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Palästinenser scheitert mit Klage gegen Rüstungsexporte in Karlsruhe

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Ein Palästinenser hatte sich gegen Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel gewandt. Dadurch sah er eine Schutzpflicht des deutschen Staates verletzt. Diese ergebe sich aus dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Leben.

(KNA). Ein im Gazastreifen lebender Palästinenser ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Genehmigung von Rüstungslieferungen nach Israel gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde in einem am 11. Februar veröffentlichten Beschluss für unzulässig.

Zuvor hatten das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass dem Mann die Klagebefugnis fehle, weil er nicht geltend machen könne, in eigenen Rechten verletzt zu sein.

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Die Karlsruher Richter betonten, aus dem Grundgesetz ergebe sich zwar der Auftrag an den deutschen Staat, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechte zu schützen. „Unter bestimmten Bedingungen“ könne aus diesem Auftrag „die Pflicht folgen, im Ausland lebende Menschen zu schützen“.

Die staatlichen Organe entschieden jedoch „grundsätzlich in eigener Verantwortung, wie sie den allgemeinen Schutzauftrag und etwaige konkrete Schutzpflichten erfüllen“, so das Bundesverfassungsgericht. Im Bereich der Außenpolitik überlasse das Grundgesetz der Bundesregierung einen „weit bemessenen Spielraum zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung“.

Die von dem Palästinenser erhobene Beschwerde richtete sich konkret gegen die Erteilung von Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel. „Seine Ehefrau und seine Tochter wurden am 20. Februar 2024 bei einem israelischen Luftangriff getötet. Sein Vater und drei seiner Brüder kamen am 4. Dezember 2024 bei einem israelischen Luftangriff ums Leben“, heißt es im Karlsruher Beschluss.

Am 11. und 16. Oktober 2024 habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die hier angegriffenen Genehmigungen erteilt. Diese hätten nach Angaben der Bundesregierung zusammen einen Wert von rund 4,5 Millionen Euro aufgewiesen und etwa Gehäuse für Panzergetriebe zum Gegenstand gehabt. 

Diese Genehmigung erfolgte damit rund ein Jahr nach dem 7. Oktober 2023, an dem die Terrororganisation Hamas Israel überfiel und rund 1.200 Menschen tötete – worauf eine Militäroffensive Israels im Gazastreifen mit wohl mehreren Zehntausenden Toten folgte.

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Foto: Shutterstock, Anas-Mohammed

Der Kläger argumentierte, mit den Ausfuhrgenehmigungen werde eine Schutzpflicht des deutschen Staates verletzt, die sich aus dem Recht auf Leben ergebe, das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist.

Laut Karlsruher Beschluss haben die Fachgerichte jedoch „in nicht zu beanstandender Weise“ festgestellt, dass in Deutschland die Voraussetzungen vorlägen, „um den Risiken des Rüstungsexports mit Blick auf den Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts wirksam zu begegnen“.

Az: 2 BvR 1626/25 – Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2026 Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2025 – 6 B 2457/24 Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2024 – 5 L 3799/24.F

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Kurzmeldungen Inland (Nr. 366): von Auflösung der CLAIM Allianz bis zum NRW-Antidiskriminierungsgesetz

Kurzmeldungen

Die Kurzmeldungen aus dem Inland (Nr. 366) reichen von Rüstungsexporten nach Israel, über die Auflösung der CLAIM Allianz bis zu rechtsextremen Terror.

Rüstung: Regierung hebt Begrenzung wieder auf

BERLIN (IZ). Deutschland kündigte am 17. November an, die Beschränkungen für Waffenausfuhren nach Israel aufzuheben, und verwies dabei auf einen „stabilisierten Waffenstillstand“ im Gazastreifen und die jüngsten diplomatischen Fortschritte in der Region, berichtete Anadolu. Der Entschluss trat am 24. November in Kraft und führt dazu, dass das Land wieder jede einzelne Anfrage für Waffenexporte prüfen wird, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius gegenüber der deutschen Presseagentur DPA. Er erklärte, die Regierung habe ihre Entscheidung auf die Kampfpause zwischen Israel und der Hamas gestützt, die seit dem 10. Oktober halte und sich in den letzten Wochen stabilisiert habe. Er verwies auf die Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und die verstärkte humanitäre Hilfe im Gazastreifen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Beschränkungen am 8. August angeordnet und die Genehmigung von Waffenexporten, die im Gazakrieg eingesetzt werden könnten, gestoppt. Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf die Ankündigung Israels, eine groß angelegte Bodenoffensive zu starten und die Hilfslieferungen nach Gaza einzustellen.

