor sie eskalieren.
Für Beschäftigte ist zentral zu wissen, an wen sie sich wenden können: Vertrauenspersonen, Interessenvertretungen, Gewerkschaften oder externe Beratungsstellen. Ob solche Strukturen tragen, zeigt sich daran, ob Beschwerden ernst genommen und nicht ins Private abgeschoben werden.
Foto: Freepik.com
Gleichzeitig bleibt die individuelle Ebene entscheidend. Viele Konflikte lassen sich entschärfen, wenn muslimische Beschäftigte ihre religiöse Praxis knapp und sachlich erklären – ohne Rechtfertigungszwang, aber mit der Bereitschaft zu praktischen Lösungen.
Ebenso wichtig ist Selbstreflexion: Wird Arbeitszeit konsequent für Arbeitsaufgaben genutzt, werden Zusagen eingehalten, werden Kolleginnen und Kollegen fair behandelt. Professionelles Auftreten, Verlässlichkeit und fachliche Qualität nehmen Vorurteilen die Grundlage und verschieben den Fokus auf das, was jedes Arbeitsverhältnis tragen muss: Leistung, Kooperation, Respekt.
So entsteht ein Spannungsfeld, das keine einfache Formel kennt. Betriebe erwarten Flexibilität und Teamgeist, während muslimische Beschäftigte möchten, dass ihre religiöse Identität respektiert und nicht zur Belastung erklärt wird.
Die Kunst, als Muslim am Arbeitsplatz zurechtzukommen, besteht selten in stiller Anpassung oder lautstarker Konfrontation, sondern in einem Zusammenspiel: klare rechtliche Rahmen, ernst gemeinte betriebliche Schutzmechanismen, eine offene Gesprächskultur – und die Bereitschaft, eigene Religion selbstbewusst, aber nicht aggressiv einzubringen.
Wo dieses Zusammenspiel gelingt, wird muslimische Präsenz im Betrieb zu einer selbstverständlichen Facette eines vielfältigen Arbeitsalltags, statt zum Daueranlass für Konflikte.
(iz). Vier von fünf Bundesbürgern nehmen eine Spaltung der Gesellschaft wahr. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Evangelischen Kirche und der Diakonie.
Parallel dazu zeigt eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) einen deutlichen Vertrauensverlust der muslimischen Community gegenüber der Bundespolitik in den letzten zwei Jahren. Diese Ergebnisse deuten nach Ansicht der Autoren auf eine zunehmende politische Entfremdung hin, die laut Experten nicht primär auf migrationsspezifische Faktoren zurückzuführen ist, sondern tiefere strukturelle Ursachen hat.
Foto: r.classen, Shutterstock
Laut der Forsa-Erhebung sind 70 % der Deutschen überzeugt, dass Diskussionen von wichtigen Themen in der Öffentlichkeit heute weniger sachlich und respektvoll geführt werden als früher. Jeder Dritte (36 %) hat demnach schon selbst erlebt, dass Debatten über polarisierende Fragen unsachlich oder respektlos ablaufen. Knapp ein Drittel der Bundesbürger hat wegen unterschiedlicher Meinungen zu solchen Themen schon einmal den Kontakt zu Menschen aus dem eigenen Umfeld reduziert oder gar abgebrochen.
Von den 2.000 erwachsenen Bürgern, die von Forsa befragt wurden, äußerten sich 71 % besorgt über aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf Rechtsextremismus. Etwa genauso viele Menschen (70 %) sehen Inflation als Sorgenthema. 57 % der Befragten nannten hier Migration, 65 % „Islamismus“ und 46 % Linksextremismus.
Die Meinungsforscher hatten den Teilnehmern die Frage vorgelegt: „Manchmal hört und liest man in den Medien die Aussage, unsere Gesellschaft sei gegenwärtig gespalten. Sehen Sie das auch so oder sind Sie nicht der Meinung, dass unsere Gesellschaft aktuell gespalten ist?“ 82 % der Befragten entgegneten mit „sehe ich auch so“, während 12 % erklärten, sie seien nicht dieser Ansicht. Die restlichen Teilnehmer machten hier keine Angabe oder antworteten mit „weiß nicht“.