Muslimfeindlichkeit

Foto: Dirk Enters/CLAIM

Die CLAIM Allianz hat sich aufgelöst

BERLIN (IZ). Die Claim-Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit wurde am 19. November 2025 aufgelöst, wie die Organisation bekanntgab. Künftig übernimmt die CLAIM gGmbH ihre Aufgaben. Ziel der Umstrukturierung sei es, die Arbeit gegen antimuslimischen Rassismus langfristig auf eine professionelle, tragfähige und zentral gebündelte Struktur zu überführen. Durch die Konzentration der Aktivitäten unter dem Dach der gGmbH sollen laut Erklärung Projekte nachhaltiger geplant, Fördermittel effizienter eingesetzt und Kooperationen mit Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft verstetigt werden.

NGOs gegen eine Anerkennung der Taliban

BERLIN (KNA). Mehr als ein Dutzend NGO appellieren an die Bundesregierung, jegliche Anerkennung der Taliban in Afghanistan entschieden abzulehnen und auszuschließen. Dass Deutschland zwei ihrer Vertreter als diplomatische Akteure akkreditiert habe, sei ein alarmierendes Signal, hieß es am 4. November in einem offenen Brief, der an Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul (beide CDU) sowie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) adressiert war. Mit dem Schritt seien Anerkennung und Immunität für ein Regime verbunden, „das die Macht illegal und gewaltsam übernommen hat und fortlaufend gegen internationale Menschenrechtsnormen verstößt“.

Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Imo/photothek

Volte der Koalition in offiziellen Islampolitik

BERLIN (KNA/IZ). Beraterkreis statt Task Force: Die schwarz-rote Bundesregierung setzt einen anderen Akzent gegen Extremismus als die Ampel. Das Bundesinnenministerium bestellt zum Thema „Islamismus“ neue Berater ein. Dazu hat Staatssekretär De Vries (CDU) den „Beraterkreis Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ berufen, wie das Ministerium am 21. November mitteilte. Er löst die von der Vorgängerregierung vor gut einem Jahr eingesetzte „Task Force Islamismusprävention“ ab. Zu den genannten Personen gehören unter anderem Ahmad Mansour, die Integrationsbeauftragte von Berlin-Neukölln, Güner Balci, und der Migrationsforscher Ruud Koopmans. Mouhanad Khorchide sowie der Radikalisierungsexperte Florian Endres vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gehörten bereits der bisherigen „Task Force“ an.

Rechtsextremist wegen Mordplänen verhaftet

DORTMUND (IZ). Am 10. November wurde in Dortmund ein mutmaßlicher Rechtsextremist aus der Reichsbürgerszene festgenommen, der im Darknet zu Mordanschlägen auf Politiker und Amtsträger aufgerufen und Todeslisten veröffentlicht haben soll. Der deutsch-polnische Verdächtige forderte zudem Kryptowährungs-Spenden als Kopfgeld und gab Anleitungen zum Bombenbau. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Terrorismusfinanzierung und schwerer staatsschutzgefährdender Straftaten.

Rechtsextremen stachen auf einen Tunesier ein

DRESDEN (IZ). Am 30. Oktober wurde in einer Dresdner Straßenbahn ein 35-jähriger Tunesier von zwei Männern, die dem rechtsradikalen Spektrum zugerechnet werden, mit einem Messer am Hals und Arm verletzt. Die Tat ereignete sich am Spätnachmittag in der Linie 12 im Stadtteil Löbtau. Der Hauptverdächtige Philipp J. (26) sitzt in Untersuchungshaft, sein Komplize wurde freigelassen. Die Soko Rex des LKA Sachsen und der Staatsschutz ermitteln wegen eines möglichen rechtsextremen Motivs.

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Foto: Sandra Sanders, Shutterstock

Abschiebung einer Uigurin nach China

HANNOVER (IZ). Eine Uigurin wurde am 3. November aus Hannover nach China abgeschoben, obwohl das BaMF zuvor die Türkei als Zielland vorgesehen hatte. Die Entscheidung der Ausländerbehörde Rotenburg fiel, weil die Frau keine türkischen Papiere besaß. Nach ihrer Ankunft in Peking konnte sie unbehelligt weiterreisen und ist inzwischen in Istanbul angekommen. Kritiker wie der Anthropologe Adrian Zenz sprachen von einem „Menschenrechtsverbrechen“, Grünen-Politiker Helge Limburg nannte die Abschiebung einen „Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention“. Auch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete den Fall als „bedauerlich“.

IGMG begrüßt Antidiskriminierungsgesetz

KÖLN (IZ). Die IGMG begrüßte am 4. November, dass NRW als erstes Flächenland ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringt. Ihr Generalsekretär, Ali Mete, erkennt darin einen wichtigen Schritt gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen, forderte jedoch, dass Betroffene erleichterten Zugang zu Rechtsschutz erhalten und Beschwerdewege niedrigschwellig gestaltet werden. Entscheidend seien zudem verpflichtende Schulungen für Behördenmitarbeiter und ein unabhängiges Monitoring. „Schutz vor Diskriminierung darf kein Gnadenrecht des Staates sein, sondern muss ein einklagbares Recht für alle werden.“

Kirchgänger sind nicht antimuslimischer

MAINZ (KNA). Kirchgänger sind laut einer Studie der Uni Mainz nicht islamfeindlicher als Nichtreligiöse. Anders als in den USA hätten rechtsextreme Bewegungen in Westeuropa kein vermeintliches „weißes Christentum“ als politische Basis, teilte die Universität Mainz in Bezug auf die Studie mit. Es gebe „keine dezidiert religiösen Parteien“ am rechten Rand, erklärte Studienautor Kai Arzheimer. Einige westeuropäische Parteien der radikalen Rechten versuchten aber, auf christliche Narrative zurückzugreifen. Die Studie wurde im Rahmen einer Untersuchung zu politischen Einstellungen und Radikalisierungen in Europa erstellt.

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Deutsche Rüstungsexporte: Debatte um Merz-Entscheidung geht weiter

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Am 8. August verkündete Kanzler Friedrich Merz einen Richtungswechsel bei Rüstungsexporten nach Israel. Die Diskussion darüber hält bis heute an.

Berlin (iz, KNA). Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am 8. August 2025 in Reaktion auf die bewaffnete Eskalation im Gazastreifen eine weitreichende Entscheidung zur deutschen Rüstungsexportpolitik getroffen.

Hintergrund war der Beschluss des israelischen Sicherheitskabinetts vom 7. August, die Stadt Gaza militärisch einzunehmen und eine härtere Offensive gegen die Hamas im Gaza zu führen. Merz kündigte an, dass die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Genehmigungen für Exporte von Rüstungsgütern erteilen werde, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten.

Die Entscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts, den Krieg auszuweiten, sei für ihn überraschend gewesen. Daraufhin habe er beschlossen, die Waffenexporte teilweise zu stoppen. Auf die Frage, ob auch die öffentliche Diskussion eine Rolle gespielt habe, sagte Merz, von „öffentlichem Druck lasse ich mich nicht so sehr beeindrucken wie von meinem eigenen Bild, auch von den Beratungen mit unseren Fachleuten“.

Merz betonte: „Wir können nicht Waffen liefern in einem Konflikt, der jetzt ausschließlich versucht wird mit militärischen Mitteln gelöst zu werden.“ Der Kanzler fügte hinzu: „Wir wollen diplomatisch helfen und wir tun das auch.“

Diese Maßnahme stellt eine deutliche Kursänderung in der bisherigen, traditionell pro-israelischen Haltung Deutschlands dar und löste innerhalb der Regierung und der politischen Landschaft eine breite Debatte aus.

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Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Köhler / photothek

Chronologie der Debatte um die Rüstungsexporte

– Am 7. August 2025 beschließt das israelische Sicherheitskabinett eine militärische Offensive zur Einnahme von Gaza-Stadt.