Religiosität beziehungsweise Spiritualität spielt aktuell laut Umfrage für knapp ein Drittel der Bundesbürger (32 %) eine Rolle, wenn es um ihr mentales Wohlbefinden geht.
Ein Unsicherheitsfaktor für die in Deutschland lebenden Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist das schwindende Vertrauen in Politiker. Das gilt laut einer Erhebung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (Dezim) insbesondere für Personen, die sich selbst als Muslime identifizieren.
23 % von ihnen hatten bei einer Befragung 2022 angegeben, deutschen Politikerinnen und Politikern „überhaupt nicht“ zu vertrauen. Als ihnen 2024 die gleiche Frage vorgelegt wurde, vertraten 34 % der befragten Muslime diese Auffassung. Zum Vergleich: In der Gruppe der Menschen, die sich selbst als „nicht rassistisch markiert“ bezeichnen, lag der Anteil derjenigen, die Politikern überhaupt nicht vertrauen, zuletzt bei 19 %.
Foto: Deutscher Bundestag 7 Marc-Steffen Unger
Befragte mit bundesdeutscher Staatsangehörigkeit zeigten größere Skepsis (58 %) als jene ohne (33 %). In Deutschland gebürtige Muslime misstrauen der Politik stärker: 47 % vertrauen der Bundespolitik „gar nicht“, verglichen mit 28% der im Ausland geborenen.
Am 13. Februar reagierte die IGMG in einer Pressemitteilung auf die DeZIM-Befragung. Insgesamt gebe es Politikverdrossenheit in Deutschland. „Doch unter Musliminnen und Muslimen ist der Vertrauensverlust besonders groß. Die Islamische Gemeinschaft fordert eine Politik der Einbeziehung statt der Stigmatisierung“, erklärte IGMG-Generalsekretär Ali Mete. Er bezog sich in seinem Text auf die aktuelle NaDiRa-Studie (Nationaler Diskriminierungs- und Rassismusmonitor). Dieser untersucht Ursachen, Ausmaß und Folgen von Rassismus in Deutschland.
Diese Entwicklung falle in eine Zeit, in der migrationsfeindliche Debatten den politischen Diskurs immer weiter nach rechts verschieben würden. Musliminnen und Muslime seien davon besonders betroffen: Stigmatisierung, Misstrauen und ausgrenzende Narrative verstärken das Gefühl, nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft angesehen zu werden.
Die vergangenen Jahre seien geprägt von politischen Entscheidungen, die die muslimische Bevölkerung und andere rassistisch markierte Gruppen marginalisierten, statt sie einzubeziehen. „Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht, eine immer weiter ausufernde Sicherheitsdebatte, die Muslime wiederholt unter Generalverdacht stellt, sowie eine politische Rhetorik, die Zugehörigkeit an Bedingungen knüpft – all das trägt dazu bei, dass sich muslimische Bürgerinnen und Bürger zunehmend von der Politik entfremden.“ (sw, ak)
Straßburg (KNA) Russland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in der besetzten Krim begangen.
In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung stellte die Große Kammer in Straßburg Verstöße unter anderem gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, faire Gerichtsverfahren, Religions- und Medienfreiheit sowie gegen das Verbot von Misshandlung, willkürlicher Bestrafung und Diskriminierung fest. Nach den vorliegenden Beweisen stehe es außer Zweifel, dass „ein Muster oder System von Verstößen“ vorliege, sagten die Richter.
Foto: Adam Jones, via Wikimedia Commons | Lizenz: CC BY 2.0
Russland hatte die Autonome Republik Krim und die Stadt Sewastopol im Frühjahr 2014 völkerrechtswidrig besetzt und annektiert. Der Gerichtshof betonte, die Menschenrechtsverletzungen stünden im Kontext einer vollumfänglichen Anwendung russischen Rechts in der besetzten Krim; auch dies stelle einen Bruch des Völkerrechts dar.