– Am 8. August 2025 verkündet Bundeskanzler Merz, dass die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Exporte genehmigen werde, die im Gazastreifen eingesetzt werden können.

– Merz betont Israels Recht auf Selbstverteidigung, übt aber Kritik an der humanitären Verantwortung Tel Avivs in Gaza.

– Der Schluss führte zu heftiger Debatte, insbesondere in der Union (CDU/CSU), teils harscher Kritik, aber auch Unterstützung aus SPD und anderen Lagern.

– Der israelische Botschafter und Premierminister kritisieren die Entscheidung, der Kanzler weist Einflussnahme durch öffentlichen Druck zurück.

– Experten sehen die Maßnahme als Ausdruck einer deutschen Balance zwischen historischer Verantwortung und der Wahrung von Menschenrechten und Völkerrecht.

Kanzler kritisierte israelisches Vorgehen in Gaza

Merz erklärte, dass Tel Aviv grundsätzlich das Recht habe, sich gegen Terror zu verteidigen, und dass die Hamas in der Zukunft keine Rolle mehr in Gaza spielen dürfe.

Gleichzeitig äußerte er aber auch Kritik am militärischen Handeln von Tel Aviv, da das harte Vorgehen die politischen Ziele der Regierung Netanjahu kaum noch nachvollziehbar mache.

Aus Sicht der Bundesregierung erhöhe die Offensive die Verantwortung Israels erheblich für die Sicherstellung der Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen, insbesondere für einen umfassenden Zugang für Hilfslieferungen. Diese Bedingungen sah Merz als notwendig an, um deutsche Waffenlieferungen weiterhin als vertretbar zu betrachten.

Heftige Reaktionen der Schwesterpartei

Der Schritt brachte heftige Reaktionen hervor. Innerhalb der CDU/CSU gab es Kritik, insbesondere aus der CSU, die den Schritt als Symbolpolitik und als einen Bruch mit der deutschen Staatsräson einschätzte.

CSU-Außenpolitiker betonten, der Schritt sei emotional motiviert und ohne ausreichende Abstimmung mit den fachpolitischen Gremien gefällt worden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, mahnt hingegen an, die Entscheidung akzeptieren zu müssen, da sie in einer Koalition mit der SPD getroffen wurde, die seit längerem eine deutliche Abgrenzung zur israelischen Kriegsführung in Gaza fordert.

Aufseiten Israels äußerte sich der israelische Botschafter Ron Prosor kritisch. Er bezeichnete die Einschränkung der Waffenlieferungen als „ein Fest für die Hamas“ und sah die deutsch-israelischen Beziehungen durch die Entscheidung belastet. Auch Premierminister Benjamin Netanjahu kommentierte, Merz habe dem Schritt unter öffentlichem Druck zugestimmt, was dieser zurückwies und seine Entscheidung als Ergebnis eigener Einschätzung und Kabinettsberatungen darstellte.

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Foto: Deutscher Bundestag 7 Marc-Steffen Unger

Zustimmung für den Beschluss

In Deutschland löste die Entscheidung nicht nur Kritik, sondern auch Unterstützerstimmen aus. Die SPD begrüßte den Schritt als längst überfälliges Signal gegen eine einseitige Parteinahme im Konflikt und als Ausdruck der deutschen Verantwortung gegenüber dem Völkerrecht und dem Schutz der Zivilbevölkerung. Auch Vertreter anderer politischer Lager zeigten Verständnis für die Notwendigkeit, Waffenexporte unter den gegebenen Umständen zu beschränken.

CDU-Mitglied Bosbach verteidigte den Kanzler in der Debatte, verwies auf die knappe Zeitspanne für die Entscheidung und betonte, dass die militärischen Auswirkungen des Teilstopps überschätzt würden.

Er wies darauf hin, dass bislang keine deutschen Waffen geliefert worden seien, die im Gazastreifen zum Einsatz gekommen sind, und die neue Regelung lediglich klarstellt, dass dies auch künftig nicht geschehen dürfe. Bosbach sprach von einem wichtigen außenpolitischen Signal, das allerdings Kommunikationsprobleme innerhalb der Union offenbarte.

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Adis Ahmetovic, kritisierte, dass die israelische Regierung ihre ursprünglichen Militärziele aus den Augen verloren habe. Sie betreibe stattdessen eine „Politik von Vertreibung und Aushungern in Gaza und der Annexion“ im Westjordanland. Das stelle einen klaren Bruch von internationalem Recht dar. „Daher begrüßen wir, dass der Bundeskanzler unserer Forderung folgt.“

Lea Reisner, Sprecherin für internationale Beziehungen der Linke-Fraktion, sagte, nach humanitärem Völkerrecht sei Deutschland verpflichtet, aktiv zu verhindern, dass „von deutschem Boden aus Waffen für solche Verbrechen bereitgestellt werden“.

Nötig sind laut Reisner zudem ein „vollständiger und bedingungsloser Exportstopp, die Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens, gezielte Sanktionen gegen extremistische Minister der Netanjahu-Regierung, die Anerkennung Palästinas als souveräner Staat – und massiver internationaler Druck für die Freilassung aller Geiseln und ein Ende der Angriffe“.

Merz erklärte sich am 10. August

Die politische Debatte führte dazu, dass der Kanzler seinen Urlaub unterbrach, um seinen Entschluss im Fernsehen zu erklären und Klarheit über die Beweggründe zu schaffen.

Er stellte nochmals heraus, dass die Entscheidung kein grundsätzlicher Wandel in der deutschen Nahostpolitik sei, sondern ein differenziertes Signal angesichts der angespannten Lage und der humanitären Herausforderungen vor Ort.

Die Diskussion über die deutsche Rolle in diesem Konflikt, die historische Verantwortung für Israel und die Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Menschenrechtsprinzipien bleibt angespannt.

Historiker und Nahostexperten bewerten die Entscheidung als einen Versuch, deutsche Werte und außenpolitische Prinzipien im Kontext eines komplexen und eskalierenden Konflikts zu wahren.

Die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel dürften durch diese Entscheidung in eine herausfordernde Phase eintreten, ohne dass mittelfristig eine grundlegende Veränderung der Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich erwartet wird.

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Kurzmeldungen Deutschland Februar 2024 (344)

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Rüstungsexporte auf Höchststand BERLIN (KNA). Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mit 11,71 Milliarden Euro so viele Rüstungsexporte genehmigt wie nie zuvor. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf […]

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Baerbock verteidigt Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien

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Berlin (KNA). Außenministerin Annalena Baerbock hat auf dem Bundesparteitag der Grünen die Entscheidung der Bundesregierung für Waffenexporte an Saudi-Arabien verteidigt. Zugleich sagte die Ministerin am 15. Oktober in Bonn: „Wir liefern direkt nicht nach Saudi-Arabien“ – dorthin, „wo Menschenrechte mit Füßen getreten werden“. Sie und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hätten sich mit der Entscheidung sehr schwer getan.

Baerbock betonte, es habe sich hierbei um einen Altvertrag für ein EU-Gemeinschaftsprojekt gehandelt. Sie sei für eine solche europäische Rüstungskooperation. Diese sei notwendig, „sonst brauchen wir noch mehr als diese 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr“. Sie wolle nicht, dass Sozialstaat gegen Verteidigung ausgespielt werde.

Zugleich versprach Baerbock eine künftige restriktivere Rüstungspolitik. Die Ministerin kündigte das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz an, mit dem Waffenexporte restriktiver gehandhabt werden sollen. Habeck will Eckpunkte dafür in Kürze vorstellen.

Zugleich wandte sich Baerbock dagegen, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine genutzt werde, um Angst und Spaltung zu verbreiten und dass Flüchtlinge darunter zu leiden hätten. Sie wisse, „was in den Kommunen los ist, was auch in einigen Turnhallen passiert“. Es sei aber nicht gegeben, dass im Winter Flüchtlinge gegen den Krieg in der Ukraine ausgespielt werden müssten. „Man kann auch hier Haltung zeigen.“

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Friedensinitiativen empört über Rüstungsexporte