Weiter habe Russland das Strafrecht missbraucht, um die Opposition auf der Krim niederzuschlagen. Nach Auskunft des Gerichts weigerten sich russische Behörden, bei der Untersuchung der Vorwürfe mitzuarbeiten. Die Frage einer Entschädigung ist laut Urteil noch offen.
Hinsichtlich der Religionsfreiheit fand das Gericht Vorwürfe bestätigt, nach denen Geistliche, die nicht der Linie des Russischen Patriarchats folgten, bedrängt und eingeschüchtert wurden. Dies habe besonders ukrainisch-orthodoxe Priester und muslimische Imame betroffen.
Kirchen seien beschlagnahmt, geschlossen oder gestürmt worden, mehrere Koranschulen durchsucht, eine Moschee angezündet und ein islamischer Friedhof beschädigt. 23 türkischen Imamen und einem katholischen Priester wurde laut Gericht der Aufenthaltsstatus entzogen.
Die Beschwerden vor dem Gerichtshof in Straßburg bezogen sich auf Menschenrechtsverletzungen in der von Russland kontrollierten Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol – es ging nicht um die völkerrechtliche Frage der Annexion selbst.
Foto: Ukrainian Presidential Office
Die Ukraine hatte vor dem Gerichtshof geltend gemacht, Moskau habe im Rahmen seiner Machtausübung zahlreiche Menschenrechtsverstöße in Justiz und Verwaltung begangen und Ukrainer systematisch unterdrückt.
Konkret warf Kiew den russischen Besatzern das Verschwindenlassen von Personen, rechtswidrige Inhaftierungen und Misshandlungen vor. Ukrainische Medien und die ukrainische Sprache seien unterdrückt, Inhaftierte von der Krim in abgelegene Gefängnisse in Russland verlegt worden. Außerdem sei es seit Anfang 2014 zu rechtswidrigem Freiheitsentzug, Verfolgung und Verurteilung von Ukrainern wegen ihrer politischen Haltung gekommen.
Wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde die Russische Föderation am 16. März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Dennoch ist der Staat verpflichtet, den Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs zu solchen Menschenrechtsverstößen nachzukommen, die bis zum 16. September 2022 begangen wurden.
Seit 2023 setzte Russland keine Urteile mehr um. Ende 2023 waren 19 zwischenstaatliche Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig, acht davon betrafen Russland.
Ein Debattenbeitrag zur Frage, ob Muslime genug gemeinschaftliche Identität haben, um gesellschaftlich agieren zu können. (iz). Der Wunsch nach Transformation in der muslimischen Community, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen […]
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Beim rituellen Gebet (arab. as-salat) werfen sich Muslime nieder. Diese Niederwerfung (sudschud oder sadschda genannt) beinhaltet, dass Stirn, Nase, Hände, Knie und Zehen gleichzeitig den Boden berühren. In dieser Position […]
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Hannover (dpa). Nach einer Verwechslung von zwei Leichen an der Medizinischen Hochschule Hannover ist aus Versehen ein Muslim eingeäschert worden. „Die MHH bedauert die Verwechslung zutiefst, unser Mitgefühl gilt den Angehörigen“, sagte ein Sprecher der Medizinischen Hochschule am Freitag. Feuerbestattungen gelten im islamischen Bestattungsritus als Tabu. Die Polizei ist eingeschaltet.
Die Leiche des 71 Jahre alten türkischen Staatsbürgers war am 16. Dezember im Krematorium verbrannt worden, wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ berichtete. Eigentlich sollte der Leichnam eines 81-Jährigen aus der Region Hannover eingeäschert werden.
Am 19. Dezember war dann die Beisetzung mit der Urne und dem falschen Verstorbenen. Die Leichen waren nach dpa-Informationen Anfang Dezember in der MHH verwechselt worden. Der Irrtum wurde bemerkt, als der vermeintliche Leichnam des 71-Jährigen für die Beisetzung vorbereitet werden sollte.
Die Angehörigen des irrtümlich verbrannten 71-Jährigen haben die Polizei eingeschaltet. „Wir stehen im Austausch mit den Angehörigen beider Familien“, bestätigte ein Sprecher der Polizei Hannover. Es gebe aber keine strafrechtlichen Ermittlungen, da es keinen Hinweis auf eine vorsätzliche Tat gebe. „Wir betrachten aber die Arbeitsabläufe bei den Obduktionen in der MHH“, sagte der Sprecher.
(KNA). Jerusalem brodelt. Seit im Sommer Jugendliche beider Seiten durch Radikale ermordet wurden, kommt die Stadt nicht zur Ruhe. Fast täglich kommt es zu Zusammenstößen zwischen jungen Palästinensern und israelischen […]
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(iz). Es gibt eine Sache, die ich grundsätzlich nicht mehr mache: In Online-Artikeln rund um die Themen Islam und Einwanderung die Leserkommentare lesen. Warum? Das hat verschiedene Gründe. Einerseits möchte […]
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Wuppertal (KNA) Eine Handvoll radikaler Muslime spielt sich in Wuppertal als Ordnungshüter auf. Seit einigen Tagen laufen Männer mit orangen Warnwesten und der Aufschrift „Shariah Police“ durch die Innenstadt der bergischen Metropole. Dabei patrouillieren die Tugendwächter vor türkischen Geschäften, Cafes und Spielhallen. Kunden und Inhaber werden von ihnen aufgefordert, keinen Alkohol zu trinken oder Glücksspiele zu betreiben.
Auf gelben Flyern erklären die Möchtegern-Polizisten Teile der Wuppertaler City zur „Scharia-kontrollierten Zone“. Auf Flugblättern fordern die radikalen Muslime Verhaltensregeln ein: Kein Alkohol, keine Drogen, keine Pornografie, kein Glücksspiel, keine Musik und keine Konzerte.
Von ihren nächtlichen Patrouillen haben die Salafisten ein Video ins Netz gestellt. „Es geht uns darum, ein gottgefälliges Leben zu führen“, verkündet dort der bekannte Salafisten-Prediger Sven Lau. Inzwischen haben die Islamisten angekündigt, die Scharia-Polizei auch in anderen Städten einzusetzen. Auf der Straße und vor Diskotheken sprechen sie vor allem Jugendliche an, um sie dazu zu bewegen, zum Islam zu konvertieren und in die Moschee zu kommen. Als Reaktion darauf hat mittlerweile die echte Polizei ihre Präsenz in der Wuppertaler City verstärkt.
Die Politiker sind über das neue Auftreten der Salafisten ebenso entsetzt wie ratlos. „Es gibt keine Legitimation für diese selbst ernannten Sittenwächter“, empört sich NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). „Wir werden nicht zulassen, dass extremistische Salafisten Andersdenkende auf offener Straße bedrohen und bedrängen.“ Und: Das Gewaltmonopol des Staates werde gegen diese Provokateure durchgesetzt und Straftaten von den Behörden „konsequent verfolgt“.
Doch so einfach ist das offenbar nicht. Zwar ermittelt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft derzeit gegen elf Personen im Alter zwischen 19 und 33 Jahren. Der Grund: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Doch rechtlich gebe es keine Handhabe, die Warnwesten sicherzustellen, erklärt ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Denn das bloße Empfehlen religiöser Regeln sei nicht strafbar.
Derzeit werde aber juristisch geprüft, ob der Straftatbestand einer Nötigung vorliege, wenn junge Leute am Betreten von Diskotheken, Spielsalons und Sonnenstudios gehindert werden, so der Sprecher. „Ein Auftreten, das einschüchtert, verunsichert oder provoziert, wird nicht geduldet“, versichert die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Rademacher.
Die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag wirft Jäger vor, „keine geeignete Gegenstrategie“ zur Eindämmung des wachsenden Islamismus zu haben. „Dem Versuch der selbst ernannten Scharia-Polizei, Menschen in Deutschland ihre Werte aufzuzwingen, muss mit aller Entschiedenheit begegnet werden.“ Ins gleiche Horn bläst die CDU. Der Innenminister habe das zunehmende Salafisten-Problem an Rhein und Ruhr „nicht im Griff“, beklagt der CDU-Innenpolitiker Theo Kruse.
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