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Berlin (KNA). Friedensinitiativen haben empört auf die von der Bundesregierung genehmigten Rüstungsexporte an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Ägypten reagiert. Der Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“, Jürgen Grässlin, bewertete die Exporte „für die im Jemen kriegführenden Länder“ am 30. September in Berlin als „barbarisch und menschenverachtend“. Saudi-Arabien erhalte unter anderem Munition für Eurofighter und Tornados, obwohl bekannt sei, „dass mit genau diesen Kampfflugzeugen seit Jahren nachweislich sogar zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert werden“.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der Bundessicherheitsrat weitere Rüstungsexporte genehmigt hatte. Grässlin sprach von einem „Schlag ins Gesicht“ all derjenigen, die den Versprechungen einer restriktiven Rüstungsexportpolitik durch die Ampelkoalition Glauben geschenkt hätten. Der Kurs der Vorgängerregierung werde „skrupellos fortgesetzt“. Auch der Verweis auf Gemeinschaftsprogramme entlaste die Regierung nicht von ihrer Verantwortung.

Die Generalsekretärin der katholischen Friedensinitiative pax christi, Christine Hoffmann, erinnerte an den Grundsatz, „keine endmontierten Rüstungsgüter“ aus Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die VAE auszuliefern, damit diese „im Jemen-Krieg nicht zum Einsatz kommen“. Die Koordinatorin der Kampagne, Susanne Weipert, mahnte, dass das in Arbeit befindliche Rüstungsexportkontrollgesetz deutlich restriktiver bei der Genehmigungspraxis sein müsse.

„Deutschland muss das nationale Gesetz vor multilaterale Verträge stellen und Friedensförderung und die Vermeidung menschlichen Leids zum uneingeschränkten Maßstab ihrer Exportpolitik machen“, so Weipert. Nur in begründungspflichtigen Ausnahmefällen – etwa dem Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta – dürfe es Ausnahmen vom Verbot der Lieferungen in Kriegsgebiete geben. „Wer das als Sonderrolle versteht, sollte nicht nur sein Gewissen prüfen, sondern auch die nationalen und internationalen Regelwerke zum Waffenhandel noch einmal eingehend studieren“, betonte Weipert.

Die Linken-Vorsitzende Janine Wissler bezeichnete die Genehmigungen dieses Waffenhandels als „schäbig und verantwortungslos“. Energielieferungen seien offenbar mit Waffenexporten erkauft worden, sagte sie der „taz“. Das sei „eine Schande“.

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Deutschland liefert weiter Waffen an Jemen-Kriegsparteien

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Berlin (KNA). Deutschland liefert weiter Waffen an die am Krieg im Jemen beteiligten Länder. Allein für Kuwait erteilte die Bundesregierung zwischen dem 8. Dezember 2021 und dem 13. September 14 Einzelausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen hervor. Das Papier liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor.

Für Ägypten gab es demnach drei Genehmigungen über rund 377.000 Euro. Auch Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate und der Sudan stehen auf der Liste der Empfänger. Diese Länder beteiligen sich an der von Saudi-Arabien angeführten Koalition am Krieg im Jemen. Für Saudi-Arabien selbst wurden keine Ausfuhren von Rüstungsgütern bewilligt.

Unlängst erst hatte ein Sprecher der Bundeswirtschaftsministeriums auf KNA-Anfrage bekräftigt, dass auch künftig Anträge für Exporte nach Saudi-Arabien abgelehnt würden. Allerdings gebe es einen Sonderfall. „Besondere Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Nato-Bündnispartnern werden erfüllt. In diesem engen Rahmen sind Ausfuhrgenehmigungen als Ausnahme möglich“, so der Sprecher.

Wie aus der nun erfolgten Antwort an die Abgeordnete Dagdelen hervorgeht, gehören auch weitere Staaten im Nahen Osten und auf der Arabischen Halbinsel zu den Empfängern deutscher Waffenlieferungen. Neben Jordanien und Oman ist dies vor allem Katar, Gastgeber der diesjährigen Fußball-WM. Hier erteilte die Bundesregierung 46 Einzelausfuhrgenehmigungen für 20,7 Millionen Euro.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) besucht an diesem Wochenende die drei Golfstaaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Katar. Dagdelen kritisierte, der Kanzler setze auf „Energiedeals mit blutigen Diktaturen am Golf“ und drohe den Weg für neue Waffenlieferungen freizumachen.